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Die spinnen die Rotlicht-Thais!

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
du hast es richtig erkannt, man macht sich 100% abhängig von der Frau, das Geld ist weg und keinerlei sicherheiten, und die Frau hat meistens noch eine große Klappe, und das mit recht, wenn der Farlang so blöd ist.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Farlang ein Haus über die Ehefrau gekauft haben, und jetzt voll in die Abhängigkeitsfalle
geraden sind, und keine möglichkeit mehr haben etwas anderes zu machen, da dasGeld weg ist.

Ganz schön gequirlter Müll ohne fundiertes Wissen.:bigsmile Glücklicherweise gibt es genügend Farangs mit einer solch negativen Einstellung, was den kauf von Häusern betrifft. Dadurch rechnet sich im Umkehrschluss wieder die Vermietung. (Reinvestition)
Wie viele von euch hier im Forum haben denn schon mal ein Haus an eine Thaifrau verloren? Dürften die wenigsten sein.

Oder hasst du schon mal ein Haus in Thailand verloren @walli?
Oder kommt jetzt ich nicht, aber mein Kollege. Also woher hast du deinen Infostatus, vom hören sagen oder vom Steintisch der Deutschen?

Bei rechtmäßig eingetragener Ehe in Thailand, stehen dir die ganz normalen gesetzlichen Ansprüche an dem Haus zu. Nicht aber an dem Grundstück. Und wer diese gesetzlichen Möglichkeiten nicht in Anspruch nimmt, soll sich auch hinterher nicht beschweren. Und einige Sachen lassen sich vertraglich und notariell ebenfalls regeln. Es gibt ein paar Varianten, ist aber ein anderes Thema.
Und im übrigen, warum sollte denn eine Thailänderin die Jahrelang als Ehefrau an der Seite eines Farangs gelebt hat, leer ausgehen. Sie hat das Recht auf ihren Anteil.
 

walli

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 Mai 2011
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Sunny996

Das kann ich dir voll zurückgeben, Ganz schön gequirlter Müll ohne fundiertes Wissen.
Woher habe ich meinen Infostatus ?, lebe seit ca 18 Jahre in Thailand, und arbeite Ehrenamtlich für einen Verein, die Ausländer helfen die Probleme in Thailand haben, dein geschreibsel zeigt mir,das ich mit dir, erst keine Diskussion weiterführen werde, also erspare ich mir unnötiges Geplänkel mit dir.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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Ziemlich viel gequierlte Scheixxe hier im Thread zuletzt. Immer das gleiche Geblubber von Leuten, die kein fundiertes Wissen aber viel Langeweile haben.


Wenn man Grundstücke in Thailand erwerben möchte, die man eigentumsrechtlich kontrollieren will, wendet man sich an eine Grosskanzlei in BKK, die für umgerechnet 4.500 Euro eine Holding und mindestens eine Company einrichtet. In den 4.500 Euro inbegriffen sind sämtliche Formalitäten und eine Betreuung über drei Jahre, sowie die Konteneröffnungen für die Holding und die Company(ies). In der Holding habe ich (Farang) prozentual weniger als 50 Prozent der Anteile und die übrigen Shareholder mehr als 50 Prozent. Die Shareholder erhalten eine vertraglich vereinbarte Verzinsung des Kapitals und haben auf ihren Anteilen nur ein einfaches Stimmrecht. Ich (Farang) habe auf meinen Anteilen ein z.B. doppeltes Stimmrecht. Daraus resultierend beherrsche und kontrolliere ich (Farang) die Holding. Die unter der Holding errichtete Company erwirbt daß Grundstück. Da ich (Farang) die Holding kontrolliere, beherrsche ich (Farang) die darunter errichtete Company.

Weiter noch viel Freude beim fachsimpeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Klare Indizien dafür, das man auch in 18 Jahren anscheinend auch nur Steintischgeschschwaetz gelernt hat und meint mehr Wissen zu haben, als Rechtsanwälte.

Möchte als Ausländer nicht der auf diese Hilfe von dem Verein angewiesen ist.:lool:



Nicht nur das@ juhe, wir haben gerade immer noch den aktuellen Fall der vor Gericht liegt. Das Geld ist sogar vor der Eheschließung aus dem Ausland geflossen um ein Haus zu kaufen. Und das Haus wurde auch vor der Eheschließung, auf den Namen einer Thaifrau gekauft. Und noch nicht mal auf den Namen einer Company. Und eine Thaifrau ist Eigentümerin. Es gibt auch in Thailand Gesetze

Und zwei Thaianwaelte und eine deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei, haben direkt gesagt das das Haus bei der Scheidung aufgeteilt wird. Dürfte aber jetzt bald durch sein. Haus wird verkauft und das Geld wird aufgeteilt. Und es gibt auch in Thailand den Begriff der Verschleppung der Masse. Darum durfte ich das Haus auch während der Scheidung auf dem Papier auch gar nicht kaufen damit das im Familienbesitz fuer die kleine Tochter bleibt. Dann haette der Farang naemlich nichts bekommen:weinen

Und andere Absicherungen @juhe wie du schon geschrieben hast gibt es bei Companys.:daumen Aber das ist bis zu manchen Hilfsorganisationen anscheinend noch nicht angekommen.
 
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Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
@juhe hast du mal überlegt, wenn man eine vernünftige Ehe mit einer Thailänderin führt, welche Möglichkeiten bezüglich einer Company mit operativen Geschäft bestehen? Eine Company kann z.B. zwei Direktoren haben, beide Ehepartner. Wobei man festlegen kann, in wie weit jemand unterschriftsberechtigt ist, und auch wie die Shareholderanteile aufgeteilt sind. Welche Regelungen dann bezüglich der Shareholderanteile weiter ausgearbeitet werden können und welche Vertragsklauseln weiter einfließen können, kann jeder selber überlegen:hut
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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@juhe ... Eine Company kann z.B. zwei Direktoren haben, beide Ehepartner. Wobei man festlegen kann, in wie weit jemand unterschriftsberechtigt ist, und auch wie die Shareholderanteile aufgeteilt sind. Welche Regelungen dann bezüglich der Shareholderanteile weiter ausgearbeitet werden können und welche Vertragsklauseln weiter einfließen können, kann jeder selber überlegen:hut

@Sunny996

Es ist sinnvoll eine Holding einzurichten um durch die Verteilung der Stimmrechte als Anteilseigner mit weniger als 50 Prozent der Holdinganteile rechtlich die Kontrolle zu behalten. Das kannst du mit 40 Prozent und deine Thaifamilie mit 60 Prozent als Anteilseigner der Holding sein. Wenn du das Mehrfachstimmrecht mit deinen 40 Prozent hast, muss das Holdingkapital der übrigen 60 Prozent deiner Familie verzinst werden. Die Holding kann als operative Organe zur Geschäftsführung der Holding dich und deine Frau als Direktoren bestimmen mit unterschiedlichen Kompetenzen. Daneben hast du die Möglichkeit für jede Company unter der Holding einen oder mehrere Geschäftsführer zu ernennen, die ebenfalls einen unterschiedlichen Vollmachtenumfang inne haben können.

Trotz guter Ehe hast du damit die Kontrolle, wenn das Schiff der Ehe mal Schiffbruch erleiden sollte.

Die ganze rechtliche Konstruktion der Holding muss über darauf spezialisierte Großanwaltskanzleien in BKK abgewickelt werden und sollte nicht über Anwälte mit einem anderen Tätigkeitsschwerpunkt eingeleitet werden, um am falschen Ende zu sparen.
 

Carlsberg001

Schreibwütig
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8 März 2011
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Eure sinnfreien Beiträge machen es hier im Forum so richtig interessant, nur Gequatsche und Besserwisserei und juhe wieder voll dabei, traurig ...

Schon gelesen wie der Titel dieses Threads eigentlich heisst???
 
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