Nunja, zwischen TH und D gibt es ja schon lange das DbA (Doppelbestreuerungsabkommen), worin etliche steuerrechtliche Belange vereinbart/geregelt sind ...wer wann, wo steuerpflichtig ist!
Wie das hier in TH auf Gäste aus D mit Wohnsitz außerhalb TH, diewo Bankkonten hier unterhalten von der TH-Finanzbehörde umgesetzt wird, entzieht sich meinen Kenntnissen.
Indes bei D-Rentner, diewo als Expat hier leben, ...bezogen auf die Renteneinkünfte ist die Sachlage eindeutig geregelt. Auf die Rente bezogen, ist derwo in D wohnhaft/gemeldet ist, in D steuerpflichtig. D-Rentner, diewo in D keine Wohnung mehr haben und sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt komplett abgemeldet haben, sind lt. DbA nicht mehr in D steuerpflichtig ...sondern in TH.
So!... und wass bedeutet es hier in TH in der Praxis?
Rentner, diewo ihre Rente auf ein TH-Konto von der RA überweisen lassen, müssen lt. DbA und TH-Recht hier bei der Finanzbehörde eine Steuernummer beantragen ...und die Rente wird hier dann auch besteuert.
Fazit also, keine gute Idee, seine Rente direkt von der Rentenkasse nach hier überweisen zu lassen.
Wer nun indes, seine Rente auf ein Konto in D überweisen lässt ...und dann sukzessive von dort, pöhápöh (z.B. via WISE) seinen Lebensunterhalt finanziert, braucht sich nun wirklich "keinen Kopp zu machen".
Denn ->
die TH-Finanzbehörde kann nicht nachweisen, ob es sich via Überweisung um die Rente handelt oder die Überweisung via Ersparguthaben vollzogen wurde. Weil Überweisungen von vorhandenem Vermögen, ist in TH nicht streuerpflichtig.
Also unter'm Strich ->
Wir Rentner-Expat ...mit Wohnsitz in TH und mit Rentenbankkonto in D, können uns locker zurücklehnen, da dieses neue Abkommen uns nicht tangiert.

Deswohl, lasse ich mich gerne belehren, sofern ich was Falsches geschrieben habe.
