ich bin nicht "gott", mich störte nur die definition, vor einem strafbefehl / haftbefehl (?) ins ausland fliehen ist in meinen augen keine kleinigkeit.
ich verurteile das nicht, das muss jeder mit sich selber ausmachen, und dann die konsequenzen tragen.
da ich jedoch noch nie in dieser art und weise in deutschland mit dem gesetz in konflikt geraten bin (und auch nicht werde), kann mich so etwas was du schilderst mit sicherheit nicht treffen.
alles andere mit unfällen in thailand, säumige unterhaltszahlungen, evtl. noch untergeschobene drogen sind in meinen augen nebelkerzen um deine sachlage zu relativieren.
nicht falsch verstehen, gönne dir, dass du wieder nach thailand darfst, mich störte nur die "kleinigkeit"
da ich ansonsten nichts zum thema beizutragen habe klinke ich mich aus, so long ...