Stimmt, aber wenn der Todesfall von den Hinterbliebenen der Rentenanstalt nicht gemeldet wird, passiert erst mal zumindest einige Monate gar nichts und die Rente wird weiter gezahlt.
Vor allem wenn es sich bei der Thai nur um eine Lebensgefährtin handelt, die keinen Anspruch auf Witwenrente aber Zugriff auf das Konto des Verstorbenen hat, könnte ich mir schon vorstellen, daß sie eine solche Meldung gerne "vergisst"!
Auch solche Fälle kenne ich. Da floß die Kohle wenigstens noch bis zur nächsten Lebensbescheinigung.
Vielleicht könnten die jeniegen öffentlichen Stellen, die Sterbefälle beurkunden die Rentenversicherer elektronisch informieren. Klappt ja zum Beispiel zwischen den Banken und den Finanzämtern auch bei der Zinsabschlagssteuer. Also wie schon gesagt, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Offensichtlich hat sich halt damit noch niemand richtig befasst, zu was auch, wenn die Kassen voll sind.:k