Wie das Ganze bei der Einreise in Thailand durch die Immigration gehandhabt wird, wird sich erst dann zeigen wenn die Regelung am 31.10.2019 in Kraft tritt und Personen mit dem Non-Immigrant-O-A Visa ihre Erfahrungen machen und darueber auch schreiben.
Wer derzeit ein Non-Immigrant-O-A-Visa beantragt oder aktuell erhaelt wird ja auf die neue Regelung hingewiesen und erhaelt auch das Formular fuer die Versicherung. Problematischer wird es aber wohl fuer Personen, die ihr Visa bereits zu einer Zeit bekommen haben, als von einer KV-Pflicht noch nichts bekannt war und daher ohne entsprechendem Nachweis bei der Immigration in Thailand aufschlagen. Hier denke ich z.B. an die Visa-Inhaber, die bereits schon mal in Thailand waren und kurz vor Ablauf des Visa nochmals einreisen wollen um erneut die 365 Tage zu bekommen.
Daher wuerde ich jedem Inhaber eines Non-Immigrant-O-A Visa dringend empfehlen sich rechtzeitig vor einer erneuten Einreise bei der thail. Botschaft/Generalkonsulat ueber die neuen Regelungen zu erkundigen. Es kann sein, dass es einen "Bestandsschutz" fuer aeltere Non-Immigrant-O-A Visa gibt und diese auch ohne KV-Nachweis genutzt werden koennen - verlassen wuerde ich mich darauf aber nicht. Daher lieber einmal zuviel nachfragen, als Probleme bei einer Einreise zu bekommen.
Im Gegensatz zu der weitlaeufigen Meinung, ergibt sich aus einem Visa noch kein Rechtsanspruch auf eine Einreise. Jedes Visa wird bei der Einreise durch die Immigration geprueft und die Einreise kann trotz gueltigem Visa auch verweigert werden.