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Joe

Änderung bei Non Immigrant Visum ?

robbi

Member Inaktiv
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12 April 2009
808
219
973
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

...und immer ein bissl mehr an der schraube drehn...bis auch der letzte dauerdevisenbringer weitergezogen ist....schon putzig,das krisenmanagment der thais...:bigg
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
5.680
4.120
2.765
Hamburg/Pattaya
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Hier die heutige Antwort der Thai Botschaft in Berlin für mit Thai verheirateten. Habe heute nochmal angefragt per mail wie es bei nicht verheirateten ist.

Die Antwort:

Non – Immigrant Visum O (verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger)

Kategories
Aufenhaltsdauer
Ab Ankunft
Anzahl der
Einreisen
Gebühr in Euro
Visagültigkeit ab Ausstellungstag
Non-Immigrant
Max. je. 90 Tage
1 Einreise
50
3 Monate
Non-Immigrant
Max. je. 90 Tage
mehrfach
120
1 Jahr



Notwendige Unterlagen bei der Visumbeantragung sind

  • >Reisepass mit Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Tag der Einreise, ein aktuelles Passfoto Kopie der Heiratsurkunde, eine Kopie des Reisepasses der thailändischen Ehegatte/gattin
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular ("http://www.thaiembassy.de/"]www.thaiembassy.de[/URL] –Consular Service: Visa)
ACHTUNG: Aufenthalt zaehlt ab Ankunft in Thailand.
Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigration Office auf dem Flughafen in den Reisepass eingestempelt.

Die Verlängerung von Visum kann beantragt werden bei :
Immigration Office Thailands
50 Soi Suan Plu
South Satorn Road
Yannawa
Bangkok 10120
Tel: 66 2 287 3101 bis 3110
Fax: 662 287 1310

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hier ist die Info. Für weitere Fragen kontaktiern Sie bitte direkt bei der Visumabteilung unter der Nummer : 030 794 81 117
 
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Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
5.680
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Hamburg/Pattaya
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Hiert eine weitere mail der Thai Botschaft. Einmal heisstes, man kann ein Jahr in Thailand bleiben und andererseits heisst es unten, man kann nur 90 Tage bleiben. Das ist ja missverständlich.

Ich werde nochmal an die Botschaft wegen Klarstellung schreiben und dann berichten.

„Non-immigrant“ – Visa „O-A“ (für Langzeit-Aufenthalte)

Diese Visumsform kann für Antragsteller ausgestellt werden, die mindestens 50 Jahre alt sind und für bis zu einem Jahr in Thailand bleiben wollen und nicht die Absicht haben, dort zu arbeiten.

Inhaber eines solchen Visums dürfen 12 Monate in Thailand bleiben. Jegliche berufliche Tätigkeit ist ihnen strikt untersagt.

1. Voraussetzungen
1.1 Der Antragsteller muss bei Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sein.
1.2 Dem Antragsteller darf es nicht nach den Gesetzen des Immigration Act B.E. 2522 (1979) untersagt sein, das Königreich Thailand zu betreten.
1.3 Er darf weder in Thailand noch im Land seiner Herkunft oder seines Wohnsitzes vorbestraft sein.
1.4 Er muss die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem er den Antrag stellt, besitzen oder seinen Wohnsitz dort haben.
1.5 Er darf an keiner in der Ministerial Regulation (Ministerielle Vorschrift) Nr. 14 B.E.2535 als untragbar geführten Erkrankung leiden (Lepra, Tuberkulose, Drogenabhängigkeit, Filariose/Elefantiasis, 3. Stadium einer Syphilis).

2. Erforderliche Unterlagen
- einen Reisepass, der noch mindestens 18 Monate gültig ist.

- drei Exemplare des ausgefüllten Antragsformulars

- drei Passbilder (4x6 cm), die vor nicht mehr als 6 Monaten aufgenommen wurden

- ein Formular mit den persönlichen Angaben

- eine Kopie eines Bankbelegs, der einen Kontostand von umgerechnet mindestens 800.000 Baht nachweist, oder einen Nachweis (im Original) über ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht, oder eine Kombination von Sparkonto und regelmäßigem Einkommen, die gemeinsam mindestens 800.000 Baht betragen.

- In dem Fall, dass ein Bankbeleg vorgelegt wird, muss eine Bankgarantie (im Original) beigefügt werden.

- eine Bescheinigung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er seinen Wohnsitz hat, die besagt, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist (die Bescheinigung darf nicht länger als drei Monate gültig sein und muss von einem Notar oder von der konsularischen oder diplomatischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt sein).

- eine ärztliche Bescheinigung des Landes, in dem der Antrag eingereicht wird, dass der Antragsteller an keiner in der Ministerial Regulation Nr. 14 B.E.2535 als untragbar geführten Erkrankung leidet (die Bescheinigung darf nicht länger als drei Monate gültig sein und muss von einem Notar oder von der konsularischen oder diplomatischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt sein).

- Sollte der begleitende Ehepartner die Voraussetzungen für das Visum der Kategorie „O-A“ (für Langzeitaufenthalte) nicht erfüllen, wird sein Antrag auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt entsprechend dem Visum der Kategorie „O“ geprüft. Es muss eine Heiratsurkunde als Beweis vorgelegt werden, sie muss von einem Notar oder von der konsularischen oder diplomatischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt sein.

3. Antragstellung
Das Visum kann in der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat im Land der Herkunft oder des Wohnsitzes des Antragstellers beantragt werden, oder im Office of the Immigration Bureau in Thailand, Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120, Tel. 0-2287-4948 (direkt) oder 0-2287-3101-10 App. 2236.

4. Visumsgebühr
50 Euro bei einmaliger Einreise
120 Euro bei mehrmaliger Einreise

5. Empfehlungen für Ausländer mit einem „O-A“-Visum (für Langzeitaufenthalte) für ihren Auftenthalt im Königreich
5.1. Der Inhaber dieses Visums darf sich nach seiner Ankunft für ein Jahr, gerechnet vom Tag der Ersteinreise an, in Thailand aufhalten. Möchte er in dieser Zeit das Land verlassen und wieder einreisen, muss er vor der Ausreise beim Immigration Office eine Wiedereinreisegenehmigung (einmalig oder mehrmalig) beantragen. Verlässt er das Land ohne eine Wiedereinreisegenehmigung, gilt die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr als gegenstandslos.
5.2 Der Ausländer muss sich während seines Aufenthalts in Thailand alle 90 Tage in der Ausländerbehörde der Region melden, in der er wohnt. Gibt es in der Region keine Ausländerbehörde, kann er sich auch bei der örtlichen Polizeistation melden.

5.3 Der Ausländer kann sich auch schriftlich bei der Ausländerbehörde melden, es sind dann folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Berichtsformular (Tor Mor 47)
- eine Kopie der Seiten des Passes, die das Passbild, die Angaben zur Person und den Stempel der letzten Einreise zeigen
- eine Kopie der letzten Empfangsbescheinigung
- einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit der Anschrift des Antragstellers

Diese Unterlagen müssen an das Office of the Immigration Bureau, Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120 gesandt werden, sie müssen 7 Tage vor Ablauf jeder 90-Tage-Frist zugestellt werden. Es wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt, die für die weitere Korrespondenz zu verwenden ist.

5.4 Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen beim Office of the Immigration Bureau einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts stellen. Beizufügen sind Belege für eine Geldüberweisung oder ein Sparbuch in Thailand oder ein Einkommensnachweis, die mindestens 800.000 Baht nachweisen oder ein Einkommensnachweis in Kombination mit einem Sparbuch, die insgesamt mindestens 800.000 Baht nachweisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um ein Jahr liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt die oben genannten Voraussetzungen.



Kategories
Aufenhaltsdauer
Ab Ankunft
Anzahl der
Einreisen
Gebühr in Euro
Visagültigkeit ab Ausstellungstag
Non-Immigrant
max. 90 Tage
1 x Einreise
1 Einreise
50
3 Monate
Non-Immigrant
max. 90 Tage

mehrfach
120
1 Jahr



ACHTUNG: Aufenthalt zaehlt ab Ankunft in Thailand.
Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigration Office auf dem Flughafen in den Reisepass eingestempelt.

Die Verlängerung von Visum kann man selbst beim Immigrationsbüro in Thailand beantragen und dort auch die Dokumente vorlegen oder bei :
Immigration Office Thailands
50 Soi Suan Plu
South Satorn Road
Yannawa
Bangkok 10120
Tel: 66 2 287 3101 bis 3110
Fax: 662 287 1310

Bei persönlicher Antragstellung an der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin
innerhalb von 5 Tagen und ca.3-4 Wochen bei eingesandten Unterlagen ( bitte einen mit 3,50 Euro Briefmarken frankierten Rückumschlag mit senden)
Alle genannten Unterlagen müssen vollständig, inklusiv der Visagebühr vorgelegt werden, damit die o.g. Bearbeitungszeit eingehalten werden kann. Schecks werden nicht entgegengenommen.

Bankverbindung der Thailändischen Botschaft für Gebührenüberweisung
Deutsche Bank
BLZ : 100 700 00
Kontonummer : 419 20 50

Zuviel entrichtete oder falsche Gebühren werden nicht erstattet.



Konsularische Vertretungen: Folgende Stelle in Deutschland erteilen Visa:

Königlich Thailändisches Generalkonsulat Königlich Thailändisches Honoralgeneralkosulat
Kennedyallee 109 Christopstr. 18 - 20
60596 Frankfurt/Main 45130 Essen

Tel: (069) 698 68203 -209 Tel: (0201) 95979334
Fax: (069) 698 68 228 Fax: (0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 - 13.00 Uhr Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat
An der Alster 85
20099 Hamburg

Tel: (040) 24839118
Fax: (040) 24839206
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Prinzenstr. 13 Pforzheimer Strasse 381
80639 Muenchen 70499 Stuttgart

Tel: (089) 168 97 88 , -89 Tel: 0711-226 4844
Fax: (089) 130 711 80 Fax: 0711-226 4856
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr



Für weitere Fragen kontaktiern Sie bitte direkt bei der Visumabteilung unter der Telefonnummer : 030 794 81 117.

Mit freundlichen Grüssen
Königlich Thailändische Botschaft, Berlin
 
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tscherardo

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Inaktiver Member
11 April 2009
80
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AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Danke @liggi

Dieser Post ist der fundierteste in Sachen NonImmigrant Visa 0

so hab ich's auch in Erinnerung

Gruss in die Visafragerunde
tscherardo
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Zur Klarstellung hat die Thai Botschaft nochmal informiert:

Für mit Thai verheiratete muss das Non Immigrant O beantragt werden zu den bisherigen Bedingungen.

Wer nicht mir einer Thai verh. ist muss das Non Immigrant O-A beantragen (mit Pol. Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis) wenn er bis zu 90 Tage im Land bleiben möchte.

(Wer max. 60 Tage bleiben will für den genügt ja das derzeit kostenlose Touri Visum).
 

Chronist

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AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Hiert eine weitere mail der Thai Botschaft. Einmal heisstes, man kann ein Jahr in Thailand bleiben und andererseits heisst es unten, man kann nur 90 Tage bleiben. Das ist ja missverständlich.

Ich werde nochmal an die Botschaft wegen Klarstellung schreiben und dann berichten.

„Non-immigrant“ – Visa „O-A“ (für Langzeit-Aufenthalte)

Diese Visumsform kann für Antragsteller ausgestellt werden, die mindestens 50 Jahre alt sind und für bis zu einem Jahr in Thailand bleiben wollen und nicht die Absicht haben, dort zu arbeiten.

Inhaber eines solchen Visums dürfen 12 Monate in Thailand bleiben. Jegliche berufliche Tätigkeit ist ihnen strikt untersagt.

1. Voraussetzungen
1.1 Der Antragsteller muss bei Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sein.
1.2 Dem Antragsteller darf es nicht nach den Gesetzen des Immigration Act B.E. 2522 (1979) untersagt sein, das Königreich Thailand zu betreten.
1.3 Er darf weder in Thailand noch im Land seiner Herkunft oder seines Wohnsitzes vorbestraft sein.
1.4 Er muss die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem er den Antrag stellt, besitzen oder seinen Wohnsitz dort haben.
1.5 Er darf an keiner in der Ministerial Regulation (Ministerielle Vorschrift) Nr. 14 B.E.2535 als untragbar geführten Erkrankung leiden (Lepra, Tuberkulose, Drogenabhängigkeit, Filariose/Elefantiasis, 3. Stadium einer Syphilis).
.
usw.


Das sieht mir deutlich nach einer Abschaffung des Non Immigrant -O- Visa (Multiple Entry) aus.
Thailand will schon recht lange dieses "Schlupfloch" im Visarecht schliessen -
durch diesen Schritt ist es jetzt wohl gelungen (oder wird in Baelde gelingen).
Da die Voraussetzungen fuer dieses neue Visa strenger sind als die fuer das althergebrachte "Jahresvisum"
werden jetzt wohl wieder mehr Leute zum "normalen" Non -O- Visa greifen - und dieses
dann in Thailand fuer 1 Jahr verlaengern.
So wie es das Visa Recht vorsieht - und so wie es unsere Gastgeber gern von uns sehen.
 

prostator

Member Inaktiv
Inaktiver Member
31 Mai 2009
136
20
428
Senioreninsel (Basislager)
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Verfolge diesen Thread jetzt seit einigen Tagen. Hätte dazu auch gleich mal ne Frage an die Visaexperten.
Ich habe derzeit noch ein "Jahresvisa" Non-Immi-O Multiple mit Gültigkeit bis zum 01.02.2010.
Befinde mich im Moment noch auf "Kurzurlaub" in D.
Am 07.09. gehts aber wieder retour nach LOS.
Ich hoffe und nehme jetzt mal stark an, dass die hier diskutierte neue Non-Immi-O-A Visavariante
hoffentlich bei mir noch nicht greift.
Sollte ich mich vorher lieber nochmal über ein Konsulat (Stuttgart) informieren, ob mein Visa
uneingeschränkt weitere Gültigkeit hat, ohne erforderliche Zeugnisse?
Nicht, dass ich am 08.09. plötzlich an der Immi eine Abfuhr erhalte.

Wer kann was dazu sagen, oder weiss 100%, dass ein bereits erteiltes Visa davon unberührt ist.

Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten.:hut
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.454
7.568
75
Heidelberg
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

@Prostator

In TH ist zwar wie bekannt alles möglich, aber da Du ja ein noch gültiges Visum hast,
bekommst Du bei Einreise in TH wieder Deine 90 Tage reingestempelt.
Meines ist am 05.08. abgelaufen und ich habe jetzt über Stuttgart eine neues
zu den alten Bedingungen beantragt. Ich gehe nicht davon aus,
dass die von mir weitere Unterlagen haben wollen als die bisherigen.
Es ist ja auch aktuell nur die Botschaft in Berlin, die so verfährt.
Die Konsulate arbeiten wie vorher.
Falls doch nicht, werde ich es diese Woche sehen. :bigg
 

Liggi

Ein Mensch
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Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

@prostator,

ich sehe das ebenso wie Paul; Also keine Probleme bei Einreisen während der Visagültigkeit !

Ob das nächste Visum allerdings noch zu alten Bedingungen ausgestellt wird vom Konsulat,
das weiss keiner derzeit.
Zur Zeit ist es NUR bei der Thai Botschaft erforderlich für nicht mit einer Thai verh. das Gesundheitszeugnis
und das pol. Führungszeugnis vorzulegen.
 

prostator

Member Inaktiv
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31 Mai 2009
136
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428
Senioreninsel (Basislager)
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

@Paul und @Liggi, ich sag mal Danke.
Ich hoffe, dass sie mich wieder ohne Prob's reinlassen :bigg.

Eins fällt mir dazu aber doch noch ein. Wie ist es denn, wenn ich kurz vor Ablauf meines Visa (Ende Januar 2010) nochmals nen Visarun mache, um noch die zusätzlichen 3 Monate zu bekommen, da ich im Februar noch nicht zwingend zurück ins kalte Kummerland will.
Bekomme ich die dann, gegen entsprechende Gebühr auch problemlos, oder könnte dann die Neuregelung greifen und es bei der Erteilung der zusätzlichen 3 Monate zu Schwierigkeiten kommen.

Thanks
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.454
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75
Heidelberg
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Eins fällt mir dazu aber doch noch ein. Wie ist es denn, wenn ich kurz vor Ablauf meines Visa (Ende Januar 2010) nochmals nen Visarun mache, um noch die zusätzlichen 3 Monate zu bekommen, da ich im Februar noch nicht zwingend zurück ins kalte Kummerland will.
Bekomme ich die dann, gegen entsprechende Gebühr auch problemlos, oder könnte dann die Neuregelung greifen und es bei der Erteilung der zusätzlichen 3 Monate zu Schwierigkeiten kommen.

Thanks

@Prostator

Wenn Du vor Ablauf des Visums aus- und wieder einreist, bekommst Du nochmals 90 Tage
und die kostenlos. Also no Pomblem bis Februar oder sogar März. ;)
 

thomyb

zufriedener Isaaner
Inaktiver Member
8 Mai 2009
834
563
1.223
Isaan / Korat
www.isaancouple.ch
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

nsonsten empfehle ich dir einen visarun nach vientiane, dort solltest du problem los ein 60tage touristenvisa erhalten, welches auf der immigration um 30 tage verlaengert werdn kann. ich weiss O.T. zum thema Visa O,
doch fuer eine notwendige visumsverlaengerung immer noch der einfachste weg. der visatrip nach vientiane wird dir in PTY fuer ca 9000thb angeboten, mit VIP-minibus,max 6personen, laosvisakosten, hotelkosten und thaivisakosten alles inbegriffen
und
vientiane ist eine reise wert
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.454
7.568
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Heidelberg
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Meines ist am 05.08. abgelaufen und ich habe jetzt über Stuttgart eine neues
zu den alten Bedingungen beantragt. Ich gehe nicht davon aus,
dass die von mir weitere Unterlagen haben wollen als die bisherigen.
Es ist ja auch aktuell nur die Botschaft in Berlin, die so verfährt.
Die Konsulate arbeiten wie vorher.
Falls doch nicht, werde ich es diese Woche sehen. :bigg

Ich wollte hier nur noch mitteilen, dass ich heute mein Jahresvsium
vom Konsulat in Stuttgart ohne irgendwelche zusätzlichen Klimmzüge
berkommen habe. Da ich ja schon knapp über 50 Jahre bin, ging das
per Einschreiben mit Rückumschlag, also ohne dass ich da selbst hin musste.
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
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Thread Starter
21 Oktober 2008
5.680
4.120
2.765
Hamburg/Pattaya
AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?

Auch das Konsulat in Hamburgt vergibt nach wie vor die Visa nach den alten, bisherigen Regeln, also ohne Führungszeugnis usw..

Wie lange noch, keiner weiss es.