AW: Änderung bei Non Immigrant Visum ?
Hiert eine weitere mail der Thai Botschaft. Einmal heisstes, man kann ein Jahr in Thailand bleiben und andererseits heisst es unten, man kann nur 90 Tage bleiben. Das ist ja missverständlich.
Ich werde nochmal an die Botschaft wegen Klarstellung schreiben und dann berichten.
„Non-immigrant“ – Visa „O-A“ (für Langzeit-Aufenthalte)
Diese Visumsform kann für Antragsteller ausgestellt werden, die mindestens 50 Jahre alt sind und für bis zu einem Jahr in Thailand bleiben wollen und nicht die Absicht haben, dort zu arbeiten.
Inhaber eines solchen Visums dürfen 12 Monate in Thailand bleiben. Jegliche berufliche Tätigkeit ist ihnen strikt untersagt.
1. Voraussetzungen
1.1 Der Antragsteller muss bei Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sein.
1.2 Dem Antragsteller darf es nicht nach den Gesetzen des Immigration Act B.E. 2522 (1979) untersagt sein, das Königreich Thailand zu betreten.
1.3 Er darf weder in Thailand noch im Land seiner Herkunft oder seines Wohnsitzes vorbestraft sein.
1.4 Er muss die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem er den Antrag stellt, besitzen oder seinen Wohnsitz dort haben.
1.5 Er darf an keiner in der Ministerial Regulation (Ministerielle Vorschrift) Nr. 14 B.E.2535 als untragbar geführten Erkrankung leiden (Lepra, Tuberkulose, Drogenabhängigkeit, Filariose/Elefantiasis, 3. Stadium einer Syphilis).
2. Erforderliche Unterlagen
- einen Reisepass, der noch mindestens 18 Monate gültig ist.
- drei Exemplare des ausgefüllten Antragsformulars
- drei Passbilder (4x6 cm), die vor nicht mehr als 6 Monaten aufgenommen wurden
- ein Formular mit den persönlichen Angaben
- eine Kopie eines Bankbelegs, der einen Kontostand von umgerechnet mindestens 800.000 Baht nachweist, oder einen Nachweis (im Original) über ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht, oder eine Kombination von Sparkonto und regelmäßigem Einkommen, die gemeinsam mindestens 800.000 Baht betragen.
- In dem Fall, dass ein Bankbeleg vorgelegt wird, muss eine Bankgarantie (im Original) beigefügt werden.
- eine Bescheinigung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er seinen Wohnsitz hat, die besagt, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist (die Bescheinigung darf nicht länger als drei Monate gültig sein und muss von einem Notar oder von der konsularischen oder diplomatischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt sein).
- eine ärztliche Bescheinigung des Landes, in dem der Antrag eingereicht wird, dass der Antragsteller an keiner in der Ministerial Regulation Nr. 14 B.E.2535 als untragbar geführten Erkrankung leidet (die Bescheinigung darf nicht länger als drei Monate gültig sein und muss von einem Notar oder von der konsularischen oder diplomatischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt sein).
- Sollte der begleitende Ehepartner die Voraussetzungen für das Visum der Kategorie „O-A“ (für Langzeitaufenthalte) nicht erfüllen, wird sein Antrag auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt entsprechend dem Visum der Kategorie „O“ geprüft. Es muss eine Heiratsurkunde als Beweis vorgelegt werden, sie muss von einem Notar oder von der konsularischen oder diplomatischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt sein.
3. Antragstellung
Das Visum kann in der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat im Land der Herkunft oder des Wohnsitzes des Antragstellers beantragt werden, oder im Office of the Immigration Bureau in Thailand, Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120, Tel. 0-2287-4948 (direkt) oder 0-2287-3101-10 App. 2236.
4. Visumsgebühr
50 Euro bei einmaliger Einreise
120 Euro bei mehrmaliger Einreise
5. Empfehlungen für Ausländer mit einem „O-A“-Visum (für Langzeitaufenthalte) für ihren Auftenthalt im Königreich
5.1. Der Inhaber dieses Visums darf sich nach seiner Ankunft für ein Jahr, gerechnet vom Tag der Ersteinreise an, in Thailand aufhalten. Möchte er in dieser Zeit das Land verlassen und wieder einreisen, muss er vor der Ausreise beim Immigration Office eine Wiedereinreisegenehmigung (einmalig oder mehrmalig) beantragen. Verlässt er das Land ohne eine Wiedereinreisegenehmigung, gilt die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr als gegenstandslos.
5.2 Der Ausländer muss sich während seines Aufenthalts in Thailand alle 90 Tage in der Ausländerbehörde der Region melden, in der er wohnt. Gibt es in der Region keine Ausländerbehörde, kann er sich auch bei der örtlichen Polizeistation melden.
5.3 Der Ausländer kann sich auch schriftlich bei der Ausländerbehörde melden, es sind dann folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Berichtsformular (Tor Mor 47)
- eine Kopie der Seiten des Passes, die das Passbild, die Angaben zur Person und den Stempel der letzten Einreise zeigen
- eine Kopie der letzten Empfangsbescheinigung
- einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit der Anschrift des Antragstellers
Diese Unterlagen müssen an das Office of the Immigration Bureau, Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120 gesandt werden, sie müssen 7 Tage vor Ablauf jeder 90-Tage-Frist zugestellt werden. Es wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt, die für die weitere Korrespondenz zu verwenden ist.
5.4 Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen beim Office of the Immigration Bureau einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts stellen. Beizufügen sind Belege für eine Geldüberweisung oder ein Sparbuch in Thailand oder ein Einkommensnachweis, die mindestens 800.000 Baht nachweisen oder ein Einkommensnachweis in Kombination mit einem Sparbuch, die insgesamt mindestens 800.000 Baht nachweisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um ein Jahr liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt die oben genannten Voraussetzungen.
Kategories
Aufenhaltsdauer
Ab Ankunft
Anzahl der
Einreisen
Gebühr in Euro
Visagültigkeit ab Ausstellungstag
Non-Immigrant
max. 90 Tage
1 x Einreise
1 Einreise
50
3 Monate
Non-Immigrant
max. 90 Tage
mehrfach
120
1 Jahr
ACHTUNG: Aufenthalt zaehlt ab Ankunft in Thailand.
Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigration Office auf dem Flughafen in den Reisepass eingestempelt.
Die Verlängerung von Visum kann man selbst beim Immigrationsbüro in Thailand beantragen und dort auch die Dokumente vorlegen oder bei :
Immigration Office Thailands
50 Soi Suan Plu
South Satorn Road
Yannawa
Bangkok 10120
Tel: 66 2 287 3101 bis 3110
Fax: 662 287 1310
Bei persönlicher Antragstellung an der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin
innerhalb von 5 Tagen und ca.3-4 Wochen bei eingesandten Unterlagen ( bitte einen mit 3,50 Euro Briefmarken frankierten Rückumschlag mit senden)
Alle genannten Unterlagen müssen vollständig, inklusiv der Visagebühr vorgelegt werden, damit die o.g. Bearbeitungszeit eingehalten werden kann. Schecks werden nicht entgegengenommen.
Bankverbindung der Thailändischen Botschaft für Gebührenüberweisung
Deutsche Bank
BLZ : 100 700 00
Kontonummer : 419 20 50
Zuviel entrichtete oder falsche Gebühren werden nicht erstattet.
Konsularische Vertretungen: Folgende Stelle in Deutschland erteilen Visa:
Königlich Thailändisches Generalkonsulat Königlich Thailändisches Honoralgeneralkosulat
Kennedyallee 109 Christopstr. 18 - 20
60596 Frankfurt/Main 45130 Essen
Tel: (069) 698 68203 -209 Tel: (0201) 95979334
Fax: (069) 698 68 228 Fax: (0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 - 13.00 Uhr Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel: (040) 24839118
Fax: (040) 24839206
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Prinzenstr. 13 Pforzheimer Strasse 381
80639 Muenchen 70499 Stuttgart
Tel: (089) 168 97 88 , -89 Tel: 0711-226 4844
Fax: (089) 130 711 80 Fax: 0711-226 4856
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Für weitere Fragen kontaktiern Sie bitte direkt bei der Visumabteilung unter der Telefonnummer : 030 794 81 117.
Mit freundlichen Grüssen
Königlich Thailändische Botschaft, Berlin