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Thailand Zweites Visa für Freundin

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Hmm.. also ich kenne die "normalen" Schengenvisa nur als multible, auch wenn es single beantragt wurde.
Für Businessleute oder Expats mit deren Ehefrauen z.B., die öfters ins Schengenland gereist sind und es auch müssen, gibt es die Möglichkeit den Gültigkeitszeitraum verlängert auzustellen. Natürlich gilt da weiterhin die 90Tage Regel, aber man muss dann nicht mehr jedesmal zur Botschaft. Für eine "normale" Einladung kenne ich das aber nicht.
 

bruno513

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24 Juli 2011
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Wird wohl sehr Botschaftsabhängig sein, dass immer nur multiple ausgestellt wird. Heikel wird es sicher, wenn eine lange Gültigkeit beantragt wird. So wie @Cato auch geschrieben hat. Das Auswärtige Amt D schreibt zum Beispiel:

Die Entscheidung, für welchen Zeitraum und für wie viele Tage ein Visum ausgestellt wird, trifft die zuständige Auslandsvertretung anhand der eingereichten Unterlagen. Falls erforderlich, besteht die Möglichkeit, Visa auszustellen, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur mehrmaligen Einreise in den Schengen-Raum berechtigen.
Sogenannte Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit unter anderem durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben.
Zu beachten ist, dass auch Visa mit längerfristiger Gültigkeit lediglich zu einem Aufenthalt von jeweils 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen berechtigen.
 
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harders

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21 Februar 2017
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Verstehe die 180/90 Tage Regelung nicht ganz.
Hier wurde geschrieben das wenn der Besuch 90 Tage hier war dann nach 3 Monaten wieder ein Visum für 90 Tage machen kann .
Auf der Homepage der Botschaft wird ein Beispiel aufgeführt. Bei erneuter Einreise werden ab gewünschten Einreisetag die letzten 180 Tage geschaut.

Verstehe das so das zb der Besuch am 30.01. Ausgereist ist dann der nächste Besuch für 90 Tage am 30.07 beginnen kann?

Blickt jemand besser durch und kann helfen?
 

Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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So hatte ich das eigentlich auch verstanden, dass man ein halbes Jahr warten muss bevor die gleiche Person wieder für maximal 90 Tage (sofern bewillig...
Jein, immer vom heutigen Tag 180 Tage zurück und da dürfen nicht mehr als 90 Tage Aufenthalt rauskommen. Also in einem Zeitfenster von 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage in Schengen.
 

harders

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21 Februar 2017
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Dann verstehe ich das jetzt richtig wenn jemand 90 Tage hier war das die nächsten 90 Tage besuch erst 180 Tage später anfangen können. Also 6 monate nach ausreise sind wieder neue 90 Tage möglich
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Dann verstehe ich das jetzt richtig wenn jemand 90 Tage hier war das die nächsten 90 Tage besuch erst 180 Tage später anfangen können. Also 6 monate n...
:kk Innerhalb 180 Tagen sind 90 Tage Aufenthalt erlaubt, wieso soll man dann 180 Tage warten. Man muss nur beachten dass es ab dem Zeitpunkt ab dem Du die 180 Tage zurück rechnest nie mehr als 90 Tage werden. Ist doch ganz einfache Mathematik.
Heute 180 Tage zurück - sie ist gestern nach 3 Monaten Aufenthalt abgereist, dann 90 Tage warten ohne Aufenthalt. Am 91. Tag kommt sie wieder - sind dann bei 180 Tagen zurück nur 89 Tage Altaufenthalt, also darf sie einen Tag bleiben. Am 92. Tag sind es dann 88 Tage Altaufenthalt plus 2 Tage neuer Aufenthalt ergibt wieder 90 Tage, usw...
Das hab sogar ich sofort begriffen, ist wirklich nicht schwer.
 

Uptoyou

Gibt sich Mühe
    Aktiv
7 März 2017
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NRW
:kk Innerhalb 180 Tagen sind 90 Tage Aufenthalt erlaubt, wieso soll man dann 180 Tage warten. Man muss nur beachten dass es ab dem Zeitpunkt ab dem Du die...

Für jemanden,der damit noch nichts zu tun hatte, ist es halt eben nicht so einfach,diese Regelung zu verstehen.

Wenn es so einfach wäre ,würde es auch keine "Calculator" dafür geben.

Das an die Stirn fassen ( :kk ) ist meiner Meinung völlig daneben ,in Deinem Post

Gruß

Uty
 
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Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Das an die Stirn fassen ( :kk )
Wenn ich nicht genau einen Post vorher alles schon erklärt hätte, nach 90 Tagen Aufenthalt sind es halt nach der Berechnung nur 90 Tage ohne Aufenthalt in Schengen. Aber sofort kommt “ja dann 180 Tage später “.
War mein Beitrag wohl für die Katz, oder er hat ihn nicht gelesen, somit meiner Meinung nach nicht so daneben. Ist halt nur meine Meinung, die ja sowieso nicht zählt, aber ich wollte sie halt loswerden.
Ein Pfarrer predigt auch nicht zwei mal das gleiche.
 
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carlton

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
26 September 2015
86
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Mich würde interessieren, wer schon mal ein Besuchsvisum beantragt hat, welches mehrere Jahre gültig ist. Und wenn es genehmigt wurde, wie oft die betreffende Person vorher schon einmal ein Visum erhalten hat. Meine Thaifreundin hat letztes Jahr ein Einjähriges Visum beantragt, bekommen hat sie nur ein normales mit 90 Tagen Gültigkeit. Dies war ihr 4. Visum, das 1. wurde abgelehnt, die beiden anderen male war sie 63 und 90 Tage hier.
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
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1. Visa 12 Tage (mehr wurden nicht benötigt) April 2018
2. Visa 2 Jahre ab Juli 2018
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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So ein Visum gibt es nicht.

Er meint sicher dieses hier:

"Ein Schengen-Visum nach § 6 Absatz 1 kann unter den schengenrechtlichen Voraussetzungen auch als einheitliches Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit erteilt werden (so genanntes unechtes Einjahres- oder Mehrjahresvisum) (vgl. auch Nummer 6.1.2.3). Das Visum mit einer Gültigkeitsdauer von einem bis zu fünf Jahren berechtigt zu einem dreimonatigem Aufenthalt innerhalb eines Sechsmonatszeitraums und zur mehrmaligen Einreise. Nach Kapitel I Nummer 2.1.3 Gemeinsame Konsularische Instruktion kann das Visum an zuverlässige Personen ausgestellt werden, die die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind oder die aus nachvollziehbaren Gründen regelmäßig reisen werden. Die Feststellung der erforderlichen Garantien verlangt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass sämtliche Erteilungsvoraussetzungen während der gesamten Geltungsdauer des Visums vorliegen werden, so dass eine erneute Einzelfallprüfung vor jeder Einreise entbehrlich ist. Der Nachweis eines Reisekrankenversicherungsschutzes für den ersten Aufenthaltszeitraum ist ausreichend."