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Carsten

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23 November 2012
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Wenn ich das hier lese, werde ich wohl noch eine KV extra abschliessen für sie.
 

lozara

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3 Oktober 2012
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Sehe hier soeben das Stichwort Krankheit und KV,

wie sieht es mit der fristgerechten Ausreise aus,wenn ein ärztliches Attest die Reisefähigkeit zum Ausreisetermin als nicht gegeben ansieht?
Gibt es Ärger mit der deutschen Botschaft bei weiteren Visaanträgen oder wird das bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung akzeptiert?

Rein rechtlich muss das wahrscheinlich akzeptiert werden,aber die weitere Visaerteilung basiert ja auf ein Interview und eine individuelle Erteilung von Fall zu Fall.

Müsste meine Freundin in Zukunft mit Problemen rechnen und

muss man diese Reiseunfähigkeit hier in Deutschland irgendwo melden,z.B. bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt?
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Muss meine Freundin in Zukunft mit Problemen rechnen?

Muss man das hier in Deutschland irgendwo melden?

Das kommt darauf an wie sich der Fall gestaltet.
Selbstverständlich muss das gemeldet werden, ansonsten ist die Dame nach Visumsablauf illegal in DE und das hat letzlich Folgen. Ansprechpartner ist deine zuständige AB in diesem Fällen.
 

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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Aachen
Sehe hier soeben das Stichwort Krankheit und KV,

wie sieht es mit der fristgerechten Ausreise aus,wenn ein ärztliches Attest die Reisefähigkeit zum Ausreisetermin als nicht gegeben ansieht?
Gibt es Ärger mit der deutschen Botschaft bei weiteren Visaanträgen oder wird das bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung akzeptiert?

Rein rechtlich muss das wahrscheinlich akzeptiert werden,aber die weitere Visaerteilung basiert ja auf ein Interview und eine individuelle Erteilung von Fall zu Fall.

Müsste meine Freundin in Zukunft mit Problemen rechnen und

muss man diese Reiseunfähigkeit hier in Deutschland irgendwo melden,z.B. bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt?

Du musst dich dann unbedingt mit dem örtlichen Ausländeramt in Verbindung setzen. Dort bekommt dein Besuch dann ein nationales Visum. Ich hatte einmal einen Vorfall dieser Art wegen einer Erkrankung meiner Frau. Die Schwester hat ein Visum für 3 Monate bekommen und anschließend von der Ausländerbehörde ohne Probleme eine 2-monatige Verlängerung.

Machst du das nicht, ist die erkrankte Person rein rechtlich gesehen illegal in D.
 
Thailernen.net

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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Und dann vor allem aufpassen, wie das mit der Gültigkeit der Reise-KV ist!

Danke für den Hinweis, das hatte ich vergessen. Ich habe mich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Eine Verlängerung war kein Problem. Wenn ich mich recht entsinne, wurde das auch von der Ausländerbehörde angesprochen.