Es ist erbearmlich zwei Kinder { ok, Foeten} zu toeten weil eins nicht ganz "korrekt" ist.
Das ist wohl nicht ganz korrekt: Ist es nicht eher so, dass ein Abbruch vorliegt, wenn auf den Fötus vor der Geburt eingewirkt wird, bei Tötung die Geburtswehen bereits eingesetzt haben, also auf einen anderen Menschen als Tatobjekt eingewirkt werden muss?
(Vor dem Einsetzen der Eröffungswehen ist man kein Mensch sondern Fötus, vgl. 218 mit 212 StGB)
Rened, warum adoptierst Du nicht ein behindertes Kind? Dann könntest Du eigene Erfahrungen machen, wie gut es Dir und dem Kind in dieser Leistungsgesellschaft geht und wie chancengleich und fair ihr behandelt werden würdet.
Ich kann mich täuschen aber: solange nicht mehr als 12 Wochen seit der Empfängnis vergangen sind, die Schwangere den Abbruch verlangt und eine Bescheinigung, dass sich die Schwangere mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten ließ vorliegt, ist der Tatbestand des 218a I StGB doch ausgeschlossen?
Ich bin ja nur ein Laie, aber ist zudem nicht der Eingriff bei Einwilligung der Schwangeren gem. § 218a II StGB zeitlich unbegrenzt gerechtfertigt wenn eine medizinische Indikation vorliegt oder nach § 218a II StGB, eine kriminologische Indikation vorliegt und der Eingriff innerhalb von 12 Wochen vorgenommen wird?
Wenn ein Arzt ein behindertes Kind schuldhaft nicht erkennt oder eine Abtreibung auf Grund eines Behandlungsfehlers scheitert stehen den Eltern in Deutschland dann nicht Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt in Höhe aller zukünftigen Behandlungskosten und Unterhaltskosten zu? (wrongful life)
Nun haben wir hier das Problem dass die Mutter nicht auch die Schwangere ist. (=Leihmutterschaft) Aber die Situation ist vergleichbar.
Der Arzt hatte die zukünftige Behinderung entdeckt, ein Abbruch wurde von der Mutter bewilligt und die Kosten wären hierfür übernommen worden. Die Leihmutter (d.h. diejenige die sich an dem Unglück anderer bereichert, indem sie gegen Geld für andere die Kinder austrägt, sonst aber nach der Geburt keine Verpflichtungen hat) lehnte einen Abbruch ab.
Wäre es da nicht fair zu verlangen, dass sie die zukünftigen Unterhalts und Behandlungskosten für das behinderte Kind übernimmt?
Richtig, sie ist ja Thai, d.h. sie hat niemals das Geld, um irgendwelche Kosten zu übernehmen.
Wäre es dann nicht fair, wenn sie sich selbst um das behinderte Kind kümmert, das sie gegen den Willen der Mutter austrug um sich für das Austragen während der Schwangerschaft zu bereichern, obwohl die Behinderung rechtzeitig erkannt wurde, in die Abtreibung eingewilligt wurde und die Kosten hierfür übernommen worden wären?
Besser nicht, hat sich vermutlich der Australische Staat gedacht, im Wissen um die Empathiefähigkeit der thailändischen Leihmütter.
Die Sache der Haftung ist ein juristisches Problem, kein moralisches, und erst recht kein religiöses. Bevor also irgendjemand sich aufregt und die Mutter für ihr Handeln verurteilt, sollte man dazu fähig sein sich in die Situation anderer hinein zuversetzen. (Empathie!) Da wir Männer jedoch niemals schwanger werden können fehlt uns eine derartige Einsichtsfähigkeit. Deshalb sollten solche Probleme von denen entschieden werden, die wenigstens theoretisch biologisch dazu in der Lage sind sich in eine derartige Situation zu bringen, den Frauen.