THAILÄNDISCHE EINWANDERUNGSBEHÖRDE KÜNDIGT ÄNDERUNGEN DER TM30-BERICHTERSTATTUNG AN
Written by Wochenblitz Published in Bangkok Dienstag, 23 Juni 2020 22:14
Thailändische Einwanderungsbehörde kündigt Änderungen der TM30-Berichterstattung an
Bangkok - Das thailändische Einwanderungsbüro hat eine Aktualisierung der Anforderungen für die TM30-Berichterstattung angekündigt.
Das neue Update stellt klar, wann ein TM30-Bericht gemäß Abschnitt 38 des Einwanderungsgesetzes fällig ist.
Der Hauptteil der Ankündigung für Expats, finden Sie unter Abschnitt 2.2.
Zuvor wollten die meisten Einwanderungsbehörden in Thailand jedes Mal, wenn eine Person das Land verließ und wieder betrat, innerhalb von 24 Stunden einen neuen TM30-Bericht. Diese Änderung beseitigt diese Anforderung.
Der zweite Absatz besagt, dass ein neuer TM30-Bericht nicht erforderlich ist, wenn eine Person ein Visum für die mehrfache Einreise (Multiple Re-entry) oder eine Verlängerung des Aufenthalts hat und mit einer Wiedereinreisegenehmigung einreist.
Die neue Regelung gilt offenbar nicht für Personen mit visumfreier Einreise und Einzeleinreisevisa einer Kategorie, es sei denn, sie sind während der ursprünglichen Einreise mit einer Wiedereinreisegenehmigung abgereist und erneut eingereist.
Das Gesetz in Bezug auf TM30 besagt, dass der Vermieter, Eigentümer oder Verwalter (im Fall eines Hotels oder einer Pension) gesetzlich verpflichtet ist, den Aufenthalt eines Nicht-Thailänders in seinem Eigentum zu melden.
Das Gesetz ist seit 1979 in Kraft, wurde jedoch bis 2019 nur selten durchgesetzt, als die Immigration gegen Immobilienbesitzer vorging, die den Aufenthalt von Ausländern nicht meldeten.
Die neueste Ankündigung wurde auf der Immigrationwebsite von Chiang Mai veröffentlicht und tritt am 30. Juni 2020 in Kraft.
TM30-Berichte können persönlich oder online über die Website oder die mobile App erstellt werden:
บริการ Online - Immigration
Quelle: ThaiVisa