Das wirft mich zurueck in die Zeit, als ich mich bei Verwantenbesuchen in der DDR bei der Polizei melden musste und hinterlaesst einen ausserst unangenehmen Nachgeschmack.
Das gilt nur für den Haus- / Hoteleigentümer bei dem ein Gast einzieht. Als Tourist braucht man sich nicht darum zu kümmern.Das wirft mich zurueck in die Zeit, als ich mich bei Verwantenbesuchen in der DDR bei der Polizei melden musste und hinterlaesst einen ausserst unangenehmen Nachgeschmack.
Die Bar die zu lange geöffnet hatte war Schuld dass eine Frau vergewaltigt wurde:
Sperrstunde überzogen: „Deshalb wurde Britin vergewaltigt!“
da gibt es eine Ausnahme:Das gilt nur für den Haus- / Hoteleigentümer bei dem ein Gast einzieht. Als Tourist braucht man sich nicht darum zu kümmern.
Anscheinend ist dieses auch der Versuch, "Private" Vermietungen, insbesondere von Farangs, aufzuspüren.
den Meldezwang gibt es bei uns im Hotelgewerbe schon lange. Nun darf der Hotelier den Meldeschein schon vorher ausfüllen und der Gast muss unterschreiben.Weiß überhaupt nicht, worüber Ihr Euch aufregt. Ab dem 01. November 2015 gibt es im Merkelland ein ähnliches Gesetz;