allerdings dann wohl nur auf seinen eigenen Namen.
siehe hier
Eine VE kann Dein Freund auch für Dich auf Deinen Namen machen wenn Du ihm eine Vollmacht dafür zukommen lässt.
allerdings dann wohl nur auf seinen eigenen Namen.
Eine VE kann Dein Freund auch für Dich auf Deinen Namen machen wenn Du ihm eine Vollmacht dafür zukommen lässt.
siehe hier
Das geht und funktioniert so auch nicht.Wüßte nicht,wie das mit einer Vollmacht gehen soll. Bei jeder Verpflichtungserklärung die ich vom Amt brauchte,mußte ich meinen finanziellen Background offenlegen....wie sollte ein Bevollmächtigter da ausreichend in meinem Namen antworten können ?
Das geht und funktioniert so auch nicht.
Das geht und funktioniert so auch nicht.
Keine Ahnung warum der Kollege so einen Unsinn schreibt.
Anscheinend nicht, da ich es persönlich schon für jemand anderen erledigt hatte. Klar müssen auch Unterlagen des Einladers vorhanden sein, die hatte ich damals (vor 2 Jahren) über seinen Steuerberater besorgt. Einkommensnachweis und der Grundbuchauszug war zufällig wegen einer anderen Sache beim Steuerberater vorhanden.
Ich schrieb ja nicht einfach zur AB gehen, aber mit etwas Aufwand und der entsprechenden Vertrauensperson ist es möglich die VE auch so zu bekommen, vor allem ist ja die benötigte Zeit reichlich vorhanden.
Ja, stand gestern für DE. Antragsteller wurde bei VFS Global abgewiesen. Botschaft Visastelle nimmt nichts mehr an, Ausgaben erfolgen noch.- Neue Visa werden in den nächsten 90 Tage nicht erteilt.
Ist dies korrekt?
Im Zusammenhang mit der Corona Krise ist es sehr schwierig herauszufinden, was nun wirklich gilt. Ich versuche hier mal aufzuschreiben, wie ich die Situation im Moment verstehe:
- Es gilt eine Einreisestopp in den Schengenraum für Inhaber(innen) eines gültigen Schengen Visums für die nächsten 30 Tage. Heisst eine Einreise ist trotz vorhandenem Visum nicht möglich.
- Die Schweiz hat sich dieser Bestimmung angeschlossen
- Neue Visa werden in den nächsten 90 Tage nicht erteilt.
Ist dies korrekt?
Hallo zusammen,
vielen, vielen Dank für eure Infos und Tipp !! Auch die rege Diskussion finde ich sehr interessant. Dort kann man meist noch gute Infos heraus ziehen.
Ich habe mich, wie oben empfohlen an unser Forumssponsor "FOR YOU TRAVEL" gewendet. Die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer und E-Mail Adresse ist zur Zeit nicht besetzt weil der Boss im Ausland ist. Da ich zufällig in "Naklua" war, bin ich mit meiner Freundin mal direkt hin gegangen. Dort sitzt unter anderem auch eine sehr nette Thai Dame die sehr gutes deutsch spricht. Genau das was ich gesucht habe. Sie meinte das sie nicht ans Telefon geht da sie sonnst nicht mehr die Leute im Büro bedienen könnte. Sie hat mich und meine Freundin sehr ausführlich beraten und wird mir helfen. Die Preise sind meiner Meinung nach sehr gerecht. Es ist ein Reisebüro wo man alles buchen kann. Am besten mal persönlich vorbei gehen.
Es ist so das ich in D. ein sehr gut befreundetes Ehepaar habe die genug Einkommen und Wohnfläche haben. Die werden die VE. auf ihren Namen machen. So ist es einfachsten. (Stand heute, man weiß ja nie ob die noch einen Rückzieher machen). So ist es am einfachsten. Die Dame vom Reisebüro meinte das es so gehen würde. Mal sehen was draus wird.
Nochmals DANKE an ALLE !!! Ich werde hier berichten wenn wir das Visa in der Tasche haben.
Gruß..... Dietmar
Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.
Es ist so das ich in D. ein sehr gut befreundetes Ehepaar habe die genug Einkommen und Wohnfläche haben.
Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.
Ist nichts anderes als ein Scheinvisa und ist strafbar.
Danke für deinen Senf - wie üblich! Einfach gesagt, das zuständige Land vom Einlader soll/wird/muss schadlos in allen Belangen der eingeladenen Person bleiben....
Blödsinn³
Das Wort gibt es weder im Strafgesetzbuch noch im Duden.
Es gibt nicht mal eine Vorschrift von der Botschaft oder dem Ausländeramt mit der Person zu fi... die man einlädt.
Es wird lediglich verlangt das irgendjemand die Garantie übernimmt und angemessener Wohnraum vorhanden ist.