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In diesem Fall „macht“ die Schweiz weniger „extra“ als zum Beispiel Deutschland. Eine Verpflichtungserklärung benötigen wir für unsere Besuchenden nur in Ausnahmefällen. So wird das Visum-Verfahren doch etwas einfacher.
Da gibt es nix was den Schweizern einfallen kann, entweder sind sie im Schengen Raum, dann gelten die Regeln des Schengen Raums, oder eben nicht im Schengen Raum.
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