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Joe
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Rechtliche (?) Ansprüche nach dem Ende der Beziehung

Ton

Dukkhamann
Inaktiver Member
13 Dezember 2008
6.203
2.056
2.913
Thailand
@ Juhe, die thailändischen Gesetze sind alle auf Englisch übersetzt und sogar im Inet abrufbar.


Was viele halt nicht verstehen ist, dass die Richter, Staatsanwälte, ja sogar die Polizei einen riesigen Handlungsspielraum haben, wie sie die Gesetze umsetzen und das weiss ich nicht vom Hörensagen, sondern weil ich es erlebe.

2008, ein Deutscher in BKK. War seit sechs Jahren mit einer Thai in einer eheähnlichen Beziehung. Er dachte, er könne tun und lassen, was er wollte. Deshalb hatte er drei Jahre lang eine Mia Noi und der so einiges an Gold und ein Haus geschenkt. Seine Mia Luang ist dahinter gekommen. Er wollte nicht freiwillig zahlen, also ging sie vor Gericht und gewann. Sein Anwalt hatte ihm zu einem Vergleich geraten, aber dazu war er zu stolz und zu arrogant.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
5.539
16.329
4.615
@Ton

Auf der einen Seite haben viele Member durch Gespräche mit ihren Urlaubsbegleitungen
eine Situation vor Augen, dass Thaifrauen keine Unterstützung von ihren Thai-Männern
für ihren Unterhalt und den ihrer Kinder bekommen und in Pattaya oder in BKK in der
Touristenbegleitung arbeiten

und andererseits ist es für viele Member überraschend, wenn sie das Threadthema lesen
und es erst einmal für unglaubwürdig halten und dann die Hinweise lesen, dass doch
Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden können, für ein eheähnliches Zusammenleben
über einen längeren Zeitraum.

Ich kenne die Thai-Gesetze und Gebräuche und deren Auslegung in Bezug auf das Thead-Thema
nicht, bin auch ehrlich gesagt zu faul, nach englischen Übersetzungen davon im Internet zu
suchen und bin mir bewusst, dass die Auslegung bei einem thailändischen Richter liegt, der
auch die spezielle Situation mit berücksichtigt. Im Zweifelsfall, das gerne gebrauchte Klischee,
wo nichts zu holen ist, wird nichts gemacht.

Das Thread-Thema ist sicherlich für XPATs in Thailand interessant.
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.447
7.568
75
Heidelberg
Auch in D sind recht haben und Recht bekommen zwei paar Stiefel.
In TH bestimmt meist der wirtschaftlich Staerkere, wo es lang geht, das kann durchaus auch mal ein Farang sein. Letztendlich entscheidet aber den Prozess der Richter, d.h. man ist erst hinterher schlauer. Darum gilt es Prozesse moeglichst zu verrmeiden und vorher Loesungen zu finden.
 
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Mamuang

Auf Achse
Inaktiver Member
10 Februar 2010
4.177
8.947
3.465
MAL HIER MAL DA
Der Threadstarter lautet: "Rechtliche (?) Ansprüche nach dem Ende der Beziehung".

Dafür wäre es schon hilfreich, wenn jemand wüsste, was im thailändischen Gesetzbuch steht :zwink


Möglich das diese Link dem ein oder anderen etwas "ERLEUCHTEN " kann. Einige Infos um die Ehe /Verlobung Scheidung


http://buemlein.com/familienrecht/eherecht.html


Ein bekannte Kanzlei Thai/Recht. Und alles in einer Sprache die wir verstehen.
 
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