Nein , der Aufenthaltstitel gilt als Passersatz . Das steht auch auf der Karte . Dieses Kärtchen kann eben nicht ablaufen - sondern dein Reisepass sowie auch der deutsche Reisepass aber der Aufenthalt ist durch die Niederlassungserlaubnis unbefristet gesichert.
Die Karte kann während der Laufzeit innerhalb der EU als Passersatz genutzt werden( Laufzeit - Gültigkeit des Passes) .
Wenn der Pass abläuft verliert auch die Karte die Gültigkeit, nicht aber die Unbefristete Niederlassungserlaubniss.
Sobald der neue Pass oder die Verlängerung da ist sofort zum Ausländeramt und eine neue Karte beantragen mit der gleichen Laufzeit.
Beispiel: Thai Pass Ablauf 31.10.2022 Gültigkeit der Karte 31.10.22
Wenn jetzt der Passinhaber Anfang Okt 22 nach Thailand reist und erst im Dez.22 zurück kommt ist die Karte bereits abgelaufen.
Da er sowiso den Thai Pass zur erneuten Einreise nach Deutschland braucht wird Er/Sie ihn in Thailand neu besorgen oder Verlängern.
Jetzt muss bei der Aus- bzw. Einreise im Dezember der Neue Pass und der alte Pass und die alte Karte ( beide abgelaufen) vorgelegt werden.
Dann zurück in Deutschland sofort mit dem neuen Pass unter Vorlage der abgelaufenen Karte und dem alten und neuen Reisepass eine neue Karte beantragen. Diese ist dann wieder an die Laufzeit des neuen Passes gekoppelt. Der Aufenthaltsstatus bleibt solange erhalten bis er nicht mehr beantragt wird z.B durch mehrjährigen Auslandsaufenthalt oder durch Abmeldung des Lebensmittelpunkts bzw. Wohnsitzes in Deutschland erlischt. Hoffe dies ohne Denkfehler meinerseits verständlich erklärt zu haben. Besser ist es natürlich bereits weit vor der Ausreise aus Deutschland um einen neuen Pass und eine neue Karte zu kümmern.