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Joe

Privatinsolvenz in D und König in TH

beavis

AI Pauschaltouri
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
518
34
708
Hi Beavis,

stimmt, unser letztes Treffen ist schon ewig her. Im übrigen habe ich zwar den Abschluss, ich abeite aber nicht als Jurist (zumindest verdiene ich damit nicht meine Brötchen).

Gruss
kigiat

hi kigiat,
ja ich hatte da sowas ganz weit im hinterstübchen, aber unser letztes treffen würde ich auch beinahe noch dem letzten millenium zuordnen.
ich hoffe auf's nächste müssen wir nicht wieder so lang warten, obwohl es derzeit wohl eher an mir und meiner farrang freundin scheitern dürfte.
na ja, wir werden sehen !

grüße
beavis
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
1.818
3.163
2.165
Pattaya / Kummerland
@kigiat:

Du kommentierst meinen post folgendermassen:

Naja, da sind aber zei Sachen so nicht richtig:.
1) Der Typ hat sich nicht als Privatpatient "ausgegeben", der hat sich als Privatpatient behandeln lassen. Ob hinter ihm eine Privatversicherung steht oder nicht, berührt dabei das Arzt-Patientenverhältnis in keiner Weise.


Wenn einer in die Praxis kommt und behauptet, er sei Privatpatient, dann hat er sich für mein Verständnis dafür ausgegeben und sich als solcher behandeln lassen.
Was Dein Beitrag jetzt an meiner Aussage verändert hat, ist mir schleierhaft, da es ja letztendlich auf das gleiche herauskommt.

2) Da Betrug nicht zu den mit einer Privatklage nach §§ 374 StPO vom Verletzten selbst verfolgbaren Straftaten gehört, kann dein Bekannter gar keinen Strafprozess wegen Betruges gegen den Leistungserschleicher verloren haben.

Gut, gut, nu wissen wir alle, daß Du Jurist bist, aber dennoch finde ich diesen Beitrag nicht wirklich hilfreich. Im Gegenteil, er suggeriert, daß ich hier ein Märchen erzählt habe. Daher hier noch einmal die genauen Fakten:
Der Rechstanwalt des Arztes hat am 27.06.08 folgendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht geschickt:

".......
Frau XYZ hat trotz wiederholter mahnungen keinerlei Zahlung geleistet, daraufhin wurde ich mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt. Hieraus habe ich Kenntnis erlangt, daß Frau XYZ bereits während der Dauer der Behandlung ....... die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat. Sie hat diesen Umstand meinem mandanten verschwiegen, ihm vielmehr Zahlungsfähigkeit und -willigkeit vorgespielt und somit meinen mandaten getäuscht. Aufgrund dieser Täuschung hat mein Mandant vermögenswqerte Leistungen erbracht, um deren Wert er nunmehr geschädigt ist. Das Verhalten von Frau XYZ........erfüllt den Tatbestand des Bertuges!"

Am 06.11., also gut 5 Monate später, dann das Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft:

"Das Verfahren ist ... einzustellen.
Die Beschuldigte gab an, ... davon ausgegangen zu sein, die Rechnungen begleichen zu können. ......
Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Beschukldigte darauf vertraute, die Rechnungen aus dem pfändungfreien Teil ihres Einkommens begleichen zu können."

Mit anderen Worten, die Gute geht straffrei aus, weil sie angenommen hatte bezahlen zu können. So einfach ist das heutzutage.
Ob jetzt Deiner Ansicht nach, aufgrund § oder Psalm 0815 mein Bekannter keinen Strafprozeß verloren haben kann, mag stimmen, da es ja offenbar zu keinem Prozeß gekommen ist.
Aber an meiner Kernaussage ändert das trotzdem nichts:
Die Gute ist trotz vorsätzlicher vortäuschung falscher tatsachen und obwohl sie als jemand, der bereits den Finger gehoben hat, verpflichtet gewesen wäre, das mitzuteilen, unbeschadet aus der Sache rausgekommen.
Natürlich hätte ich das hier lang und breit erklären können, aber das ist nicht Sinn des Forums.
Vielleicht solltest Du daran denken, daß das hier das Susiforum ist und nicht das Juristenforum!

Doc
 

Lambo

Lady Drink King
   Autor
26 Oktober 2008
2.123
5.992
2.715
Dortmund
Dann wurde der Typ halt strafrechtlich freigesprochen und nur auf Anzeige des Arztes wurde der Betrug aktenkundig..... zu Punkt 1 geb ich Doc Holiday aber recht.

Kassenpatient hat ne Karte oder nen Schein..... wenn er den nicht vorlegt und sich als Privatpatient verkauft, dann ist es eine Täuschungshandlung.


Und unser Jurist sollte dann auch die Stoffgleiche Drittbereicherungsabsicht mit einfügen, wenn er schon auf Korintenkacker hier mcht :)


Armes Deutschland. Das stimmt jedoch.
 

Achim1

immer unwissend
Inaktiver Member
13 November 2008
462
58
808
immer ungewiß
@ siam

Die Chance das der Betrüger betrogen wird stehen doch hoch?

@ Doc Holliday

Im Urlaub besteht doch Ausweißpflicht, Paß für die örtlichen Behörden.
Für die Botschaft dürfte doch der Personalausweiß genügen. Irrtum vorbehalten.

@ HH

da werden doch wieder krimminelle Mäuse mt krimminellen Elefanten verglichen.
Es gibt kein Knast für ehrenwerte Bürger. und Banker!


Achim
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
1.818
3.163
2.165
Pattaya / Kummerland
@achim 1
sicherlich hätte er sich auch mit dem perso ausweisen können, aber er ahnte ja nix böses.
Wenn er vorher gewußt hätte, was die vorhaben, hätte er das so gemacht oder wäre gar nicht erschienen.
Ich finde es nur von der botschaft eine sauerei, jemandem einfach den paß wegzunehmen und dabei billigend den verlust seiner work permit in kauf zu nehmen.
Manchmal fragt man sich bei denen echt, auf wessen seite die stehen.
 

Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
8.213
4.690
3.665
LOS & LS
@ siam


Es gibt kein Knast für ehrenwerte Bürger. und Banker!


Achim

Stimmt, denn säße der Postwinkel äähh Zumwinkel schon drin.

Aber da er zugegeben hat, was die Staatsanwaltschaft eh schon wusste, wurde das Strafmildernd bewertet.

Ach ja, er hätte sich die Zelle dann mit Herrn Hartz teilen können - auch so ein kriminelles Früchtchen.