AW: Original Thai Hochzeit
@Kalle
Das es bei Euch so war will ich nicht bestreiten, aber ich meine, da ist dann etwas schief gelaufen.
Scheinbar nicht! Habe bei der Botschaft in Bkk nachgefragt. Die Legalisierung ist nur eine Bestätigung, daß die Thai-Heiratsurkunde echt ist. Mehr nicht! Für alles weitere ist man dann in D selbst zuständig. Die Botschaft macht automatisch überhaupt nichts weiter!
Für Deutsche, die in D keinen Wohnsitz mehr haben, wird die Heirat AUF WUNSCH an das Standesamt 1 in Berlin gemeldet.
Wenn dann für eine Witwe das Ereignis eintrifft, daß der Farnag stirbt, muß sie selbst erst an Hand der legalisierten Heiratsurkunde in D bekannt machen, daß sie Ansprüche hat, wenn der Franag nicht vor selbst etwas in die Wege geleitet hat. Das ganze ist aber nur eine formelle Sache und kein großes Problem.
Sorry, wenn ich vielleicht hier in dem sehr schönen Erlebnisbericht einer Thai-Hochzeit etwas OT werde. Das Thema ist aber doch sicher, für die die es betrifft, interessant.