Der Nachweis ueber das entsprechende Einkommen kannst du durch ein Schreiben der deutschen Botschaft Bangkok oder vom deutschen Konsulat Pattaya bekommen. Dazu legst du deinen Rentenbescheid vor und es wird dir die Hoehe deiner Rente bestaetigt. Dieses Schreiben plus eine Kopie deines Rentenbescheids (war zumindest im September 2020 so) legst du dann der Immigration nebst der weiteren Unterlagen vor. Das Schreiben des Konsulats/Botschaft ist gebuehrenpflichtig und kosten im Moment etwa 1350 bt.
Derzeit musst du - sofern du deine Rente so nachweist wie oben beschrieben - keinen monatlichen Zahlungseingang auf einem thailaendischen Konto nachweisen. Ich beziehe mich hierbei auf die Handhabung bei der Immigration Pattaya/Jomtien. Andere Immigration kann mit unter eine andere Auslegung bedeuten.
Einige Nationen stellen diese Bescheinigung ueber die Hoehe der Rente/Pension nicht oder nicht mehr aus. Fuer diese gibt es dann diese Moeglichkeit:
Personen die ihre monatlichen Renteneinkuenfte nicht durch eine Bescheinigung der Botschaft/Konsulat nachweisen koennen, muessen dies der Immigration gegenueber in anderer Weise tun.
Dies waere dann z.B. der monatliche Geldeingang auf einem thailaendsichen Bankkonto in Hoehe von mindestens 65 000 bt monatlich. Der Geldeingang muss wirklich monatlich auf dem Konto sein, Buendelung von mehreren Monaten wird durch die Immigration meines Wissens nach nicht akzeptiert. Bei Ueberweisungen mit Wise sollte man darauf achten, dass internationale Ueberweisung vermerkt ist.
Diese monatlichen Geldeingaenge sollen ja den Lebensunterhalt in Thailand sicherstellen und duerfen daher auch verwendet werden. Es muss also nichts auf einem Bankkonto angespart werden.
Wie
@teletubbi schon ausgefuehrt hat: sollten die monatliche Renteneingaenge - egal wie nachgewiesen - nicht fuer 65 000 bt monatlich ausreichend sein, so gibt es die Moeglichkeit den Fehlbetrag (z.B. 60 000 bt monatliche Rente = 720 000 bt jaehrlicher Geldeingang. Daraus ergeben sich im Beispiel 80 000 bt Fehlbetrag zu 800 000 bt) durch Bankguthaben nachzuweisen.