Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis setzt eine ausführliche Ehefähigkeitsprüfung voraus, und zwar im gleichen Umfang, als wenn Sie und Frau xxxx hier in Deutschland die Ehe schließen würden. Erst wenn das deutsche Ehefähigkeitszeugnis nach positiver Prüfung ausgestellt wird, können Sie die konsularische Familienstandsbescheinigung bei der deutschen Auslandsvertretung in Thailand erhalten.
Die Antragstellung für das Ehefähigkeitszeugnis ist auch über die deutsche Auslandsvertretung in Thailand möglich. Die Antragstellung kann aber auch schriftlich durch Sie erfolgen. In der anliegenden Datei sende ich dazu das Antragsformular. Nachfolgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:
Geforderte Unterlagen von Frau XXXX
. Thailändische Geburtsurkunde im Original mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
. Aktuelle Ledigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch das zuständige Standesamt des Wohnsitzes in Thailand im Original mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
. Aktueller Auszug aus dem thailändischen Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok im Original mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
. Hausregisterauszug (ggf. beglaubigte Kopie, angefertigt von der Deutschen Botschaft) oder Melderegisterauszug, je mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
. Beglaubigte Kopie des thailändischen Reisepasses der Verlobten, angefertigt von der Deutschen Botschaft und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
Geforderte Unterlagen von Guido XXXX
. Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister XXXXX
. Beglaubigte Kopie des Reisepasses (angefertigt von der Deutschen Botschaft)
: Beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister (Vorehe) des Standesamtes XXXX
. Kontrollierter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (siehe Anlage)
Legalisation (*)
Die Originale der Urkunden sind mit der "Legalisation" der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Thailand zu versehen. Hinweis: Bei der vorgenannten Legalisation handelt es sich keine Urkundenlegalisation im eigentlichen Sinne. Diese ist in Thailand nicht möglich. Stattdessen bescheinigt die thailändische Behörde gegenüber der deutschen Auslandsvertretung die
Echtheit der jeweiligen Urkunde.
Die Übersetzungen müssen von amtlich zugelassenen oder beeidigten Übersetzern, anerkannt bei der Deutschen Botschaft in Thailand, gefertigt werden.
Sämtliche geforderten Dokumente müssen hier im Original eingereicht werden - keine Kopien oder Faxe.
Dies ist eine unverbindliche Auskunft. Ich weise Sie darauf hin, dass weitere Unterlagen jederzeit gefordert werden können.