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Info Krankenversicherung für Expats in Thailand

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
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4 Dezember 2008
1.206
19.611
3.115
59
Pattaya
www.travel-dental.com
Krankenversicherung in Thailand

Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema Krankenversicherung in Thailand auseinandergesetzt, um eine für mich passende Lösung zu finden und möchte an dieser Stelle meine Erkenntnisse an die liebe Gemeinde weitergeben:

Das eine vorab: weder bin ich Krankenversicherungsvertreter noch Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht, aber als Arzt habe ich schon den einen oder anderen Fall miterlebt, wo dann der vermeintlich gutgemeinte Rat des Vertreters der privaten Krankenversicherung zum Wechsel in einen viel besseren und auch günstigeren Tarif in extrem hohen Kosten an Eigenbeteiligung endete.

Und beim sorgfältigen Durchlesen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Anbieter fällt dann doch der eine oder andere Fallstrick auf, den man beim Überfliegen mit ziemlicher Sicherheit übersehen hätte.

Denkt immer daran, der Versicherungsvertreter ist zwar immer freundlich aber sicherlich nicht euer Freund und am Ende des Tages wird er vielleicht doch nur zu der Versicherung raten, wo er die höchste Kommission bekommt.

Die im folgenden dargestellten Überlegungen betreffen natürlich hauptsächlich meine ganz persönliche Situation.

Eines habe ich in meinem Leben auf die harte Tour lernen müssen: es lohnt sich immer und ausnahmslos das Kleingedruckte durchzulesen und alles, was man nicht auf Anhieb versteht zu hinterfragen.

Eine falsche Scheu gegenüber dem allzu freundlichen Versicherungsvertreter ist völlig fehl am Platz, da dieser aller Wahrscheinlichkeit nicht anwesend sein wird, wenn die vermeintlich perfekte Absicherung bis ans Lebensende plötzlich in sich zusammenfällt wie ein Kartenhaus, am besten dann, wenn man auf der Intensivstation liegt. Und selbst wenn, kann er einem auch nicht helfen.

Und ja, ich habe mir schon den einen oder anderen Vorschlag von besagter Zunft unterbreiten lassen und wurde teilweise wirklich falsch informiert, wobei ich mir bis heute nicht sicher bin, ob Absicht oder Unwissenheit dahinter steckten.

Meine Situation ist die, daß ich seit über 30 Jahren bei einer Deutschen privaten Krankenversicherung versichert bin, die mittlerweile von der Generali übernommen wurde und meinen Versicherungsvertrag sogar für den Fall der Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Thailand fortführen würden, aber nur gegen einen Aufschlag von 50%, weil in Thailand ja alles bekannterweise teurer ist !?!

Die monatliche Prämie ist jetzt schon nicht gerade wenig und ich sehe nicht ein 50% mehr für Thailand zu bezahlen.

Ich kann aber auch meinen Vertrag erstmal auf Anwartschaft umstellen, maximal jedoch 4 + 4 Jahre, wo ich die Versicherung bei Rückkehr nach Deutschland jederzeit wieder aufleben lassen kann.

Also habe ich mich nach allen möglichen Krankenversicherungen umgesehen und mich nach intensivem Studium des VVG (Versicherungsvertragsgesetz, Kapitel 8: Krankenversicherung) und des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) unter besonderer Berücksichtigung von Gruppenversicherungsverträgen (alles ziemliche Schinken) mit deren allgemeinen Versicherungsbedingungen auseinandergesetzt.

Also Leute, ihr wißt alle, daß ich gelegentlich mal auf Deutschland schimpfe, was leider bei vielen falsch ankommt, da sie in mir einen Deutschlandhaß wähnen, was nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein könnte, denn meine Kritik sind eher Kassandrarufe.

Aber ich muss zugeben, daß unsere Gesetze den Verbraucher schon ordentlich schützen, was im Rest der Welt nicht unbedingt der Fall ist.

Das wissen natürlich auch die Versicherungen und versuchen sich mit allen möglichen Konstruktionen aus der Verantwortung zu ziehen.

Wer genau darauf achtet, wird feststellen, daß bei vielen angebotenen Versicherungen irgendwo im Kleingedruckten der Begriff „Gruppenversicherung“ erwähnt wird.

Diese Versicherungen sind legal und ursprünglich dafür konzipiert worden, daß beispielsweise mittlere oder größere Firmen ihre Angestellten zusätzlich oder gänzlich privat versichern können.

Der Vorteil bei solchen Versicherungsverträgen, wo meines Wissens mindestens 20 Leute versichert sein müssen, ist der, daß man meistens günstigere Konditionen bekommt, also geringere Beiträge und außerdem steigen die Beiträge lediglich nach dem Alter der einzelnen Versicherten und nach den allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen aber NICHT durch Erkrankungen des Einzelnen, die absehen lassen, das noch hohe Kosten auf die Versicherung zukommen werden.

Der Versicherer ist die Versicherungsgesellschaft, der Versicherungsnehmer ist die Firma, die für ihre Angestellten solche Verträge abschließt und die Versicherten sind die Mitarbeiter.

Und jetzt wird's lustig:

In Deutschland darf ein Versicherer per Gesetz den Versicherten nur bei schweren Verstößen kündigen, wie z.B.:

- wenn die Versicherungsprämie über mehrere Monate nicht gezahlt wurde

- wenn man bei Abschluß des Versicherungsvertrages falsche Angaben bezüglich der Gesundheit gemacht hat

- Selbstbereicherung durch falsche Arztrechnungen

- Selbstbereicherung durch einreichen von Arztrechnungen bei mehreren Versicherungsgesellschaften gleichzeitig

Solange man also brav seine Versicherungsprämien bezahlt, ist man quasi unkündbar und die Versicherung muss selbst extrem kostenaufwendige Behandlungen bezahlen. Das gilt natürlich auch für die gesetzliche Krankenversicherung.



Bei Gruppenversicherungsverträgen ist diese Regelung außer Kraft gesetzt.

Der Gruppenversicherungsvertrag wird nämlich zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Firma geschlossen, die als Versicherungsnehmer bezeichnet wird und die dann Einzelverträge mit den Mitarbeitern schließt, den sog. Versicherten, und sich auch darum kümmern muss, daß sämtliche Prämien rechtzeitig bezahlt und an die Versicherungsgesellschaft weitergegeben werden.

Diese darf tatsächlich den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer kündigen, da es sich hierbei nicht um eine Person handelt.

Und der Versicherungsnehmer darf wiederum den Versicherungsvertrag mit den einzelnen Mitarbeitern beenden, da es sich um eine Firma oder ein Unternehmen handelt und nicht um eine Versicherungsgesellschaft.

Das macht natürlich Sinn, wenn einzelne Mitarbeiter kündigen oder ihnen gekündigt wird und man dann nicht auch noch ewig lang deren Krankenversicherung bezahlen möchte.

Aber bei einer Einzelperson, die sich für das Ausland krankenversichern möchte, trifft diese Konstruktion nicht zu, dennoch wird sie genutzt, um Krankenversicherungsverträge abzuschließen und der Versicherte hat in der Regel gar keine Ahnung, welche rechtlichen Folgen das nach sich zieht.

Bei diesen Gruppenversicherungen fällt außerdem auf, daß sie immer nur für ein Jahr abgeschlossen werden. Zwar steht im Vertrag nicht selten, daß die Versicherung stets stillschweigend um ein Jahr verlängert wird, man muss sich aber fragen, warum nicht gleich unbegrenzt und zu den üblichen Versicherungsbedingungen.

Ganz einfach: bei Gruppenversicherungsverträgen kann der Versicherer, der Versicherungsnehmer, aber auch der Versicherte, die Verlängerung ohne Angabe weiterer Gründe verweigern.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen gab es bei der BDAE tatsächlich ein Extra Blatt mit der Bezeichnung:

„ Erläuterungen über die rechtlichen Besonderheiten einer Gruppenversicherung“

Aber ehrlich gesagt selbst als Arzt habe ich mir das Ding mehrfach durchgelesen und nirgendwo die oben angeführten Schwachpunkte klar erläutert herauslesen können.

Allerdings steht da ganz klar:

Versicherungsnehmerin ist die BDAE, Versicherer ist ein nach dem VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Deutschland zugelassener Versicherer. Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gilt damit nicht direkt und unmittelbar für das Verhältnis zwischen der Versicherungsnehmerin und der versicherten Person.

Erst auf schriftliche Anfrage bei der BDAE kam die Antwort, daß der Gruppenversicherungsvertrag tatsächlich seitens der Versicherungsgesellschaft aber auch seitens der BDAE gekündigt werden kann, aber ich soll mir keine Sorgen machen, „denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Kündigung durch die BDAE nur bei den (oben aufgeführten) Gründen aber natürlich kann die BDA keine Garantien abgeben da dies Eventualitäten in der Zukunft sind.“

Vor ca. 4 Jahren hatte ich mich schon einmal erkundigt und diese Schwachpunkte festgestellt. Ein Versicherungsvertreter in Pattaya sagte mir aber, daß in den Versicherungsbedingungen steht, daß die BDAE einem im Falle einer Kündigung einen ähnlichen Versicherungsvertrag anbieten muss.

Tatsächlich stand damals in deren allgemeinen Versicherungsbedingungen folgender Text:

§2 Abs.4: bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags erhalten die versicherten Personen von dem Versicherer ein Angebot auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes.

BDAE 2-1.jpg


Damals unterstand die BDAE noch der Würzburger Versicherung.

Mittlerweile ist die Allianz der Versicherer, und die haben §2 Abs. 4 mal eben nachkorrigiert und um den Nebensatz ergänzt:

sofern dieser entsprechende Versicherungstarife anbietet

BDAE 1.jpg


Oder anders gesagt, wenn die keinen entsprechenden Tarif haben, müssen die einen auch nicht weiter versichern.

Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Versteht mich nicht falsch, es geht mir hier nicht darum die BDAE schlecht zu reden - im Gegenteil, ich halte sie nach wie vor für einen der besten Anbieter.

Nur sehen wir ja alle in welche Richtung sich unsere Welt bewegt.

Mir geht es auch gar nicht darum so eine Vollkaskoversicherung zu finden, die einem jede Pickel Behandlung voll erstattet.

Ich persönlich möchte in Thailand so gut es geht gegen Katastrophen abgesichert sein, die sich kostenmäßig sehr schnell hochschaukeln können, als da wären: schwerer Unfall, schwere kardiovaskuläre Probleme oder Krebs.

Und dazu habe ich mir sehr viele Versicherungen angesehen, das Kleingedruckte studiert und versucht die Fallstricke zu finden, um für mich und Sunny das passende rauszusuchen.

In meinem nächsten Post werde ich diese Versicherungen im Einzelnen benennen und besprechen.

Ich halte das für sehr wichtig, denn das letzte, was ich möchte, ist in so einer Katastrophensituation, wo man am schwächsten und verwundbarsten ist, buchstäblich im tropischen Regen zu stehen.
 

PanTau

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
22 Januar 2011
1.523
3.751
2.115
Bremen
Super Thread, ich bin dabei.

Hast Du sowohl bei Deutschen als auch Thai Versicherern um ein Angebot gebeten ?

Stelle ich mir ja schwierig vor wenn alles nur in Thai geschrieben steht ? Oder gibt es dann eine Englische Version ?

PanTau
 
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Numbersixtynine

Gibt sich Mühe
    Aktiv
9 Mai 2014
477
1.529
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Hamburg, Deutschland
Letztendlich will keine Versicherung bezahlen,egal wo auf der Welt!
Was ein Blödsinn... Das Gegenteil ist eher der Fall. Nur gibt es für Leistungen/Entschädigungen klare Regeln, teilweise durch Bedingungen, teilweise durch Rechtssprechung. Solche einfachen Parolen helfen da nicht weiter. Ohne Versicherungen funktioniert das allermeiste nicht.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
6.805
9.063
3.415
58
Krankenversicherung in Thailand

Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema Krankenversicherung in Thailand auseinandergesetzt, um eine für mich passende Lösung zu finden und möchte an dieser Stelle meine Erkenntnisse an die liebe Gemeinde weitergeben:

Das eine vorab: weder bin ich Krankenversicherungsvertreter noch Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht, aber als Arzt habe ich schon den einen oder anderen Fall miterlebt, wo dann der vermeintlich gutgemeinte Rat des Vertreters der privaten Krankenversicherung zum Wechsel in einen viel besseren und auch günstigeren Tarif in extrem hohen Kosten an Eigenbeteiligung endete.

Und beim sorgfältigen Durchlesen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Anbieter fällt dann doch der eine oder andere Fallstrick auf, den man beim Überfliegen mit ziemlicher Sicherheit übersehen hätte.

Denkt immer daran, der Versicherungsvertreter ist zwar immer freundlich aber sicherlich nicht euer Freund und am Ende des Tages wird er vielleicht doch nur zu der Versicherung raten, wo er die höchste Kommission bekommt.

Die im folgenden dargestellten Überlegungen betreffen natürlich hauptsächlich meine ganz persönliche Situation.

Eines habe ich in meinem Leben auf die harte Tour lernen müssen: es lohnt sich immer und ausnahmslos das Kleingedruckte durchzulesen und alles, was man nicht auf Anhieb versteht zu hinterfragen.

Eine falsche Scheu gegenüber dem allzu freundlichen Versicherungsvertreter ist völlig fehl am Platz, da dieser aller Wahrscheinlichkeit nicht anwesend sein wird, wenn die vermeintlich perfekte Absicherung bis ans Lebensende plötzlich in sich zusammenfällt wie ein Kartenhaus, am besten dann, wenn man auf der Intensivstation liegt. Und selbst wenn, kann er einem auch nicht helfen.

Und ja, ich habe mir schon den einen oder anderen Vorschlag von besagter Zunft unterbreiten lassen und wurde teilweise wirklich falsch informiert, wobei ich mir bis heute nicht sicher bin, ob Absicht oder Unwissenheit dahinter steckten.

Meine Situation ist die, daß ich seit über 30 Jahren bei einer Deutschen privaten Krankenversicherung versichert bin, die mittlerweile von der Generali übernommen wurde und meinen Versicherungsvertrag sogar für den Fall der Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Thailand fortführen würden, aber nur gegen einen Aufschlag von 50%, weil in Thailand ja alles bekannterweise teurer ist !?!

Die monatliche Prämie ist jetzt schon nicht gerade wenig und ich sehe nicht ein 50% mehr für Thailand zu bezahlen.

Ich kann aber auch meinen Vertrag erstmal auf Anwartschaft umstellen, maximal jedoch 4 + 4 Jahre, wo ich die Versicherung bei Rückkehr nach Deutschland jederzeit wieder aufleben lassen kann.

Also habe ich mich nach allen möglichen Krankenversicherungen umgesehen und mich nach intensivem Studium des VVG (Versicherungsvertragsgesetz, Kapitel 8: Krankenversicherung) und des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) unter besonderer Berücksichtigung von Gruppenversicherungsverträgen (alles ziemliche Schinken) mit deren allgemeinen Versicherungsbedingungen auseinandergesetzt.

Also Leute, ihr wißt alle, daß ich gelegentlich mal auf Deutschland schimpfe, was leider bei vielen falsch ankommt, da sie in mir einen Deutschlandhaß wähnen, was nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein könnte, denn meine Kritik sind eher Kassandrarufe.

Aber ich muss zugeben, daß unsere Gesetze den Verbraucher schon ordentlich schützen, was im Rest der Welt nicht unbedingt der Fall ist.

Das wissen natürlich auch die Versicherungen und versuchen sich mit allen möglichen Konstruktionen aus der Verantwortung zu ziehen.

Wer genau darauf achtet, wird feststellen, daß bei vielen angebotenen Versicherungen irgendwo im Kleingedruckten der Begriff „Gruppenversicherung“ erwähnt wird.

Diese Versicherungen sind legal und ursprünglich dafür konzipiert worden, daß beispielsweise mittlere oder größere Firmen ihre Angestellten zusätzlich oder gänzlich privat versichern können.

Der Vorteil bei solchen Versicherungsverträgen, wo meines Wissens mindestens 20 Leute versichert sein müssen, ist der, daß man meistens günstigere Konditionen bekommt, also geringere Beiträge und außerdem steigen die Beiträge lediglich nach dem Alter der einzelnen Versicherten und nach den allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen aber NICHT durch Erkrankungen des Einzelnen, die absehen lassen, das noch hohe Kosten auf die Versicherung zukommen werden.

Der Versicherer ist die Versicherungsgesellschaft, der Versicherungsnehmer ist die Firma, die für ihre Angestellten solche Verträge abschließt und die Versicherten sind die Mitarbeiter.

Und jetzt wird's lustig:

In Deutschland darf ein Versicherer per Gesetz den Versicherten nur bei schweren Verstößen kündigen, wie z.B.:

- wenn die Versicherungsprämie über mehrere Monate nicht gezahlt wurde

- wenn man bei Abschluß des Versicherungsvertrages falsche Angaben bezüglich der Gesundheit gemacht hat

- Selbstbereicherung durch falsche Arztrechnungen

- Selbstbereicherung durch einreichen von Arztrechnungen bei mehreren Versicherungsgesellschaften gleichzeitig

Solange man also brav seine Versicherungsprämien bezahlt, ist man quasi unkündbar und die Versicherung muss selbst extrem kostenaufwendige Behandlungen bezahlen. Das gilt natürlich auch für die gesetzliche Krankenversicherung.



Bei Gruppenversicherungsverträgen ist diese Regelung außer Kraft gesetzt.

Der Gruppenversicherungsvertrag wird nämlich zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Firma geschlossen, die als Versicherungsnehmer bezeichnet wird und die dann Einzelverträge mit den Mitarbeitern schließt, den sog. Versicherten, und sich auch darum kümmern muss, daß sämtliche Prämien rechtzeitig bezahlt und an die Versicherungsgesellschaft weitergegeben werden.

Diese darf tatsächlich den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer kündigen, da es sich hierbei nicht um eine Person handelt.

Und der Versicherungsnehmer darf wiederum den Versicherungsvertrag mit den einzelnen Mitarbeitern beenden, da es sich um eine Firma oder ein Unternehmen handelt und nicht um eine Versicherungsgesellschaft.

Das macht natürlich Sinn, wenn einzelne Mitarbeiter kündigen oder ihnen gekündigt wird und man dann nicht auch noch ewig lang deren Krankenversicherung bezahlen möchte.

Aber bei einer Einzelperson, die sich für das Ausland krankenversichern möchte, trifft diese Konstruktion nicht zu, dennoch wird sie genutzt, um Krankenversicherungsverträge abzuschließen und der Versicherte hat in der Regel gar keine Ahnung, welche rechtlichen Folgen das nach sich zieht.

Bei diesen Gruppenversicherungen fällt außerdem auf, daß sie immer nur für ein Jahr abgeschlossen werden. Zwar steht im Vertrag nicht selten, daß die Versicherung stets stillschweigend um ein Jahr verlängert wird, man muss sich aber fragen, warum nicht gleich unbegrenzt und zu den üblichen Versicherungsbedingungen.

Ganz einfach: bei Gruppenversicherungsverträgen kann der Versicherer, der Versicherungsnehmer, aber auch der Versicherte, die Verlängerung ohne Angabe weiterer Gründe verweigern.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen gab es bei der BDAE tatsächlich ein Extra Blatt mit der Bezeichnung:

„ Erläuterungen über die rechtlichen Besonderheiten einer Gruppenversicherung“

Aber ehrlich gesagt selbst als Arzt habe ich mir das Ding mehrfach durchgelesen und nirgendwo die oben angeführten Schwachpunkte klar erläutert herauslesen können.

Allerdings steht da ganz klar:

Versicherungsnehmerin ist die BDAE, Versicherer ist ein nach dem VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Deutschland zugelassener Versicherer. Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gilt damit nicht direkt und unmittelbar für das Verhältnis zwischen der Versicherungsnehmerin und der versicherten Person.

Erst auf schriftliche Anfrage bei der BDAE kam die Antwort, daß der Gruppenversicherungsvertrag tatsächlich seitens der Versicherungsgesellschaft aber auch seitens der BDAE gekündigt werden kann, aber ich soll mir keine Sorgen machen, „denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Kündigung durch die BDAE nur bei den (oben aufgeführten) Gründen aber natürlich kann die BDA keine Garantien abgeben da dies Eventualitäten in der Zukunft sind.“

Vor ca. 4 Jahren hatte ich mich schon einmal erkundigt und diese Schwachpunkte festgestellt. Ein Versicherungsvertreter in Pattaya sagte mir aber, daß in den Versicherungsbedingungen steht, daß die BDAE einem im Falle einer Kündigung einen ähnlichen Versicherungsvertrag anbieten muss.

Tatsächlich stand damals in deren allgemeinen Versicherungsbedingungen folgender Text:

§2 Abs.4: bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags erhalten die versicherten Personen von dem Versicherer ein Angebot auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes.

Anhang anzeigen 2059989


Damals unterstand die BDAE noch der Würzburger Versicherung.

Mittlerweile ist die Allianz der Versicherer, und die haben §2 Abs. 4 mal eben nachkorrigiert und um den Nebensatz ergänzt:

sofern dieser entsprechende Versicherungstarife anbietet

Anhang anzeigen 2059988


Oder anders gesagt, wenn die keinen entsprechenden Tarif haben, müssen die einen auch nicht weiter versichern.

Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Versteht mich nicht falsch, es geht mir hier nicht darum die BDAE schlecht zu reden - im Gegenteil, ich halte sie nach wie vor für einen der besten Anbieter.

Nur sehen wir ja alle in welche Richtung sich unsere Welt bewegt.

Mir geht es auch gar nicht darum so eine Vollkaskoversicherung zu finden, die einem jede Pickel Behandlung voll erstattet.

Ich persönlich möchte in Thailand so gut es geht gegen Katastrophen abgesichert sein, die sich kostenmäßig sehr schnell hochschaukeln können, als da wären: schwerer Unfall, schwere kardiovaskuläre Probleme oder Krebs.

Und dazu habe ich mir sehr viele Versicherungen angesehen, das Kleingedruckte studiert und versucht die Fallstricke zu finden, um für mich und Sunny das passende rauszusuchen.

In meinem nächsten Post werde ich diese Versicherungen im Einzelnen benennen und besprechen.

Ich halte das für sehr wichtig, denn das letzte, was ich möchte, ist in so einer Katastrophensituation, wo man am schwächsten und verwundbarsten ist, buchstäblich im tropischen Regen zu stehen.
Bin dabei...schon einmal vorab ein großes Dankeschön für die Mühen 😄
 

pomschobkuhn

Gibt sich Mühe
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12 Januar 2023
219
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Was ein Blödsinn... Das Gegenteil ist eher der Fall. Nur gibt es für Leistungen/Entschädigungen klare Regeln, teilweise durch Bedingungen, teilweise durch Rechtssprechung. Solche einfachen Parolen helfen da nicht weiter. Ohne Versicherungen funktioniert das allermeiste nicht.
Stimmt, Versicherungen sind wirtschaftlich orientiert, haben ein Leistungsverzeichnis, Produktinformationen die klar und deutlich dargestellt sind. Aber wie ist die Realität? die AVB und Besonderen Bedingungen durchzulesen geht ja noch, aber im einzelnen zu verstehen ist nicht einfach, deshalb sind die meisten bequem und kümmern sich um das leidige Thema zu wenig oder fragen konsequent nach. Ich selber bin auch (noch) beim BDAE versichert fliege aber aufgrund der Alterstufe 67 dieses Jahr raus. Habe jetzt zum Januar eine Prämienanpassung von 38% gehabt, habe mir dann den Folgetarif angeschaut mit den Prämien und eventuellen möglichen SB, ja da kommt Freude auf :(. Da freue ich mich auf die Infos von Kollege Dr. Ramin die hoffentlich bald zur Verfügung stehen;)

Anpassung.jpg

BDAE.jpg
 
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changbeer

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10 Juni 2009
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Stimmt, Versicherungen sind wirtschaftlich orientiert, haben ein Leistungsverzeichnis, Produktinformationen die klar und deutlich dargestellt sind. Aber wie ist die Realität? die AVB und Besonderen Bedingungen durchzulesen geht ja noch, aber im einzelnen zu verstehen ist nicht einfach, deshalb sind die meisten bequem und kümmern sich um das leidige Thema zu wenig oder fragen konsequent nach. Ich selber bin auch (noch) beim BDAE versichert fliege aber aufgrund der Alterstufe 67 dieses Jahr raus. Habe jetzt zum Januar eine Prämienanpassung von 38% gehabt, habe mir dann den Folgetarif angeschaut mit den Prämien und eventuellen möglichen SB, ja da kommt Freude auf :(. Da freue ich mich auf die Infos von Kollege Dr. Ramin die hoffentlich bald zur Verfügung stehen;)
Wenn man jetzt noch den genauen Umfang der KV-Leistungen (nur stationär oder stationär und ambulant usw.) wüsste, könnte man den Beitrag von 152,25€ besser einordnen. Auf den ersten Blick finde ich das nicht teuer.🤔
 

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Wenn man jetzt noch den genauen Umfang der KV-Leistungen (nur stationär oder stationär und ambulant usw.) wüsste, könnte man den Beitrag von 152,25€ besser einordnen. Auf den ersten Blick finde ich das nicht teuer.🤔
Gerne, habe einen sehr guten Tarif mit ambulanter Behandlung (incl. Bestrahlung) mit stationär (komplett alles) im Zahnbreich ohne Zahnersatz. Ne Krone oder ein Implantat krieg ich noch so bezahlt. Der Nachfolgetarif Infinity ist ein Lebenslanger Tarif und beginnt bei 450€ ohne SB, mit 500€ SB 400€, Stand heute. Da kommen alle 5 Jahre noch die Altersprünge dazu, nicht berücksichtigt die "normalen jährlichen" Beitragsanpassungen. Natürlich ist mein aktueller Beitrag mit 150€ super aber ich werde halt auch Älter :p

Tarif_flexibel_1.jpg

Tarif_flexibel_2.jpg

Infinity_1.jpg

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Dr. Ramin

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Pattaya
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Krankenversicherung in Thailand Teil II

Die meisten von uns sind es gewohnt irgendwie krankenversichert zu sein und im Falle eines Arztbesuches eine Plastikkarte über den Tresen zu reichen.

Dadurch entsteht der falsche Eindruck, daß Gesundheit immer und überall kostenlos ist, weil man es eben von Geburt an nicht anders kennt und was leider dazu führt, daß man bei seinen Reisen nach TH und irgendwann vielleicht sogar Daueraufenthalt dort das Thema auf die leichte Schulter nimmt.

Ich werde jetzt mal die einzelnen Versicherungen, angefangen bei den eher uninteressanten bist du denen, die es sich lohnt in Erwägung zu ziehen, aufzählen, wobei dies natürlich nicht alle in Thailand angebotenen Versicherungen beinhaltet.

Die Kommentare, die ich für wichtig halte, werde ich fetten.



Viele Krankenversicherungen werden nur gemeinsam mit einer Lebensversicherung verkauft

Bei vielen Krankenversicherungen sind Vorerkrankungen nicht mitversichert


man muss einen Fragebogen ausfüllen und alle erdenklichen Angaben machen, wobei sich die Krankenversicherung das Recht vorbehält die Angaben nachzuprüfen.

Das Unterlassen oder Vergessen von wichtigen Angaben kann zu einer drastischen Erhöhung der Versicherungsprämie führen, zu einer Zahlungsverweigerung oder sogar zu einer sofortigen Beendigung des Versicherungsvertrages.

Die meisten Versicherungen haben ein maximales Eintrittsalter (MEA), also bis zu welchem Alter man diese Versicherung abschließen kann und ein maximales Versicherungsalter (MVA), also bis zu welchem Alter die Versicherung verlängert werden kann.

Ja, ihr habt richtig gelesen, je nach Versicherung wird der Vertrag ab einem bestimmten Alter nicht mehr erneuert und das wars.


Fangen wir mal an mit der Tokio Good Health von der Tokio Marine

MEA: 70

MVA: 85


Hier fällt das Wort Rider auf; es besagt daß diese Versicherung nur im Zusammenhang mit einer anderen Versicherung, in diesem Fall einer Lebensversicherung, abgeschlossen werden kann. Davon abgesehen ist diese Versicherung allein schon wegen ihres MVA für mich uninteressant.

Vers 1.JPG






FWD Insurance

MEA: 75

MVA: 85


Auch hier kann die Krankenversicherung nur nach vorherigem Abschluß einer Lebensversicherung erfolgen.

Vers 2.JPG



Mir ist immer wieder aufgefallen, das ist hier auch die Generali Krankenversicherung gibt, also der gleiche Versicherer, bei dem ich schon seit vielen Jahren in Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen habe.




GENERALI

die haben verschiedene Pläne unter anderem einen, der mich schon alleine wegen des Namens abschreckt aber irgendwann müssen wir alle der Realität ins Gesicht sehen.

GEN Senior Extra 7

MEA: 70

MVA: 85


Hier fällt auf dass die Broschüre nur auf Thai verfasst ist. Und es wird auch schnell klar warum; diese Versicherung ist nur für Thailänder.

Vers 3.JPG



Ach ja, eine weitere wichtige Anmerkung

Die Versicherungen, die hier quasi in Thailand stationiert sind, haben Broschüren und auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen auf englisch und auf Thai.

Bei den Englischen steht immer folgende Anmerkung (sinngemäß):

Dies ist die englische Übersetzung der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Falle von Unklarheiten oder eines Rechtsstreits gilt stets die thailändische Version.

Ich habe feststellen müssen, dass sich die Übersetzung vom thailändischen Original selten unterscheidet aber manchmal eben doch in Nuancen und inwiefern diese juristisch relevant sind, kann ich mangels Ausbildung zum Rechtsanwalt nicht beurteilen.

In jedem Fall wäre es wichtig, der thailändischen Version Aufmerksamkeit zu schenken.

Also Generali Thailand war nix, wenden wir uns doch einfach Generali Deutschland zu.

Die haben nämlich auch eine Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte:



Generali Global First

MEA: 70


Ich habe in der Broschüre kein MVA gefunden, allerdings steht da ganz klar, lass mal die Versicherung maximal für 5 Jahre abschließen und für weitere 5 Jahre verlängern kann, weswegen ich annehme:

MVA 80

Und man ist bis zu 3 Monate pro Kalenderjahr auch in Deutschland versichert

Vers 4.JPG Vers 4.JPG





Weil ich mit denen bei der Beantragung eines Visums für meine Freundin stets gute Erfahrungen gemacht habe, soll sie hier nicht unerwähnt bleiben

Hanse Merkur

MEA: 75

MVA: 76


Es gibt 2 Tarife Profi und Basic.

Man ist auch bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr in Deutschland versichert allerdings kann die Versicherung nur für 5 Jahre abgeschlossen und für weitere 5 Jahre verlängert werden aber maximal bis zum alter von 76.



So, im nächsten Beitrag geht es dann weiter mit den wirklich interessanten Platzhirschen aber auch 2 europäischen Konkurrenten.

Erstere haben unter anderem den Vorteil, daß sie in Thailand gut vernetzt sind, während sich letztere an das europäische Versicherungsrecht halten müssen.
 

Didony

Gibt sich Mühe
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2 Dezember 2012
384
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993
Danke, da bin ich dabei, ich denke es wird noch hochinteressant. :love:
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Vor einigen Jahren gab es wiederholt Berichte über einen Schweizer, der für Alzheimerpatienten ein Heim im Norden Thailands aufgebaut hat. Super Idee.
Nur wie die krankenversichert waren, das wurde nie erwähnt.

War das STARTSEITE

Frag mal den Jansjörg (den Schweizer) oder Lanee, seine Frau. auch die spricht Deutsch.
 
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