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HEIRAT in THAILAND

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Bei einer Heirat in Th war es bisher ja nicht erforderlich die Konsularbescheinigung der Botschaft beglaubigen zu lassen, wenn man in Bang Rak heiraten wollte. Das geht nicht mehr so einfach.

Auf der Web-Seite der Deutschen Botschaft in Bkk habe ich eben gelesen:

Wichtiger Hinweis
Wie die Botschaft kurzfristig erfahren hat, hat es eine Änderung in Bezug auf die Eheschließung in Thailand gegeben. Demnach müssen ab sofort ausnahmslos alle von den Botschaften ausgestellten Konsularbescheinigungen vor der Eheschließung im Außenministerium überbeglaubigt werden. Bisherige Ausnahmeregelungen gelten nicht mehr.
 

kalle11

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Weitere Neuigkeiten der Deutschen Botschaft zum Thema heiraten in Thailand - hier speziell erst mal Standesamt Bang Rak. Wie es bei anderen Standesämtern ausschaut sollte man individuell abklären.

Wichtiger Hinweis


Das Standesamt Bang Rak hat die Botschaft darüber informiert, dass zur Eheschließung neue Voraussetzungen gelten. Die Trauzeugen, die bei der Eheschließung anwesend sind, müssen demnach das Paar kennen, am besten mit einem der Eheschließenden verwandt sein und thailändisch sprechen können. Darüber hinaus müssen nach Angaben des Standesamts die Eheschließenden einen Dolmetscher mitbringen, wenn die Beteiligten nicht über ausreichende Kenntnisse der thailändischen Sprache verfügen. Nach Aussage des Standesamts können Paare, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, abgewiesen werden.

Über die Voraussetzungen bei anderen Standesämtern liegen der Botschaft keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass jedes Standesamt eigenständig über zusätzliche Modalitäten zur Eheschließung entscheiden kann. Es wird daher empfohlen, sich in jedem Fall bei dem jeweiligen Standesamt über die Voraussetzungen zu informieren.
 

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