Frage an die Fachleute
Wollte mal eine def. Goldkette mit nach Thailand nehmen und umtauschen.
TEl. Auskunft des Zoll war , eine Nämlichkeitsbescheinigung...
Ich hoffe diese telefonische Auskunft hast du nicht von hier:
Anfragen von Privatpersonen
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590
Eine Nämlichkeitsbescheinigung ist zur Vorlage bei den Zollbehörden bei der Wiedereinfuhr für die nämliche (dieselbe) Ware wie die ausgeführte Ware.
Da du aber eine andere - wenn auch vielleicht im Aussehen, Wert, Aufmachung wie die ausgeführte - Kette wieder einführst, ist das nicht die Nämliche.
Klingt doof, ist aber so.
Erste Frage: Ist der Wert der Kette denn so hoch, dass er über der Freigrenze liegt?
Wobei, hier nochmal für ALLE !!!! Wir reden immer nur von der Kette die mitgebracht wird. Aber mit Sicherheit hat der ein oder andere noch mehr Reisemitbringsel dabei. Und die Freimenge ist für ALLE Reisemitbringsel maßgeblich!!!!!
Was kannst du jetzt tun? Hm!
Vielleicht geht es ja doch mit der Nämlichkeitsbescheinigung.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=EAF4463CE88593BB7D7C
Frage doch beim Flughafenzollamt deines Abflughafens (welches im besten Fall auch dein Ankunftsflughafen ist) mal, ob du die Bescheinigung so ausgestellt bekommst. Sag aber, dass die Kette ausgetauscht wird. Dabei solltest du in der Bescheinigung das genaue Gewicht angeben. Ein Foto der Kette ist immer hilfreich.
Sieht die umgetauschte Kette genauso aus wie die ausgeführte? Wenn nicht, wirds mit Sicherheit Probleme geben.
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