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Thailand Fragen zum Visum (TR 60 Tage), Verlängerung, Dauerhafter Aufenthalt durch Heirat & Arbeitserlaubnis

Mike1987ger

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31 Dezember 2019
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Guten Tag,

zuerst möchte ich mich einmal bedanken für die tollen Tipps und hinweise welche ich hier im Forum bekommen habe oder lesen durfte. Oft haben die mir wirklich gut weiter geholfen. Nun habe ich jetzt einige Fragen, wo ich mir teils nicht ganz sicher bin.

__

TR-Visum (60 Tage)
Wie ich gelesen habe, gibt es ja die Regel, dass man innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage im Land bleiben darf zu touristischen Zwecken. Jetzt war ich schon vom 15.10.2022 - 30.10.2022 (15 Tage) und 8.1.2023 - 29.1.2023 (21 Tage) in Thailand.

Steht der Bewilligung eines TR-Visums für 60 Tage etwas entgegen, da ich ja schon 36 Tage im Land war?
Wäre eine weitere Verlängerung um 30 Tage dann nochmals möglich?


Falls eine weitere Verlängerung möglich ist...

Kann ich diese auch in Huahin durchführen lassen?

Da ja schon nach einem Flugticket verlangt wird, was ist wenn sich der Flug ändert? Kann ich auch zu einem anderen Datum einreisen, als es bei der Beantragung genannt wurde?


__

Eine weitere Fragen die sich mir stellt ist folgende.

Wenn man eine Thai heiratet, dann bekommt man ja auch nach entsprechender Beantragung auch einen Aufenthaltstitel. Beinhaltet dieser Aufenthaltstitel auch das Recht in Thailand zu arbeiten bzw. besteht die Möglichkeit dies zu Beantragen, wenn man mit einer Thai verheiratet ist mit realistischen Chancen auf Ausstellung?


Herzlichen Dank für eure Mühe
 
Zuletzt bearbeitet:

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
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Wenn man eine Thai heiratet, dann bekommt man ja auch nach entsprechender Beantragung auch einen Aufenthaltstitel.
Bekommst du nicht.
Lediglich die Anforderungen an ein Visa sind anders.
Beinhaltet dieser Aufenthaltstitel auch das Recht in Thailand zu arbeiten bzw. besteht die Möglichkeit dies zu Beantragen, wenn man mit einer Thai verheiratet ist mit realistischen Chancen auf Ausstellung?
Auch hier heißt die Antwort nein.
 

Mike1987ger

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Bekommst du nicht.
Lediglich die Anforderungen an ein Visa sind anders.

Auch hier heißt die Antwort nein.
Danke für die Antwort. Okay das habe ich jetzt verstanden, man muss trotzdem ein Visum beantragen, aber es ist halt ein Heiratsvisum. Die Anforderungen dazu habe ich mittlerweile gefunden.

Was jedoch die Arbeitserlaubnis angeht, wie kann man dies denn regeln? Mal angenommen ich heirate dort wirklich, dann ist es ja kein vernünftiger Zustand, wenn man zwar dort bleiben darf, jedoch nicht arbeiten darf. Somit wird einem ja praktisch die legale Lebensgrundlage entzogen. Selbst Work from Remote ist ja nicht legal. Gibt es wirklich nur den Umweg über die Ehefrau ein Business zu haben für welches man dann nicht offiziell arbeitet?

Ich habe jetzt einen festen sehr gut bezahlten Job, welchen ich auch von Remote ausüben kann. Wenn ich jedoch dauerhaft in Thailand bleiben will, dann würde mein Arbeitgeber mich bevorzugt als Freelancer beschäftigen. Aber wenn ich dort nicht arbeiten darf offiziell bringt es ja auch irgendwie nichts.
 

CampariO

Gibt sich Mühe
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19 Januar 2012
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Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis wegen Retirement hast, darfst du nicht arbeiten. Wenn du aber eine auf Grund einer Ehe mit einer Thai hast, darfst du arbeiten, musst aber trotzdem separat eine Arbeitsgenehmigung haben. Ob sie ausgestellt wird oder nicht, hat aber gar nichts mit einer Ehe zu tun.
 

Mike1987ger

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Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis wegen Retirement hast, darfst du nicht arbeiten. Wenn du aber eine auf Grund einer Ehe mit einer Thai hast, darfst du arbeiten, musst aber trotzdem separat eine Arbeitsgenehmigung haben. Ob sie ausgestellt wird oder nicht, hat aber gar nichts mit einer Ehe zu tun.
Aber beißt es sich nicht? Wenn ich grundsätzlich arbeiten darf, weil ich mit meiner Thai verheiratet bin, dann ist es ja gekoppelt mit der Arbeitserlaubnis und müsste nur separat beantragt werden. Wenn jedoch die gleichen Anforderungen für die Erteilung gelten, dann hat man ja keinen Vorteil durch die Heirat. Denn eine reguläre Arbeitserlaubnis zu bekommen soll ja außerst schwierig sein.

Wie könnte denn so ein Konstrukt aussehen in meinem Fall.

Einkommen ist 6-stellig. Wie bekomme ich das legal hin in Thailand. Arbeit ist ausschließlich Online.
 

CampariO

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Aber beißt es sich nicht? Wenn ich grundsätzlich arbeiten darf, weil ich mit meiner Thai verheiratet bin, dann ist es ja gekoppelt mit der Arbeitserlaubnis und müsste nur separat beantragt werden. Wenn jedoch die gleichen Anforderungen für die Erteilung gelten, dann hat man ja keinen Vorteil durch die Heirat. Denn eine reguläre Arbeitserlaubnis zu bekommen soll ja außerst schwierig sein.

Wie könnte denn so ein Konstrukt aussehen in meinem Fall.

Einkommen ist 6-stellig. Wie bekomme ich das legal hin in Thailand. Arbeit ist ausschließlich Online.
Wer hat gesagt dass du grundsätzlich arbeiten darfst, weil du mit einer Thai verheiratest bist? Jeder darf hier arbeiten, wenn er eine Arbeitsgenehmigung hat. Die hat nun mal nix mit einer Ehe zu tun. In Thailand heiratet Mann, weil Mann verliebt ist, und nicht weil man arbeiten will. Und Frau heiratet, weil sie nicht mehr in der Bar arbeiten will und die Rente aus Deutschland von ihrem Mann später haben will.
(ok, wo ist hier das Ironie Smiley?)

Wen du in Thailand arbeiten willst, dann entweder lass dich bei einer Thailändischen Firma anstellen, die dir hilft die Arbeitsgenehmigung zu bekommen, oder eröffne eine Firma, und beschäftige dich selbst. Wie das funktioniert, da gibt es viel Info im Web. Schwierig ist es eigentlich nicht, eher aufwendig, es gibt aber Agenturen, die dir dabei helfen. Man darf aber nicht die ausgeschlossenen Berufe ausüben. Welche das sind steht auch im Internet.
 

Mike1987ger

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31 Dezember 2019
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Wen du in Thailand arbeiten willst, dann entweder lass dich bei einer Thailändischen Firma anstellen, die dir hilft die Arbeitsgenehmigung zu bekommen, oder eröffne eine Firma, und beschäftige dich selbst. Wie das funktioniert, da gibt es viel Info im Web. Schwierig ist es eigentlich nicht, eher aufwendig, es gibt aber Agenturen, die dir dabei helfen. Man darf aber nicht die ausgeschlossenen Berufe ausüben. Welche das sind steht auch im Internet.

Danke für den Hinweis.

Ist es denn Erfahrungsgemäß so, dass ich überhaupt jemand darum schert, ob ich dort von Remote arbeite oder nicht?
 

CampariO

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Danke für den Hinweis.

Ist es denn Erfahrungsgemäß so, dass ich überhaupt jemand darum schert, ob ich dort von Remote arbeite oder nicht?
Dazu kenne ich nur Hörensagen. Ich vermute mal es gibt hier so gut wie niemanden, der eine Arbeitsgenehmigung hat, wenn er nur zu Hause arbeitet und nicht mit Kunden o.ä. persönlich in Kontakt kommt. Aber ich will da keine Empfehlungen oder so aussprechen.
 
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Mike1987ger

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31 Dezember 2019
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Wie sieht es zu diesem Teil aus, gibt es dazu noch Hinweise?

Würdet ihr für mein Vorhaben überhaupt empfehlen ein Visum zu Beantragen oder aber lieber das Visum on Arrival nehmen? Ggf. will ich es Umwandeln in ein ED Studentenvisum

TR-Visum (60 Tage)
Wie ich gelesen habe, gibt es ja die Regel, dass man innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage im Land bleiben darf zu touristischen Zwecken. Jetzt war ich schon vom 15.10.2022 - 30.10.2022 (15 Tage) und 8.1.2023 - 29.1.2023 (21 Tage) in Thailand.

Steht der Bewilligung eines TR-Visums für 60 Tage etwas entgegen, da ich ja schon 36 Tage im Land war?
Wäre eine weitere Verlängerung um 30 Tage dann nochmals möglich?


Falls eine weitere Verlängerung möglich ist...

Kann ich diese auch in Huahin durchführen lassen?

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Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
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10 Februar 2019
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3.165
Woher diese Eingebung? @Pattaya1988 hat doch laut seinen Angaben letzthin eines bekommen.
Seine Aussage ist richtig. Ende letzten Jahres wurden in Pattaya keine ED visa mehr ausgegeben.

Die Immigration hatte ein Rückstand, so das es Typen gab die seit Wochen in Thailand sind, mit unklarem Visastatus.

Lassen sich bei jedem Antrag schmieren, nehmen den Antrag an, konnten aber unmöglich alle Anträge bearbeiten. Die stapelten sich in dem Raum bis unter die Decke. Bearbeitungsdauer normal 2-4 Wochen. Ende des Jahres dauerte die Bearbeitung jedoch über 8 Wochen. Irgendwann hat ein hoher Beamter aus BKK ne klare Ansage gemacht. Alle angenommenen Anträge abarbeiten, bevor weitere Anträge angenommen werden können.

Mein Antrag wurde vorher eingereicht, hing auch ewig in der Warteschleife. Ich war 6 Wochen oder so im overstay. Wäre ich kontrolliert worden, wäre das ein riesen Problem für mich
 
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Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
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Wie sieht es zu diesem Teil aus, gibt es dazu noch Hinweise?

Würdet ihr für mein Vorhaben überhaupt empfehlen ein Visum zu Beantragen oder aber lieber das Visum on Arrival nehmen? Ggf. will ich es Umwandeln in ein ED Studentenvisum
Teletubi hat mich auch schon öfter belehrt was den Begriff visa on arrival betrifft.

Ist halt sogar der umgangssprachliche Ausdruck auf der Strasse.

Vor allem die freie übersetzung ist ja: visa bei Ankunft. Und genau dies ist es.

Lass dich also nicht durch Begriffe verwirren.

Legal ist es übrigens unmöglich in TH ein ED visa zu bekommen, kostet dann 16000 Schniergelder, dann geht es doch. Kannst einreissen mit 45 Tagen visa, dann vor Ort ED visa machen. So hab ichs auch gemacht.

Thema arbeit. Ich hab selbst schon in TH gearbeitet, natürlich ohne Arbeitserlaubniss, die hat hier niemand.

Bei einer remote Tätigkeit wirst du keine Arbeitserlaubniss dafür erhalten. Müsstest sonst, da bin ich mir jetzt im Detail nicht ganz sicher, 4 Thais dafür einstellen und nachweisen warum deine Tätigkeit kein Thai machen kann.

In der Praxis jedoch kannst du einfach remote arbeiten, das machen viele meiner Kumpels und es hat die Behörden noch nie gestört. Binde es halt den Thais nicht direkt auf die Nase. Das ist Thailand, hier ist auch Prostitution verboten, was offensichtlich eingehalten wird. Es gibt Gesetze, diese werden im Alltag aber etwas anders gehandhabt
 

Alwaro

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Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
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Wenn das einreisst, dann reisst es ein. Jedoch kriegst du kein 45 Tage Visum, du kriegst bloss einen 45tägigen Aufenthalt gestempelt.
Kommt aufs gleiche raus. Die Deutsche pingeligkeit bei Begriffen führt zu nix. Wurde mir so oft gesagt das es kein visa ist und es ist mir dennoch egal, da eben visa der umgangssprachliche Begriff ist.
Weil du keine hattest, heisst es nicht automatisch, dass die niemand hat.
Als Barmanager hat schonmal keiner eime Arbeitserlaubnis.

Für Remote Tätigkeiten wie er anstrebt wird er auch keine bekommen.

Ich hatte selbst schonmal danach geschaut welche Papiere ich für eine Arbeitserlaubnis bräuchte. Mein Anwalt wollte mir eine besorgen, im Zuge eines Investments, aber das hat hiermit eh nix zu tun..

Ausländer mit Arbeitserlaubnis findest du nicht in remote Tätigkeiten oder in Bars. Mag sein das ein gewisser Zahnarzt hier eine hat, oder der Besitzer gewisser Businesses welche nicht im Bargewerbe sind (Sprachschulen, Immobilienmakler, Agenturen, Anwälte etc).
 

Mike1987ger

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31 Dezember 2019
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Aber wenn ich das richtig verstanden habe, lässt das der 44 Tage Visa Stempel aber um weitere 30 Tage verlängern ä, richtig?

Wann lässt sich diese Verlängerung vornehmen? Beispiel man reist direkt ein und verlängert um 30 Tage, würde das gehen?

Lg
 

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