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Joe
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Ehevertrag mit seiner Thai Frau

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Wir haben drüber gesprochen , über alle Nachteile die so einen Schritt mit sich bringt. Sie hat sich entschieden das es sich nicht lohnt die THai Staatsbürgerschaft zubehalten, da sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland sieht.
Warum den Rückweg verschließen oder problematisch machen, wenn es nicht erforderlich ist.

Den D-Behörden ist bekannt, dass ein oder eine Thai in Th keinen Grundbesitz kaufen oder erben kann, wenn sie die Staatsbürgerschaft abgibt. Daher hat man ja auch die Regelung geschaffen, dass Thais auf Antrag aus diesem Grund beide Pässe behalten können.

Mir hat eigentlich bis heute noch keiner überhaupt einen plausiblen Grund nennen können, welchen Sinn es macht, dass eine Th-Ehefrau die D-Staatsangehörigkeit annimmt. Das einzige was mir dazu einfällt ist vielleicht, dass sie auch bei unbefristetem Aufenthaltstitel Deutschland nicht unbegrenzt verlassen darf, um diesen Titel nicht zu verlieren. Vielleicht gibt es auch noch Gründe bei besonderen beruflichen Karrieren.
Ist eben eine bescheuerte Rechtslage in Th.

Ich habe z.B. die Tochter meiner Frau nur nach Thairecht adoptiert. Der Wohnsitz bleibt Thailand, aber sie trägt jetzt meinen Familiennamen. Wir wurden bei der Adoption ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch sie deshalb nur eingeschränkt Grundbesitz erwerben oder erben kann. Dafür kann sie aber selbst bei Volljährigkeit auf Antrag die Adoption rückgängig machen lassen.
 

franki

Hat nix anderes zu tun
   Autor
14 Januar 2009
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Dresden, Deutschland
Mir hat eigentlich bis heute noch keiner überhaupt einen plausiblen Grund nennen können, welchen Sinn es macht, dass eine Th-Ehefrau die D-Staatsangehörigkeit annimmt.

Der Hauptgrund, der mir dazu einfällt, ist das sie mit dir einfacher reisen kann, auch außerhalb der 'Schengen-Staaten'. Das wird ja sonst schon bei einer London-Reise problematisch.
 
Naja, Antrag fuer die Beibehaltung der thail. Staatsbuergerschaft?

Bei uns war es letztes Jahr so, dass ohne Probleme die deutsche Staatsbuergerschaft erteilt wurde und der thail. Pass auch ohne Antrag, auch ohne Probleme behalten werden konnte.


Gruss:hut

Thomas
 

kay

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27 April 2011
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Ruhrpott
@ Kalle11

Meine Frau hat die Entscheidung gefällt eine "richtige " deutsche zuwerden. Sie sagt auch, das einzigste was sie jedes Jahr zurück nach Thailand treibt, ist ihre Mutter und Vater oder wenn sie etwas mit ihrer Uni regeln muss.

Meine Frau möchte auch gar nicht mehr zurück nach Thailand, ausgenommen als Touristen.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Naja, Antrag fuer die Beibehaltung der thail. Staatsbuergerschaft?
Bei uns war es letztes Jahr so, dass ohne Probleme die deutsche Staatsbuergerschaft erteilt wurde und der thail. Pass auch ohne Antrag, auch ohne Probleme behalten werden konnte.

Schon wenn es heute so problemlos klappt. Ich kannte bisher nur die Regelung: Antrag mit besonderer Begründung.

Der Hauptgrund, der mir dazu einfällt, ist das sie mit dir einfacher reisen kann, auch außerhalb der 'Schengen-Staaten'. Das wird ja sonst schon bei einer London-Reise problematisch.

Das ist absolut einleuchtend. ich wollte mit meiner Frau, die mit Schengen-Visum in D war, auchmal nach London. Wir haben den Plan dann schnell aufgegeben, als man uns bei Visaantrag sagte, wie problematisch und evtl. zeitraubend das sei. Keiner konnte uns sagen, wie lange das dauert und wie lange ihr Pass somit unterwegs sei. Zwischenzeitlich geplante Reisen in andere Länder wären gefährdet gewesen.

Generell zum Thema Ehevertrag:

Ich denke, daß eine solche Frage von jeder Braut egal welcher Nationalität kommen kann.

Meine Frau war zuerst sehr verwirrt wieso ich einen machen will ,nach dem Motto :eek:b ich schon die Scheidung plane, ...

Bei solchen Themen bin ich der Meinung, daß D-Frauen den Th eher noch überlegen sind, was eiskalte Berechnung angeht. (Kein Hörensagen! Persönliche Erfahrungen!)
 

kay

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Inaktiver Member
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27 April 2011
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Ruhrpott
@ kalle11

aber meine Frau ,nachdem sie alles verstanden hat, hat den Ehevertrag so zurecht schreiben lassen das ich besser darstehe als mit dem ersten Entwurf den ich befürwortet habe. Also keine eiskalte Berechnung von ihrer Seite .

Sie war halt am anfang sehr verwirrt weil sie so etwas nicht kannte, aber mit ihr kann man über alles reden und als sie die ganzen Hintergründe kannte und auch verstanden hat , befürwortet sie so einen Vertrag. So einen Vertrag macht man ja auch nur für den schlimmsten Fall wenn man sich wirklich trennt.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Also keine eiskalte Berechnung von ihrer Seite ...

Das wollte ich deiner Frau persönlich auch keinesfalls unterstellen. Aber ich kenne die häufige Reaktion von Frauen egal welcher Nationalität, wenn ein solches Thema auf den Tisch kommt: "Traust du mir etwa nicht?"

Thais kennen so was eigentlich nur in sehr gehobener Schicht, wo sehr viel Vermögen vorhanden ist.
 

x_man

te quiero puta
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22 Oktober 2008
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mal ne frage: wieso überhaupt HEIRATEN ?? ist doch so 18. jahrhundert

einfacher, man bleibt solange zusammen wie man sich mag, braucht und ausstehen kann
sind bei mir schon über 40 jahre:bigg
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Waterkant
mal ne frage: wieso überhaupt HEIRATEN ?? ist doch so 18. jahrhundert

einfacher, man bleibt solange zusammen wie man sich mag, braucht und ausstehen kann
sind bei mir schon über 40 jahre:bigg

X Man - wie soll das bei Farang/Thai funktionieren wenn man
in Thailand nicht arbeiten kann oder noch nicht in Rente ist ?

Thashanee hätte ja nicht einfach so nach Deutschland ziehen können
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Waterkant
So ist es Paul,

heiraten tum die armen Jungs - wie ich,

mit viel Kohle bucht man sich höchstens eine kompetente Hausdame:daume
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Autor
21 Oktober 2008
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Waterkant
stimmt ,ich habe immer nur geheiratet ,wenn ich mich selbst nicht mehr erhalten konnte.:bigg

Allein wäre ich auch irgendwie verloren - ohne meine liebe Ehefrau:zwink,

erhalten könnte ich mich schon - aber unter welchen Umständen ?:dancing

Ist schon super wie es ist - später kann es ja mal anders sein -
dann mach ich halt die Weiber im Isaan rattig - oder miete
mir die gelsenkirchensuite in der .....
 

cyberbeno4

Königsblauer
Inaktiver Member
22 Oktober 2008
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Auf Schalke
später kann es ja mal anders sein -
dann mach ich halt die Weiber im Isaan rattig

hör jetzt bitte auf zu träumen jörgeli und sieh der realität ins GEsicht. seit dem tage der unterzeichnung deiner sterbeurkunde hast du dein leben verwirkt, traurig aber wahr.

die einzige finale frage, die sich jetzt noch stellt, war es das alles wert, nur um in den genuss einer günstigeren steuerklasse zu kommen ? :bigg :bigg :bigg
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Autor
21 Oktober 2008
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Waterkant
Es war es wert Cyber - meine Frau war 2001 am letzten Spieltag an meiner Seite und hat mir Glück gebracht,

ich mus also nicht auf ewig , als Single, höchstens Zweiter sein:p
 

kay

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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27 April 2011
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Ruhrpott
@ Jekeee

Sorry ein wenig spät ,aber hier ein paar Auszüge aus dem Ehevertrags welche du gern sehen wolltest.

Punkte 1:
Wir, die Erschienenen, bestimmen, dass für unsere Ehe, soweit gesetzlich zulässig,
ausschließlich deutsches Recht gelten soll.

Punkt 2:
Wir schließen für unsere Ehe den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
aus und vereinbaren hiermit Gütertrennung gemäß § 1414 BGB.
Wir beantragen die Eintragung der Gütertrennung im Güterechtsregister.
Wir sind vom Notar über die rechtliche Bedeutung der Gütertrennung ausführlich belehrt
worden. Wir wurden insbesondere auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs
bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Auswirkungen im Erbund
Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit
hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe eine
Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.

Punkt 3:
Bleibt die Ehe der Erschienenen kinderlos, soll der Versorgungsausgleich im Fall
der Scheidung der Ehe vollständig ausgeschlossen sein.