Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe
Cosy Beach Club

Doppelte Staatsbürgerschaft - Deutsches Recht

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
5.658
4.073
2.765
Hamburg/Pattaya
Mal eine doofe Frage zwischendurch.
Meine Tochter hat einen Deutschen Pass da in Deutschland geboren und einen Thailändischen.
Woher wissen denn die Deutschen Behörden das sie auch einen Thailändischen hat und vice versa?
Sie reist in Thailand mit dem Thailändischen ein und in Deutschland mit dem Deutschen.

Die Frage ist in diesem Zusammenhang: Was ist wenn sie den Thai Pass neu beantragt und sie dann im neuen Pass keinen Aufenthaltstitel mehr von D hat ? Was sagt die Botschaft in Berlin dann bei Beantragung eines weiteren Passes nach 5 Jahren ?

@Kalle11

Unsere Tochter hat nach Adoption den deutschen Pass erhalten und keiner hat nach dem Thai Pass gefragt. Sie ist also heute sowohl Thai als auch Deutsche. Bei Volljährigkeit hat sich auch weder die Deutsche noch die Thai Behörde gemeldet.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Die Frage ist in diesem Zusammenhang: Was ist wenn sie den Thai Pass neu beantragt und sie dann im neuen Pass keinen Aufenthaltstitel mehr von D hat ? Was sagt die Botschaft in Berlin dann bei Beantragung eines weiteren Passes nach 5 Jahren ?

Ist jetzt mal hypothetisch von mir.


Das ist es ja.
Sie hat einen Deutschen Pass und deshalb auch keinen Aufenthaltstitel da sie ja Deutsche ist.
Wenn sie also ihren Thailändischen Pass in Thailand erneuern würde käme auch nie die Frage nach dem Aufenthaltstitel auf.

Da sie noch minderjährig ist stellt sich die Frage jetzt nicht wirklich. Und bis sie soweit ist kann sich noch viel ändern.

Aber es interessiert mich halt in diesem Zusammenhang.
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
5.658
4.073
2.765
Hamburg/Pattaya
Die Frage werde ich demnächst klären indem ich bei unserer zuständige Ausl. Beh. schriftl. diesbezüglich anfragen werde.

Oder hat da schon jemand Erfahrung ??
 

Ram0815

Schorsch
    Aktiv
18 April 2009
1.467
2.723
1.763
Süddeutschland
Ich habe mich auch mal mit der Frage beschäftigt. Ich glaube da wird ein Unterschied gemacht zwischen Personen die deusche Staatsbürgerschaft (zusammen mit einer anderen Staatsbürgerschaft) HABEN und Personen die eine neue Staatsbürgerschaft auf Antrag ERWERBEN. Erwerben heisst das ein Antrag auf Erlangung der Staatsbürgerschaft gestellt wird. Bei Kindern von Deutschen ist das nicht der Fall. Die sind deutsche Staatsbürger durch den Vater und/oder die Mutter (verheiratet) oder durch die Vaterschaftsanerkennung des Vaters. Entschedend ist das das Kind keine Antrag stellt. Der Papierkram nacher stellt die deutsche Staatsbürgerschaft nur fest, die Staatsbürgerschaft selbst besteht durch die Geburt.

Mit 18 einen Pass abgeben müssen halte ich für ein Gerücht. Ich hab mal bei der Botschaft nachgefragt ob die ausländischen Botschaften auf Nachfrage mitteilen ob eine Person die deutsch Staatsbürgerschaft besitzt. Antwort war klares Nein.
 

onnut

Gibt sich Mühe
    Aktiv
31 März 2009
451
517
933
nur so nebenher,
wo wird dann der militärdienst abgeleistet?
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Thread Starter
Verstorben
Thread Starter
21 Oktober 2008
11.496
12.834
5.468
73
Paradise Isaan
Ich habe mich auch mal mit der Frage beschäftigt. Ich glaube da wird ein Unterschied gemacht zwischen Personen die deusche Staatsbürgerschaft (zusammen mit einer anderen Staatsbürgerschaft) HABEN und Personen die eine neue Staatsbürgerschaft auf Antrag ERWERBEN. Erwerben heisst das ein Antrag auf Erlangung der Staatsbürgerschaft gestellt wird. Bei Kindern von Deutschen ist das nicht der Fall. Die sind deutsche Staatsbürger durch den Vater und/oder die Mutter (verheiratet) oder durch die Vaterschaftsanerkennung des Vaters. Entschedend ist das das Kind keine Antrag stellt. Der Papierkram nacher stellt die deutsche Staatsbürgerschaft nur fest, die Staatsbürgerschaft selbst besteht durch die Geburt.

Mit 18 einen Pass abgeben müssen halte ich für ein Gerücht. Ich hab mal bei der Botschaft nachgefragt ob die ausländischen Botschaften auf Nachfrage mitteilen ob eine Person die deutsch Staatsbürgerschaft besitzt. Antwort war klares Nein.

Da schreibst du eine Erkenntnis, die ich auch aus diesem Thred gezogen habe. Habe es nur nicht gepostet. Ich denke, auch, daß es da einen Unterschied gibt zwischen "erworbener" deutscher Staatsbürgerschaft durch Zuzug und nach soundsoviel Jahren Anwesenheit in D und der D-Staatsbürgerschaft, die man durch leiblichen Elternteil automatisch erhält.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
9.256
65.973
5.315
Für die thailändische Seite kann die Aussage gesetzeskonform sein, aber erfährt die deutsche Seite von einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit, ist die deutsche Staatsangehörigkeit sofort verloren.

Wieso das ???
Also natürlich können Kinder von zwei Elternteilen mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in der Regel beide Staatsangehörigkeiten behalten. Warum sollten sie sich da entscheiden müssen ? Staatsangehörigkeiten werden nun mal in aller Regel vererbt. Das Kind eines/r Deutschen ist ein Deutsche(r).

Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Bundesministerium des Inneren:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/F...lte_Staatsangehoerigkeit_Mehrstaatigkeit.html

Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.

Wer aus einem dieser Gründe Mehrstaater geworden ist, gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Man kann als Mehrstaater jedoch auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten (§ 26 StAG).


Es gibt eine Verpflichtung zur Entscheidung über die Staatsbürgerschaft nur in Fällen, in denen ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland gebohren wird und das Kind dadurch in den §4 Abs. 3 StAG genannten Fällen die deutsche Staatsbürgerschaft erhält ohne dass einer der beiden Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Ansonsten wird die sozusagen vererbt.

Siehe auch §29 Abs.1 StAG
(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach
§ 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische
Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach
Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische
Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
827
1.969
1.193
Vaterschaftsanerkennung

Aktuell von mir folgendes dazu.

Meine Tochter geboren am 06.06.2010 hier in Thailand.
Papiere zur Vaterschaftsanerkennung waren


1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Ledigkeitsbescheinigung der Mutter
3. Hausregister von Mutter und Kind
4. Familienregisterauszug der Mutter ( besorgen in BKK beim Zentrallstandesamt)
5. Reisepasskopie von Vater und Mutter

bei evtl. Namensänderungen der Mutter
6. Namensänderungsurkunde/-n

Sollte die Frau bereits verheiratet gewesen sein müssen noch die
7. Scheidungsurkunde
8. Scheidungsregister
9. Heiratsregister
10. bei einer gerichtlichen Scheidung noch das Urteil und der Rechtskraft

Die Unterlagen duerfen nicht aelter als 6 Monate sein.
Das Sorgerecht wird zu 50 /50 geregelt aufgeteielt.
Es wird kein DNA test verlangt aozu auch ander Member behaupten dieses hartnaeckig.
Ab Volljaehrigkeit des Kindes muss sich das Kind entscheiden welche Stattsbuergerschaft beibehalten werden soll, fuer deutsche Staatsbuerger gilt nur ein Pass in einer Nationalitaet. Die Unterlagen muessen nicht legalisiert werden zur Vaterschaftsanerkennung was fuer eine Nachricht hat mich auch gewundert.
Kosten fuer Uebersetzungen und gebuehren runde 10.000 Baht.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
9.256
65.973
5.315

Ab Volljaehrigkeit des Kindes muss sich das Kind entscheiden welche Stattsbuergerschaft beibehalten werden soll, fuer deutsche Staatsbuerger gilt nur ein Pass in einer Nationalitaet.

Sorry wenn ich da nochmal einhake, aber das ist definitiv Quatsch.
Wenn der Vater definitiv die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die Vaterschaft amtlich bestätigt wurde durch Anerkenntnis oder wie auch immer ist das Kind Deutscher mit allen Rechten und Pflichten (z.B. Unterhalt, Erbschaft, etc.). Auch nachzulesen bei der Information der Deutschen Botschaft:

http://www.bangkok.diplo.de/Vertret...anerkennung__downloaddatei,property=Daten.pdf

Einzelne Rechtswirkungen der Vaterschaftsanerkennung
Die Rechtswirkungen der Anerkennung sind dieselben wie bei einer gerichtlichen Feststellung.

a) Der Vater und das Kind sind in gerader Linie verwandt.

b) Ab Geburt des Kindes ist der Vater zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres mindestens in Höhe des Regelunterhalts. Regelunterhalt ist der
zum Unterhalt eines Kindes, das sich in der Pflege seiner Mutter befindet, bei einfacher Lebenshaltung
im Regelfall erforderliche Betrag (Regelbedarf). Der Regelbedarf wird von der
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung festgesetzt. Er
wird den Lebenshaltungskosten angepasst, ändert sich also von Zeit zu Zeit.
Die Mutter erfüllt ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung des
Kindes.
Abgesehen von etwaigen Unterhaltsansprüchen gegen die Mutter und deren Verwandte können
neben dem Vater auch die väterlichen Verwandten unterhaltspflichtig werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Vater dem Kind gegenüber
Unterhaltsansprüche geltend machen.

c) Das Kind hat gesetzlich gegenüber dem Vater und dessen Verwandten ein Erbrecht wie ein
eheliches Kind, umgekehrt haben auch der Vater und seine Verwandten ein Erbrecht
gegenüber dem Kind.
3

d) Der Vater muss der Mutter unter Umständen Entbindungskosten und Unterhalt für eine
bestimmte Zeit vor und nach der Geburt zahlen.

e) Ein nach dem 01.07.93 geborenes nichteheliches Kind erwirbt aufgrund einer Neufassung
des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater
deutscher Staatsangehöriger ist und die Vaterschaft rechtswirksam für den deutschen
Rechtsbereich anerkannt ist.
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
827
1.969
1.193
@Tom 089 meint
Sorry wenn ich da nochmal einhake, aber das ist definitiv Quatsch.
Wenn der Vater definitiv die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die Vaterschaft amtlich bestätigt wurde durch Anerkenntnis oder wie auch immer ist das Kind Deutscher mit allen Rechten und Pflichten (z.B. Unterhalt, Erbschaft, etc.). Auch nachzulesen bei der Information der Deutschen Botschaft:


"http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/vaterschaftsanerkennung__downloaddatei%2Cproperty=Daten.pdf"]http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/vaterschaftsanerkennung__downloaddatei,property=Daten.pdf[/URL][/QUOTE]
Sann sage ich dazu
Wenn das Quatsch ist Frage ich mich wieso meine Tochter jetzt beide Staatszugehoerigkeiten besitzt, denn dann haben die Damen unter anderem Frau Hoffman auf der Botschaft mir also Quatsch erzaehlt.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
9.256
65.973
5.315
Sann sage ich dazu
Wenn das Quatsch ist Frage ich mich wieso meine Tochter jetzt beide Staatszugehoerigkeiten besitzt, denn dann haben die Damen unter anderem Frau Hoffman auf der Botschaft mir also Quatsch erzaehlt.

Das Kind hat natürlich BEIDE Staatsangehörigkeiten wenn Vater Deutscher und Mutter Thai ist.
Die Staatsbürgerschaft ist wirklich wie ein Erbe, man kann sie zwar ausschlagen, muss man aber nicht.
:licht

Es besteht aus deutscher Sicht keine Pflicht sich zwischen den beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden, da bin ich 100% sicher. Ob die thailändischen Gesetze Doppelstaatsbürgerschaften zulassen und unter welchen Bedingungen kann ich nicht 100%ig sagen, bin aber sicher dass die da weniger Probleme mit Doppelstaatsbürgerschaften haben. Allein schon wegen Grundbesitz usw. Probleme genereller Art sind ja doch eher deutsche Mentalität. :bigg