"Nach § 302 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) kann für nach dem 1. Juli 2014 beantragte Privatinsolvenzen keine Restschuldbefreiung bezüglich bis zur Be...
Bravo, saubere Recherche. Die haben meine gedanken gleich mitgedacht... nicht übel. Na dann soll der halt einen Kredit aufnehmen, davon den Unterhalt bezahlen und dann den Kredit in die Insolvenz ziehen.
Wenn er denn einen Kredit bekommt... wobei dann das Geschäft vielleicht noch anfechtbar ist bzw. Betrug vorliegen könnte. Eher also als Witz zu verstehen.
Besser ist es, nie zu heiraten und Kinder nur dann zu zeugen, wenn man es sich leisten kann (und die Mutter keine Frau ist, die ihrerseits ein Kind als Mittel sieht einen Mann abzuziehen) und wenn es unvorhergesehen alles anders kommt, muss man wie krimbiker (sage nicht dass Du deshalb Deine Rentenhöhe hast - nur als beispiel) lernen bescheiden klar zu kommen.