schiroco - ich nehme an, dass du und deine Mia als "verheiratet" registriert seid. Das ist eine ganz andere Nummer, als wenn man seiner Freundin ein Visum spendiert.
Das Ehe-Visum einer Thai kann in LOS auch unbefristet ausgestellt werden, wenn die Ehe auf der Botschaft registriert wurde.
Direkt nach meiner Eheschließung in LOS hat meine Frau ein Touri-Visum für D beantragt. Die Prozedur ging zwar ähnlich langwierig, wenn auch weniger nervig wie die allgemeine Prozedur in BKK. Es wurden nach Vorlage der ins deutsche übersetzten Heiratsurkunde aber keine weiteren Unterlagen verlangt. Weder Sicherheitsleistung noch Nachweis einer Krankenversicherung. Keine Befragung über den Grund des Aufenthalts und keine Überprüfung der Rückreisewilligkeit.
Sie erhielt ein Schengen-Visum für 90 Tage. In der Zeit in D erhielt ich ein sehr attraktives Arbeitsangebot, dass ich einfach nicht ausschlagen konnte. Allein zurück schicken wollte ich meine Frau aber auch nicht.
Die Nachfrage auf dem örtlichen Ausländeramt ergab, dass es kein Prob ist, das Visum um weitere 90 Tage zu verlängern. Argument: Da sie mit einem Deutschen verheiratet sei, wäre es egal, mit welchem Visum sie eingereist sei, weil das Touri-Visum jederzeit in einen unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis geändert werden könnte.
Der Klops kam bei der Ausreise. Der Zollbeamte, noch recht jung und mit den Feinheiten noch nicht so vertraut, behauptete, dass meine Frau einen Overstay hätte, weil das Touri-Visum nicht verlängert werden kann. Ergo: was nicht sein kann, das nicht sein darf. Der wollte ein richtiges Fass aufmachen.
Erst mein Hinweis, dass er sich doch dann bitte an die ausstellende Ausländerbehörde wenden sollte, wenn es was zu meckern gäbe, bremste seinen Eifer.
Ich hätte nicht in der Haut meiner Frau stecken mögen, wenn sie allein und weder des Deutschen noch des Englischen mächtig vor diesem Jungfurzer stand.
Gelernt aus der Geschichte: Entweder gleich unbefristeter Aufenthalt in LOS beantragen oder bei Verlängerung des Touri-Visums die Änderung in die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.