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Joe

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StefanF

Member Inaktiv
Inaktiver Member
5 März 2016
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Das mit dem Iris-Scan war mir auch neu, aber jetzt so beim darüber nachdenken, ist schon plausibel. Ich habe mir halt das vorher so vorgestellt wie früher bei alten (James Bond) Filmen wo irgendwer Zugang zum Geheimlabor möchte und dann Kopf/Auge in Maschine reinhält und dann roter Laserstrahl das abtastet^^, aber jetzt gerade bisschen gegoogelt und die Technik hat sich wohl schon etwas weiterentwickelt, einfache Aufnahme und richtige Software reicht inzwischen und gab schon vor paar Jahren Handys wo das auch genutzt haben. Selbst Kontaktlinsen und Brillen scheinen nicht zu stören solange die Augen sichtbar sind (also dunkle Sonnenbrille geht nicht).

Frage mich gerade ernsthaft warum man so was nicht auch in Deutschland oder Europa einsetzt. Wäre ja voll easy, ich meine Fingerabdrücke abnehmen ist ja immer aufwändiger, aber so könnte Grenzpolizei bei jedem der rein möchte kurzes Photo mit Diensthandy machen (dazu muß er dann Einreisewilligen nicht mal anfassen), Software drüberlaufen lassen und abgleichen mit Terror- und Verbrecherdatenbank (oder mit Datenbank ob schon in anderem EU Land Asyl beantragt wurde) und wer dort gespeichert wird, darf erst mal nicht rein bzw. muss bis das geklärt ist dann in einem speziellen Sicherheitsbereich warten.

Ok, zurück zum Thema, evtl. ist das was im anderen Thread genannt wurde mit Teegeld an richtige Personen noch eine Option. Kontakt mit Immigration herstellen und so gestalten dass sie dabei ihr Gesicht wahren können. Wenn sie z. B. Bittgesuch von Bundeskanzler oder Bundespräsident wollen, dann kannste nicht mit gar nix kommen und um Einlass bitten, aber du kannst ja versuchen irgendwas ähnliches auf niedrigerer Ebene zu organisieren (z. B. vom Vereins-Präsident der bestätigt wie toll du dich ehrenamtlich für Sache x engagierst, dass du dich zu früher total gebessert hast und dann wird mit offiziellem Vereinsstempel und Unterschrift versehen oder wenn du auf kleinerem Dorf lebst dann halt evtl. vom Bürgermeister irgendeinen Wisch...und das ganze dann offiziell übersetzen lassen), einfach um dem Thai-Beamten etwas in die Hand zu geben, damit er evtl. wenn er einen guten Tag hat gnädig sein kann und dabei auch nicht sein Gesicht verliert (wenn er sich evtl. dafür vorm Chef rechtfertigen muß).

Dann noch was herzrührendes dazu schreiben, wie wichtig dir deine Familie ist, du sie nicht aus ihrem Umfeld und ihrer Heimat rausreißen möchtest und wie sehr du und die Familie unter der Situation leidest. Dann noch bisschen schleimen wie toll Thailand doch ist, dass du einsiehst früher paar Fehler gemacht zu haben, daraus gelernt hast und als Ausgleich für die Arbeit die sie mit dir hatten/haben jetzt etwas an das Land das du so liebst gerne zurückgeben möchtest und etwas in soziale Projekte spenden möchtest und ob er evtl. jemand empfehlen kann dem man eine wohltätige Spende anvertrauen kann und dass du für diesen Extra-Service auch bereit bist eine kleine Vermittlungsprovision zu bezahlen^^.
 

PrinceofLies

Tastenquäler
Inaktiver Member
10 August 2014
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Der Irisscan ist Unsinn

Zum einen ist der Abstand der Kamera viel zu groß, zum Anderen stören Brillen und Kontaktlinsen das Ergebnis erheblich (und ich musste meine Brille auch noch nie absetzen) und zum Dritten reicht die Aufnahmequalität der Kameras bei weitem nicht

Für ein verwertbares Ergebnis, also eins das in weniger als 1% der Fälle (nur zur Erinnerung wären das 500.000 Leute in Bangkok jedes Jahr) falsche Werte misst, müsstest Du eine hochauflösende Kamera haben und vor allem konstante Lichtverhältnisse also keinerlei Störungen wie zufällige Schatten, Tageslicht, Anzeigetafeln etc.etc. die das Ergebnis verfälschen
Bei radiologischen Befundungen benötigt man beispielsweise solche Lichtverhältnisse und dabei sitzt der Radiologe normalerweise praktisch in nem Raum wo der Monitor die einzige Lichtquelle ist um solche Ergebnisse zu liefern.
Das entsprechende ausmessen, konfigurieren und abnehmen dauert jedesmal ne halbe Ewigkeit

Was da mit den Kameras gemacht wird ist ganz normale Gesichtserkennung anhand mehrerer biometrischer Werte wie Augenfarbe und Stellung, Wangenknochen, Nasen und Mundstellung, Ohren etc.etc.
Die brauchen dann auch nicht mehr ganz so genau richtig sein, weils einfach mehr sind die übereinstimmen müssen und die Software dazu mittlerweile so weit ist natürliche Alterung zu kompensieren (hab mal auf ner Messe bewundern dürfen vor einigen Jahren wie das Max-Plank-Institut sowas vorführte, dass sogar die aktuelle Stimmung der Personen anhand solcher Werte errechnet hat)

Ein Irisscan wäre ja auch witzlos, denn schließlich gibt man nur ein biometrisches Passbild ab beim Beantragen eines Passes und ein Scannen nach der Iris würde ja kaum jemand gesuchten identifizieren
 

123qay123

Member Inaktiv
Inaktiver Member
1 September 2015
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Falsch - Haftbefehle werden immer durch das zustaendige Gericht erlassen und nie durch einen Staatsanwalt. Der Staatsanwalt stellt nur den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls.

@krimibiker Prinzipiell richtig. Haftbefehl ist grundsätzlich Sache vom Richter, wegen Entscheidung über Freiheitsentzug. Allerdings mit einer Ausnahme: beim sog. Vollstreckungshaftbefehl (457 StPO) darf auch Staatsanwalt. Warum: Richter hat bereits entschieden Haftstrafe/Freiheitsentzug aber der Delinquent tritt nicht zum absitzen an oder ist flüchtig.

Anyway who cares. Dieser Thread ist ja ganz unterhaltsam, ergibt aber insgesamt keinen Sinn.

Das Problem kann hier keiner lösen ausser der Threadstarter @jothana selbst. Das mag hart sein aber entweder er löst das Problem oder findet sich damit ab dass er nicht mehr in Thailand einreisen wird.

Just my 2 Cents.
 

Gast_16

Auf eigenen Wunsch gesperrt
Inaktiver Member
9 April 2013
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Die ganze Geschichte ist Unsinn !
Schaut doch alleine auf seine Ausdrucksweise bzw. Schreibweise und die dazugehörige Lebensstory, da passt einiges nicht zusammen !
 
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Pischu26

Straight outta Colombia
   Autor
22 Juni 2013
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Ingolstadt
Wird dir zwar nicht helfen, doch "falls" das alles so stimmt, wünsche ich dir alles gute und wünsche dir viel Glück, bei dieser dummen Situation. Fehler macht jeder mal, wichtig ist nur, das man daraus lernt.
 

StefanF

Member Inaktiv
Inaktiver Member
5 März 2016
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Der Irisscan ist Unsinn

Zum einen ist der Abstand der Kamera viel zu groß, zum Anderen stören Brillen und Kontaktlinsen das Ergebnis erheblich (und ich musste meine Brille auch noch nie absetzen) und zum Dritten reicht die Aufnahmequalität der Kameras bei weitem nicht
Du kennst ja die Aufnahmequalität nicht und die Technik ist da relativ billig geworden, kann gut sein, dass dort auch Kamera mit höherer Auflösung eingebaut ist. Ist sogar recht wahrscheinlich, wenn sie offensichtlich schon so ein System aufgebaut haben was ja insgesamt schon komplexer ist mit gesamter Software, Datenbank usw. dahinter, glaube ich nicht dass sie dann gerade bei der Bild-Auflösung extrem gespart und total schlechte Kamera eingebaut haben.

Aber ja, ich denke auch insgesamt ist der Begriff Gesichts-Bilderkennung passender, da ziemlich sicher dort auch die klassischen Gesichts-Merkmale (wie Abstände zwischen Augen, Mund, Nase usw. ) abgefragt werden, aber kann trotzdem gut möglich sein, vorausgesetzt Kamera ist gut genug, dass dort zusätzlich paar Merkmale der Iris gespeichert werden (evtl. weniger wie bei einem Infrarot-Iris-Scan, aber genug um in Kombination mit den anderen Merkmalen ein relativ genauer Ergebnis zu liefern...). Aber wir müssen ja jetzt nicht über diese Begrifflichkeiten Iris-Scanner vs Gesichtsscanner streiten, der Punkt war ja, dass einfache Namenänderung dadurch nicht ausreichend ist und somit kann man diese Idee bei einer "Lösungs-Suche" rausnehmen.

Was ich aber komisch finde, ist das mit der späten Vollstreckung nach 14 Jahren. Gerade dazu jetzt auch bisschen gegoogelt und eigentlich hätte seine Tat nach 5 Jahren verjährt sein müssen (§ 79 StGB) und hätte dann nicht mehr vollstreckt werden können.
 
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Uwe_1

...
    Aktiv
14 Juni 2012
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@StefanF Eine Tat ja, aber ein Urteil verjährt nicht so schnell, denn da sind es glaube ich 30 Jahre.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Du kennst ja die Aufnahmequalität nicht

Sicher.
Es kommen ganz normale Webcams von Logitech zum Einsatz. Dann geht man mal auf die Seite von Logitech und sieht sich die Cams an.
Ist alles vorhanden inklusive technischer Daten.
Consumer Geräte leisten nicht das was die speziell dafür entwickelten Cams können.

Sonst bräuchte man keine speziellen Cams zu entwickeln.

Das mag vielleicht für den Hausgebrauch reichen aber nicht für Anforderungen die eine Immigration stellt.

Die USA und auch Deutschland sind im Versuchsstadium. Thailand ist daher natürlich Vorreiter und überholt die paranoide USA rechts damit.
 
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PrinceofLies

Tastenquäler
Inaktiver Member
10 August 2014
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@StefanF
Zum Einen kenne ich die Kameras die da stehen aus dem praktischen Einsatz und vor allem deren Bildqualität und zum Anderen hab ich in meiner alten Stelle die erwähnten Befundungsplätze von Radiologen aufgebaut die ähnliche Mindestanforderungen haben

Kurz gesagt um nicht jedes Jahr ne halbe Million Beschwerden lesen zu können aufgrund von Falsch Identifizierung brauchst Du Scanergebnisse in der Qualität und das heißt konkret

1. Hardware im mindestens fünfstelligen Bereich pro Scaneinheit
2. Konstante Lichtverhältnisse
Also ein Raum mit einer einzigen Lichtquelle, sprich keine Dutzend Schalter in einem Raum sondern jeweils einzelne Räume ohne Fenster
3. Abstand von maximal 10cm zwischen Iris und Scanner

So ne Immi die jedes Jahr 50 Millionen anfertigen muss ist was anderes als ein Handy das man ein paarmal am Tag aufschließt
Wenn beim Handy jeder hundertste Versuch daneben geht muss mans ein paarmal im Jahr ein zweites Mal machen, jede Wischgeste hat ne höhere Fehlerquote

Wenn das beim Susi der Fall wäre, gäbe es jedes Jahr ne halbe Million Gäste die wegen Freiheitsentzug bei ihren Ländern beschweren würden und Thailand würde von den internationalen Fluglinien nicht mehr angeflogen werden

Zumal eben wie schon erwähnt nur in den seltensten Fällen ein Irisscan als Vergleichsmuster vorliegen dürfte
 

Gast_7

nix da
Inaktiver Member
19 Oktober 2008
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Schweiz
Der Irisscan ist Unsinn

Zum einen ist der Abstand der Kamera viel zu groß, zum Anderen stören Brillen und Kontaktlinsen das Ergebnis erheblich (und ich musste meine Brille auch noch nie absetzen) und zum Dritten reicht die Aufnahmequalität der Kameras bei weitem nicht

Richtig! Die verwendeten Cams von Logitech sind in etwa 8 Jahre alt. Damals sicher eine Spitzencam für PC Anwendungen. Sie verfügt über eine Gesichtsverfolgung in einem engen Rahmen. Das ermöglicht aber nur Aufnahmen für die biometrische Gesichtszügeauswertung aber nie und nimmer für eine brauchbare Iris Aufnahme. Dafür fehlt einfach die nötige Auflösung, die für die recht grosse Distanz nötig wäre.

Vor meiner Pensionierung betreute ich einen Kunden, wo man gewisse Räume nur mit Passwort und einem Irisscann betreten konnte. So ein Irisscanner war an der Wand montiert und man musste ziemlich genau einen Abstand von ca. 10 cm, mit weit geöffneten Augen, genau vor einer Linse einhalten. Sonst war nix mit einer erfolgreichen Erkennung.

Aber mir stosst bei dieser Storry noch was anderes auf. 10 Monate bekommt man i.d.R. bedingt und muss die nicht absitzen... sofern man brav beleibt... Wenn nicht, dürfte es wohl noch weitere Leichen im Keller haben... Chronischer Wiederholungstäter? Anders kann ich mir eine so harte Straffe nicht so richtig vorstellen...
 
Zuletzt bearbeitet:

kbro

Member Inaktiv
Inaktiver Member
24 November 2012
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ein "Officer" wird dir mit Sicherheit erzählen, das es Geräte der allerhöchsten technischen Stufe...also Irisscan sind.
Beim Irisscan wird "hochauflösend" die Iris aufgenommen, so, das man deutlich die Farbpigmente und evtl Augenabstand, auseinander halten kann.
Nun kann man ja mal versuchen zu verstehen, wie man das bei den Logitech-WebCams mit einem herumwackelden Touri in fast 1m Entfernung hinbekommen soll.
Solche Cam taugt aber für die Gesichtserkennung allemal, was es wohl auch ist.
Diese zu überlisten, dürfte es evtl möglich sein.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
@krimibiker Prinzipiell richtig. Haftbefehl ist grundsätzlich Sache vom Richter, wegen Entscheidung über Freiheitsentzug. Allerdings mit einer Ausnahme: beim sog. Vollstreckungshaftbefehl (457 StPO) darf auch Staatsanwalt. Warum: Richter hat bereits entschieden Haftstrafe/Freiheitsentzug aber der Delinquent tritt nicht zum absitzen an oder ist flüchtig.

Richtig - das ist der Sonderfall eigentlich, denn hier liegt bereits ein rechtskraeftiges Urteil vor und somit eigentlich im gewissen Sinne auch eine richterliche Erlaubnis Massnahmen zu treffen, um diese Strafe dann auch umsetzen zu koennen - z.B. weil der Verurteilte flieht und sich nicht zum Strafantritt stellt.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.729
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Bang Saray
Fuer mich hat die Story so viele Ungereimtheiten und Widersprueche.

Z.B. Ersttaeter und wegen Steuerhinterziehung, Sozialbetrug in kleinem Ausmass gleich eine Haftstrafe ohne Bewaehrung?

Haftbefehl gegen ihn erst nach 14 Jahren ?

Internationaler Haftbefehl gegen ihn und die thailaendischen Behoerden fordern ihn nur auf nach Deutschland zu fliegen und seine Haftstrafe anzutreten ?

Das koennte man so weiterfuehren. Fuer mich ist Grimms Maerchen sicherlich glaubwuerdiger, als die Story die man uns hier verkaufen will.
Auch ist mir immer noch unverstaendlich, warum man mit allen Mitteln in ein Land will, dass einen nicht einreisen laesst. Das Argument mit Frau zieht fuer mich nicht, weil es die Moeglichkeit eines Treffens im angrenzenden Laos (wie er es ja auch macht) gibt, bzw. er laesst seine Frau nach Deutschland kommen.
Ich glaube da ist noch viel mehr im Busch, warum der Threadstarter unbedingt und mit allen Mitteln versucht nach Thailand zu kommen.

Es gibt einfach Dinge, die man akzeptieren muss, wenn man alle rechtlichen Schritte erschoepft hat. Ein Forum ist sicherlich kein Ort, um hier noch andere Wege zu finden.
 

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