Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe

Auslandskrankenversicherung leider nicht kombinierbar

giorg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 März 2010
1.058
1.050
1.813
mal hier mal da
habe seit 2 Jahren eine gold Visa von der Volksbank mit AKV
jetzt meine Frage habe meinen Flug aber nicht mit der Karte bezahlt
bin ich dann trotzdem versichert?

Habe es zwar schon einmal hier geschrieben aber.....

Bei meiner KK bin ich auch AKV wenn ich nicht damit buche.

Aber bei manchen ist es Voraussetzung das die AKV besteht.

Also die richtige Antwort auf Deine Frage kann nur lauten: Kann sein muß aber nicht.

Lese doch bitte mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach, das können wir für Dich leider nicht machen.
 

Frank

Soldier Of Fortune
   Autor
6 Juni 2011
18.348
21.402
7.868
62
Theolingen
Habe es zwar schon einmal hier geschrieben aber.....

Bei meiner KK bin ich auch AKV wenn ich nicht damit buche.

Aber bei manchen ist es Voraussetzung das die AKV besteht.

Also die richtige Antwort auf Deine Frage kann nur lauten: Kann sein muß aber nicht.

Lese doch bitte mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach, das können wir für Dich leider nicht machen.

ich würds tun, wenn er mir die Versicherungsbedingungen zukommen lässt :)
 

Josef

Member Inaktiv
Inaktiver Member
8 Dezember 2009
97
12
648
Nun ich bin derzeit bei der HanseMerkur versichert, hier sind automatisch 2 Monate Auslandsaufenthalt dabei, nach 2 Monaten reduziert sich die Leistung um 30 %.

evtl wechsle ich zum Deutschen Ring (M) hier sind keinerlei Einschränkungen für Auslandsaufenthalte.

Jo
 

giorg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 März 2010
1.058
1.050
1.813
mal hier mal da
@Josef

woher hast Du die Information? Stimmt zwar prinzipiell, gibt aber noch was zu beachten.

Welchen Tarif hast Du bei der HM, und wie lange schon dort versichert?
 

hbnda

Member Inaktiv
Inaktiver Member
17 Juni 2009
86
14
418
Zu empfehlen: CENTRAL Versicherung, AKV, Alter bis 73 Jahre, max. 365 Tage, Beitrag pro Tag (ohne USA und Kanada) 0,80 Euro, (bei max. 90 Tagen nur 0,40 Euro). Habe ich schon mehrmals gemacht. Die üblichen AKV gelten immer nur so kurzzeitig (max. meist nur 42 Tage), da bei einem längeren Aufenthalt natürlich auch das Risiko zunimmt, zu erkranken oder - lieber Paul - zu verunglücken.

Hier der LINK mit ausführlichen Informationen!


https://secure.centralmaklernet.de/...$FILE/Prospekt_Tarif_Visitors_VF406_03.09.pdf
 

schauschun

Gibt sich Mühe
    Adult
24 Oktober 2008
367
442
1.103

junior

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 März 2011
828
51
658
ADAC 210€ für 6 Monate

ohne Mitgliedschaft: 252€

Und die KV hat sehr gute Bewertungen
Meinst du nicht du solltest der Vollständigkeithalber erwähnen dass die von dir genannten Kosten nur ab 27 Jahren bis 66 Jahren gelten. Es soll ja auch noch ältere Leute/Thailandurlaber geben...:cool:

Ich weiß jetzt nicht woher deine Informationen stammen, dass die Auslands-KV gute Bewertungen bekommen hat und von wem(?!?)

Allerdings wenn ich mir einmal die Leistungsausschlüsse näher betrachte (und diese mit anderen Versicherungen vergleiche) dann fällt mir auf dass hier teilweise ''schwammige'' Ausführungen gewählt wurden!

Beispiel:
''für vorsätzlich herbeigeführte oder auf der missbräuchlichen Verwendung von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder Sucht
beruhenden Erkrankungen und Verletzungen und deren Folgen...'')

Hmm, missbräuchliche Verwendung von Drogen. Die therapheutische Verwendung von Drogen dürfte sehr umstritten sein. Was verbirgt sich also dahinter?
Missbräuchliche Verwendung von Alkohol?! Heisst wohl es gilt die 0,0 Promillegrenze?!? Wenn jemand selbst als Fussgänger in alkoholisiertem Zustand verunglückt(?!!?)Die Versicherung dürfte es wohl entsprechend auslegen...

Könnte man auch so auslegen, dass wenn jemand beispielsweise ein (seit langem bekanntes) Alkoholproblem hat/hätte, generell keinerlei Leistungen gewährt werden wenn müssen wenn eine typische Folgeerkrankung eintritt. Probleme mit der Leber oder so.
Oder wenn typische Erkrankungen auftreten die als Nebenwirkungen von zu nehmenden Medikamenten bekannt sind, dürfte es unter Umständen schwer werden einen nicht missbräuchliche Einnahme nachzuweisen, seitens des Versicherungsnehmers. Falls die Versicherung erst einmal die Zahlung verweigert, bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise...

Oder wie wäre es damit, in Sachen Leistungsausschlüsse:
''für alle während einer Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung anfallenden Behandlungs-oder Unterbringungskosten''

Was wohl nichts anders heissen dürfte wie dass du bei einem Schlaganfall beispielsweise die A-Karte gezogen hast!

Ob solche Versicherungen, bzw. solche mit solchen Klauseln, so empfehlenswert sind, das mag jeder für sich selbst entscheiden. Zumindest empfielt es sich diese Versicherungsbedingungen mit den selben anderer Versicherung mal zu vergleichen.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
2.797
667
1.653
da, wo es flach wird in D
Auch wenn die Versicherung für 365 Tage abgeschlossen ist, greift sie nur dann, wenn der ständige Wohnsitz des Versicherten sich in D befindet.

Klartext: Der Versicherte muss eine gewöhnliche KV in D haben, die nach einem eventuellen Rücktransport die Folgekosten übernimmt und der Versicherte darf sich bis zum Versicherungsfall nicht länger als 180 Tage im Ausland aufgehalten haben. Ist diese Frist überschritten, hat der Versicherte doppelt Pech. Zum einen greift dann nicht mehr die Auslandskrankenvers. und zum anderen ist er wegen Wegfall des ständigen Aufenthalts in D von der "gewöhnlichen" KV ausgeschlossen.

Im Klartext bedeutet das:

Wegen fehlender Zusage der Kostenübernahme durch deutsche Vers. wird er aus dem Krankenhaus ausgewiesen und hat obendrein noch die bereits entstandenen Kosten selbst zu tragen.


Man kann garnicht genug davor warnen, irgendwelchen "günstigen" Versicherungen auf den Leim zu gehen, die einem eine scheinbare Rundumversicherung anbieten. Gerade die etwas älteren Herrschaften, die es zwecks Erfüllung von Jugendträumen in wärmere Gefilde verschlägt, sollten das Risiko einer körperlichen Mißfunktion des Körpers nicht unterschätzen und entsprechende umfassende Vorsorge treffen, wenn sie denn nicht bevorzugen, unter Palmen ihr letztes Amen in den Himmel zu hauchen.
 

junior

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 März 2011
828
51
658
Die 0,80 pro Tag zahl ich bei der Envivas auch...
Und diese Klausel gibt es bei der ENVIVAS meines Wissens auch nicht:

''Versicherungsschutz besteht in allen Ländern, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz
unterhält und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht ihren überwiegenden Aufenthalt hat.''


Falls man längere Zeit pro Jahr im Ausland, in Thailand beispielsweise, verbringt nicht ganz unwichtig diese Klausel...
 

junior

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 März 2011
828
51
658
Klartext: Der Versicherte muss eine gewöhnliche KV in D haben, die nach einem eventuellen Rücktransport die Folgekosten übernimmt und der Versicherte darf sich bis zum Versicherungsfall nicht länger als 180 Tage im Ausland aufgehalten haben.

Nicht schon wieder...:k

Einfach einmal, wie schon öfters mal gefordert, eine Quelle dieser unsinnigen Behauptung nennen!?!
 

hbnda

Member Inaktiv
Inaktiver Member
17 Juni 2009
86
14
418
CENTRAL und ENVIVAS sind praktisch identisch: beides sind Töchter der GENERALI DEUTSCHLAND, daher auch die gleichen Bedingungen. Beide gelten für eine Aufenthaltsdauer von max. 365 Tagen und somit für eine durchgehende Versicherungsdauer von max 365 Tagen! Hier der LINK:

http://www.envivas.de/internet/envi...File/TravelXL_wichtige_Vertragsunterlagen.pdf


Und eine AuslandsreiseKrankenVersicherung schließe ich ab, weil ich eine Auslands-Reise unternehme, folglich meinen Hauptwohnsitz in DE habe und ebenso folglich hier krankenversichert bin.
 

junior

Member Inaktiv
Inaktiver Member
16 März 2011
828
51
658
Und eine AuslandsreiseKrankenVersicherung schließe ich ab, weil ich eine Auslands-Reise unternehme, folglich meinen Hauptwohnsitz in DE habe und ebenso folglich hier krankenversichert bin.
Und wenn du nur bis max. 54 Tage (je nach Versicherung) am Stück im Ausland bist...;)

Ist man länger als 54 Tage im Ausland ist die Reiseversicherung wohl eher weniger hilfreich. Wenn man Risiken ausschließen will.
 

hbnda

Member Inaktiv
Inaktiver Member
17 Juni 2009
86
14
418
Und wenn du nur bis max. 54 Tage (je nach Versicherung) am Stück im Ausland bist...;)

Ist man länger als 54 Tage im Ausland ist die Reiseversicherung wohl eher weniger hilfreich. Wenn man Risiken ausschließen will.

Das verstehe ich beim besten Willen nicht ganz. Die Auslandsreisekrankenversicherung (CENTRAL als auch ENVIVAS) versichern für bis zu 365 TAGE AM STÜCK, also ohne Unterbrechung, nix mit max. 54 Tage, und es kostet pro Tag 0,80 Euro, zahlbar im Voraus.

Wie Du da auf die max. 54 Tage kommst entzieht sich meinem Verständnis...

Du kannst ja gerne hier nochmal nachlesen:
http://www.envivas.de/internet/envi...File/TravelXL_wichtige_Vertragsunterlagen.pdf
 

Paul

100%
Thread Starter
Verstorben
Thread Starter
22 Oktober 2008
25.181
14.454
7.568
75
Heidelberg
Wer sich fuer AKV interessiert sollte unbedingt auch mal diesen Thread von 2011 lesen. Zu meinem Glueck habe ich mich danach gerichtet, sonst haette ich ueber 100 tsd Euro Kosten am Hals gehabt oder waere jetzt tot.
Ich bin eben per Zufall auf deisen Thread gestosseund das gilt alles immer noch, bis auf die Kosten natuerlich, die sind aber mit Sicherheit nicht geringer geworden.
 

Ähnliche Themen