Wollte damit nur zeigen welche Gesetze wann beschlossen wurden
und was damit passieren könnte- alles Wertfrei.
Beschlossen wurde 2019 eine Änderung im
Lastenausgleichsgesetz ,der einiges mehr möglich machen könnte...!!!
" Das Wort „Kriegsopferfürsorge“ wurde durch „Soziale Entschädigung“ ersetzt."
Das ist also Fakt!
Besorgnis bereitet die zum 12.Dezember 2019
beschlossene Änderung im Lastenausgleichsgesetz von 1952. Eine Änderung, die auf den ersten Blick nur schwer als solche zu erkennen ist. Die Anpassung erfolgte nämlich in
Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG), auf den das Lastenausgleichsgesetz sprachlich verweist. Das Wort „Kriegsopferfürsorge“ wurde durch „Soziale Entschädigung“ ersetzt. Die Änderung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Doch warum diese Änderung? Können die Kosten der Pandemie oder auch der Klimapolitik unter dem Stichwort „Kriegsopferfürsorge“ als Lastenausgleich im Lastenausgleichsgesetz geltend gemacht werden? Natürlich nicht!
Die Änderung der Begrifflichkeit zu „Soziale Entschädigung“ könnte insofern darauf hindeuten, dass die Regierung in Erwägung zieht, diese Kosten und andere Herausforderungen ab 2024 im Rahmen eines Lastenausgleichs geltend zu machen. Denn dafür bestünde durch die Änderung des SozERG ab 2024 eine völlig neue Grundlage.
Für Vermögensbesitzer könnte dies eine versteckte Gefahr bedeuten! Zwar ist derzeit noch unklar, ob es tatsächlich zu einem Lastenausgleich kommt und wie dieser aussehen könnte.
Der Rest ist Spekulation.... Und der normale Bürger kann nichts dagegen tun!! Also warum damit belasten?