Nein, das funktioniert, weil sie schon vor der Pandemie bei mir war. Damals wurde eine VE verlangt. Alles hat dann auch reibungslos geklappt. Beim neuerlichen Visumantrag kann man auch angeben ob und wann sie schon bei einem war..... Die Unterlagen werden zun Teil auch dort abgespeichert.Das funktioniert aber nur wenn deine Holde ihren Lebensunterhalt in der Schweiz selber unterhalten kann.
Oder gehen die Schweizer da einen eigenen Weg?