Guten Morgen,
der Thread ist zwar schon älter, aber aus aktuellen Anlass ....
hier wird immer über die thailändischeEhefrau geschrieben. In meinem Fall geht es um die Freundin. (Ehefrau in Kürze)
Auf Nachfragen beim Finanzamt kann man den Unterhalt auch schon für die Lebensgefährtin die aktuell in Thaland lebt absetzen.
Es gibt da strenge Auflagen, aber es sei möglich. Thailand wird von der Höchstgrenze (etwas über 9000 EUR) wohl nur mit 1/2 anerkannt.
Auch Bargeldübergaben werden anerkannt, wenn man es mit einem Flugticket belegen kann und es muss nachtürlich der Nachweis erfolgen das man in einer eheähnlichen Gemeinschaft miteinander verbunden ist und nur zur Zeit getrennt.
Ich habe in Kürze deswegen eine Beratung beim Steuerberater. Wenn ich konkretere Infos habe, kann ich es Euch gerne wissen lassen.