Exakt, kann ich bestätigen, variiert extrem. Finde ich zwar komplett frech, da das Ausländerrecht für die ganze BRD gilt und trotzdem jede Ausländerbehörde andere Maßstäbe ansetzt. Das erforderliche Einkommen reicht von 1085Euro (möglicherweise auch weniger) bis wohl rund 1900Euro. Finde das eine dreißte Frechheit!
Es gibt seit Jahren in DE kein Ausländerrecht mehr, das wurde vom Aufenthaltsrecht abgelöst. Es ist keine Frechheit, sondern der Gesetzgeber hat dies so ausdrücklich gewollt. Würde es eine einheitliche Regelung geben, wären die Betroffenen z.B. in strukturschwachen Regionen benachteiligt. Weiterhin gibt es auch immer noch die Möglichkeit für die Dauer des Aufenthaltes eine Kaution zu leisten.
Grundsätzlich ist es so, dass nach internationalem Usus bei einem Visum jeder seine Bonität nachweisen muss, ob er sich den Aufenthalt dort leisten kann. Ausnahmen gibt es durch uni- und bilaterale Verträge zwischen den entsprechenden Ländern. Ohne Moos nix los, so einfach ist das.
Es gibt nun eine Reihe von Ländern, die akzeptieren auch, dass diese Voraussetzung ein anderer übernimmt, so auch DE mit den VEs. Das heisst aber noch lange nicht, dass dann das Visum in trockenen Tüchern ist, da sind noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.
Aber zurück zum Thema:
Es gibt ein paar Möglichkeiten
- Visum für Spezialitätenköche, ist aber auch keine wirkliche Auswanderung. (Hier müsste man abklären, ob auch andere benötigte Mangelberufe eine Chance haben -> Ausländerbehörde)
- Visum zur Arbeitsplatzsuche (Hochschulabschluss noterndig)
- Heirat eines Deutschen oder EU-Bürgers
- Mutter eines gemeinsamen Kindes mit einem Deutschen zur Ausübung der Personensorge (keine Heirat und kein A1 notwendig).
Ansonsten ist es oftmals so, dass sich die Damen aus Schwellen- und Dritten Ländern gerne einen Karl Napf aus Germoney anlachen und mit der Niederlassungserlaubnis sich die Spreu vom Weizen trennt.