Wegen Wohnraum scheint es eine Änderung gegeben zu haben;
Auch schon 2003 war hier im Südwesten keine Wohnraumnachweis notwendig. Die Dame kann sich frei im Schengenraum bewegen und ist ja bei einem Besuch nicht an den Verpflichtungsgeber gebunden. Ich kann ja auch für jemanden andern die Verpflichtung übernehmen. Wohnraum war aber sehr wohl gefragt beim längerfristigen Sprachvisum in 2004.
Das einzige wo der Wohnraum interessant werden kann, ist wenn die Dame um Wohnraum bei Behörden nachsucht. Dann wird sie entsprechend untergebracht und die VE greift (Das waren zu meiner Zeit dann oft Fälle, wo die Damen in einem Frauenhaus unterkamen).