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Thailand Suche 2.Person für Verpflichtungserklärung Biete Geld

JT29

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Südbaden
Wegen Wohnraum scheint es eine Änderung gegeben zu haben;

Auch schon 2003 war hier im Südwesten keine Wohnraumnachweis notwendig. Die Dame kann sich frei im Schengenraum bewegen und ist ja bei einem Besuch nicht an den Verpflichtungsgeber gebunden. Ich kann ja auch für jemanden andern die Verpflichtung übernehmen. Wohnraum war aber sehr wohl gefragt beim längerfristigen Sprachvisum in 2004.
Das einzige wo der Wohnraum interessant werden kann, ist wenn die Dame um Wohnraum bei Behörden nachsucht. Dann wird sie entsprechend untergebracht und die VE greift (Das waren zu meiner Zeit dann oft Fälle, wo die Damen in einem Frauenhaus unterkamen).
 

fossi

Rechtschreibverweigerer
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Wohnraum spielt bei kurzfristigen Visum keine Rolle.

also ich weis nicht wie das heuer ist aber damals 2014 ist sogar extra einer zu mir nach hause gekommen und hat sich meine "wohnsituation"(eigentumswohnung in elterlichem haus 135m2) ganz genau angeschaut. und meinte bei der grösse müsse er zum glück nicht nachmessen.
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Waterkant
Da konntet ihr dann ja im Winter schön Eishockey drinnen spielen :biggrin:
 

JT29

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Südbaden

Dali

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Mich hätte durchaus interessiert, welche Konsequenzen es für einen "Pate" praktisch gehabt, was dies rechtlich bewirkt hätte und was dies dem Threadersteller wert gewesen wäre.
Ich wünsche dem Kollegen, das er es nun dennoch geschafft hat und glücklich ist.
 
  • fröhlich
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JT29

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Südbaden
Siehe mein Link in #21:

"Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum jeglicher Art sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. "

Das kann u.U. bös ins Auge gehen und sollte man sich gut übelegen.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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OMG :wall was für eine unglaubliche Menge von OT hier, bis auf Beitrag #30

@Buakhao2020 , die möglichen Konsequenzen sind enorm.
Nichts genaues weiß ich ...
Habe mal in diesem Forum gelesen das es angeblich eine Haftungsbregrenzung gibt.
Andererseits, haften Bürgen normalerweise bis zum letzten Hemd bzw. dem Harz4 Grundbetrag und kommen erst nach 7 Jahren bei Privatinsolvenz aus der Pfändung.


Ich wünsche dem Kollegen, das er es nun dennoch geschafft hat

Hast du seine älteren Beiträge gelesen?
Zu ihm, zur Dame und zu seinen Bemühungen gibt es eine Vorgeschichte.

Wer die gelesen hat und trotzdem die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, würde sicher auch von der Spitze vom Eiffelturm springen, wenn ihm irgendjemand sagt das er unter weich landet.
 

Dali

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@Buakhao2020 , die möglichen Konsequenzen sind enorm.
Nichts genaues weiß ich ...
Hast du seine älteren Beiträge gelesen?
Nein, habe ich wohl leider nicht. Hätte ich vielleicht sollen tun. Ich finde es natürlich gut, wenn manche Member immer alles zum Vorgang recherchieren. Hatte ich hier nicht. Mea culpa.
Mich hat aber auch mehr der generelle Aspekt interessiert am Thema. Werde gern "21" und "30" lesen.
 
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