Welchen Grund sollte sie denn bei der Polizei angeben, dass er ihr Geld schuldet?und da du keinen Beweis hast, dass du ihr geld gegeben hast
Ich glaube sie wird es tunlichst vermeiden darauf hinzuweisen, dass sie sich für sexuelle Dienstleistungen bezahlen lässt/lassen wollte...
So nicht ganz richtig (für D):Zudem bist du in einem Hotel nur Gast. Daher kannst du weder nach deutschen noch thailändischen Recht jemanden Hausverweis erteilen.
"Die Auslegung der Begriffe Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum in Anl. 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG deckt sich mit derjenigen bei §123 StGB. Dementsprechend gilt auch das Hotelzimmer als eigene Wohnung des Hotelgastes."
KG Berlin, 20.08.2015 - (4) 121 Ss 126/15 (144/15)
Und selbstverständlich rufe ich die Polizei wenn Personen ihr Gastrecht missbrauchen und ich nicht selbst Herr der Lage werde.
In D ohne den geringsten Zweifel am für mich positiven Ausgang, in Thailand als Deutscher sicher eher mit nochmaligen Nachdenken und wenn dann letztlich ungutem Gefühl...