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Kontrolle Geld und Wertsachen bei Ein- und Ausreise

Andreas808

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   Autor
4 Januar 2019
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StuttgarterUmland
Wie sieht es aus mit einem Sparbuch (Festgeldkonto) wo die 800.000 THB hinterlegt sind. Wenn ich das aus Sicherheitsgründen mit nach Deutschland nehme und bei Wiedereinreise nach Thailand vom Zoll auf Bargeld kontrolliert werde, wie sieht es dann aus? Das Geld ist ja bereits in Thailand :unsure: :unsure: :unsure:

Du kannst so viel Geld wie Du möchtest in Deutschland aus und einführen.
Du musst es nur anmelden und den Nachweis der Herkunft bei >10.000€ erbringen.
Hier geht es nur darum das Geldwäsche unterbunden werden soll.

Also in Deinem Fall einfach anmelden und belegen wo Dein Geld herrührt.
 

pomschobkuhn

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"Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden (Verordnung (EU) Nr. 2018/1672). Gleichgestellte Zahlungsmittel (z. B. Sparbücher, elektronisches Geld) müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden."

Die wichtige Frage für dich @pomschobkuhn hast du wirklich ein Sparbuch im Sinne des deutschen Gesetzes, oder nur eine Papiersammlung deines Thailändischen Kontos. Ich rate letzteres, aber genauer kann es dir sicher der Zoll sagen.
Ja ich habe ein Bankkonto bei der Bangkok Bank (Fix Deposit) wo meine 800.000 THB fest angelegt sind und ich kein Geld abheben kann. Ich gehe mal davon aus, dass das als Sparbuch anzusehen ist. Bezüglich der Herkunft ist es so, dass ich 2017 das Konto eröffnet habe und Stück für Stück von Deutschland aus von meiner Hausbank (damals noch) aufgefüllt habe um mein Retirement Non -O- Visa von Deutschland aus zu beantragen, damals wollte Thailändische Botschaft in Frankfurt für das Retirement Visa einen Banknachweis sowie einen Mietvertrag sehen im Original. Wenn ich jetzt so alle 2 Jahre nach DE zurückfliege nehme ich das Bankbuch mit, da ich kein Safe in der Wohnung habe. Daher ist das interessant für mich wie das anzusehen ist.
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Dann ist es zu spät, man selber ist für die Zollerklärung verantwortlich .


Nein, da du Sparbücher und Co. nicht schriftlich anmelden muss, da kein Barmittel....sondern "Gleichgestellte Zahlungsmittel" sind, diese muss man mündlich angeben bzw. bestätigen, wenn man danach gefragt wird.

Anders als bei Barmittel, die muss man immer >= 10.000 schriftlich anmelden.

Seite Zoll...

"Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden."
 

LayF

Dr. Strangelove
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Ja ich habe ein Bankkonto bei der Bangkok Bank (Fix Deposit) wo meine 800.000 THB fest angelegt sind und ich kein Geld abheben kann. Ich gehe mal davon aus, dass das als Sparbuch anzusehen ist. Bezüglich der Herkunft ist es so, dass ich 2017 das Konto eröffnet habe und Stück für Stück von Deutschland aus von meiner Hausbank (damals noch) aufgefüllt habe um mein Retirement Non -O- Visa von Deutschland aus zu beantragen, damals wollte Thailändische Botschaft in Frankfurt für das Retirement Visa einen Banknachweis sowie einen Mietvertrag sehen im Original. Wenn ich jetzt so alle 2 Jahre nach DE zurückfliege nehme ich das Bankbuch mit, da ich kein Safe in der Wohnung habe. Daher ist das interessant für mich wie das anzusehen ist.
Du gibst dir deine Antwort eigentlich selbst: Du hast ein Festgeld-Bankkonto. Was dazu noch ein Büchlein hat, welches aber aus meiner Sicht kein Sparbuch nach deutschem Recht ist. Es ist quasi vergleichbar mit einem Hefter mit Kontoauszügen. Zur Sicherheit, wenn dich jemand vom Zoll fragt, sagst du einfach: Ich hab noch nen Bankbuch aus Thailand mit 800K dabei. Vermeide es dann nur "Sparbuch" zu sagen und dir kann niemand was.

Zusatz wenn es dich interessiert:
"Unter einem Sparbuch oder auch einem Sparkassenbuch versteht man eine auf den Namen eines bestimmten Sparers (Gläubiger) ausgestellte Schuldurkunde mit dem Rückzahlungsversprechen des das Sparbuch ausstellenden Kreditinstituts." "Das Sparkassenbuch gehört laut BGB § 808 Abs.1 Satz1 zu den qualifizierten Legitimationspapieren. Ein qualifiziertes Legitimationspapier sagt aus, dass es sich um eine Urkunde handelt, bei der der Schuldner ausschließlich an den Inhaber des Sparbuchs zahlen muss. Obwohl das Sparkassenbuch den Namen des ausgewiesenen Sparers enthält, darf das Kreditinstitut Geld an jeden Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen."
Festgeld Anlage ist etwas anderes!
Mehr Infos: Sparbuch einfach erklärt im Finanzlexikon | ZINSPILOT.de
 

Andreas808

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   Autor
4 Januar 2019
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StuttgarterUmland
nein, nicht proaktiv...wieder Seite Zoll:

Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.
na das werde ich anders, ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen.
Auch in TH nach D nicht denn da ist es ja eine Ausfuhr

Aber sei es drum betrifft mich so oder so net (Thaikonto SCB)
Wenn fließt das Geld nur via Bank von Bank nur D > TH 🙈
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Du gibst dir deine Antwort eigentlich selbst: Du hast ein Festgeld-Bankkonto. Was dazu noch ein Büchlein hat, welches aber aus meiner Sicht kein Sparbuch nach deutschem Recht ist. Es ist quasi vergleichbar mit einem Hefter mit Kontoauszügen. Zur Sicherheit, wenn dich jemand vom Zoll fragt, sagst du einfach: Ich hab noch nen Bankbuch aus Thailand mit 800K dabei. Vermeide es dann nur "Sparbuch" zu sagen und dir kann niemand was.

Zusatz wenn es dich interessiert:
"Unter einem Sparbuch oder auch einem Sparkassenbuch versteht man eine auf den Namen eines bestimmten Sparers (Gläubiger) ausgestellte Schuldurkunde mit dem Rückzahlungsversprechen des das Sparbuch ausstellenden Kreditinstituts." "Das Sparkassenbuch gehört laut BGB § 808 Abs.1 Satz1 zu den qualifizierten Legitimationspapieren. Ein qualifiziertes Legitimationspapier sagt aus, dass es sich um eine Urkunde handelt, bei der der Schuldner ausschließlich an den Inhaber des Sparbuchs zahlen muss. Obwohl das Sparkassenbuch den Namen des ausgewiesenen Sparers enthält, darf das Kreditinstitut Geld an jeden Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen."
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auf die Definition würde ich nichts geben. Es wäre aber auch egal....wenn er einreist, und gefragt wird, so wie du es auch schreibst....gibt er es einfach an. Jo, habe hier ein Book mit 800K
..sei es nun ein SpArbuch, oder ein SpaRbuch, oder ein SParbuch.

Somit umgeht er jeglicher Problematik und möglicher Strafen...wir wissen alle, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... und wird dann sehen, ob der Zoll noch weitere Auskünfte benötigt.
Ich gehe davon aus, dass nichts weiter passiert.
 
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KIm

amantes amentes
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9 Oktober 2015
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Also bei der Einreise in Germany bin ich froh
wenn ich 4 stellig dabei habe- nur mal so...
:hyaenen:hyaenen:hyaenen
 
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pomschobkuhn

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Nein, da du Sparbücher und Co. nicht schriftlich anmelden muss, da kein Barmittel....sondern "Gleichgestellte Zahlungsmittel" sind, diese muss man mündlich angeben bzw. bestätigen, wenn man danach gefragt wird.

Anders als bei Barmittel, die muss man immer >= 10.000 schriftlich anmelden.

Seite Zoll...

"Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden."

Nein, da du Sparbücher und Co. nicht schriftlich anmelden muss, da kein Barmittel....sondern "Gleichgestellte Zahlungsmittel" sind, diese muss man mündlich angeben bzw. bestätigen, wenn man danach gefragt wird.

Anders als bei Barmittel, die muss man immer >= 10.000 schriftlich anmelden.

Seite Zoll...

"Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden."
Danke für die Info, habe das wie beschrieben auf der Zollseite genauso gelesen und bin auch der Meinung, dass das Sparbuch oder Festgeldkonto unter Gleichgestellte Zahlungsmittel zu deuten ist und damit kein Hinderniss sein sollte bei Ein oder Ausreise. 👍
 

Schlucke68

geht nur Longtime mit.
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7 August 2020
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Rhein-Main-Gebiet
Zu dem Thema hätte ich auch noch eine Anekdote: Hatte mir beim Abflug von FRA nach BKK ca. 3000 € in die Sicherheitstasche meiner Hose gesteckt, so wie früher auch immer. Hatte aber nicht bedacht, dass mittlerweile die Bodyscanner im Einsatz sind. Hatte aber wahrlich keine Lust, den Stapel Euroscheine einfach in die Plastikschale zu legen und bin halt einfach durchmarschiert. Wurde dann natürlich postwendend gefragt, was ich da in der Tasche habe. Habe dem Kollegen dann den Sachverhalt erklärt. Darauf hin hat er mich gebeten, daß Geld mal rauszuholen. Bis dahin war das auch alles OK und ich habe ihm den Stapel gezeigt. Und nun wird es lustig: Der Herr Luftsicherheitsassistent will mir das Geld aus der Hand nehmen! Ich habe aber schnell genug zurückgezogen und gefragt was das soll. Daraufhin sagte er, er müsse das Geld zählen. Da hat es bei mir Klick gemacht und ich habe ihm den Stapel von der Seite gezeigt ( es waren 100er und 50er) und gefragt ob so 10000 € aussehen und, falls er dieser Meinung sein sollte, er doch bitte mal einen Kollegen, der irgendwo einen Bundesadler auf der Uniform hat, hinzuziehen solle. Er hat mich dann etwas angepisst angesehen und ich durfte gehen.

Nach meinem Urlaub habe ich die Story dann im Sportverein zu Besten gegeben. Eine Vereinskollegin, die In FRA bei LH in der Passagierbetreuung arbeitet hat dann gemeint, das es wohl zwischen Zoll und Luftsicherheit ein Deal gäbe, dass die Taschenfummler in solchen Fällen wie dem meinen ,wohl mal „ganz unauffällig“ checken sollen wieviel Kohle denn so am Mann bzw. der Frau ist und ggf. Meldung machen sollen.

Keine Ahnung ob das offiziell und rechtmäßig ist, war aber interessant davon zu hören.
 

HamburgerJung

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Zu dem Thema hätte ich auch noch eine Anekdote: Hatte mir beim Abflug von FRA nach BKK ca. 3000 € in die Sicherheitstasche meiner Hose gesteckt, so wie früher auch immer. Hatte aber nicht bedacht, dass mittlerweile die Bodyscanner im Einsatz sind. Hatte aber wahrlich keine Lust, den Stapel Euroscheine einfach in die Plastikschale zu legen und bin halt einfach durchmarschiert. Wurde dann natürlich postwendend gefragt, was ich da in der Tasche habe. Habe dem Kollegen dann den Sachverhalt erklärt. Darauf hin hat er mich gebeten, daß Geld mal rauszuholen. Bis dahin war das auch alles OK und ich habe ihm den Stapel gezeigt. Und nun wird es lustig: Der Herr Luftsicherheitsassistent will mir das Geld aus der Hand nehmen! Ich habe aber schnell genug zurückgezogen und gefragt was das soll. Daraufhin sagte er, er müsse das Geld zählen. Da hat es bei mir Klick gemacht und ich habe ihm den Stapel von der Seite gezeigt ( es waren 100er und 50er) und gefragt ob so 10000 € aussehen und, falls er dieser Meinung sein sollte, er doch bitte mal einen Kollegen, der irgendwo einen Bundesadler auf der Uniform hat, hinzuziehen solle. Er hat mich dann etwas angepisst angesehen und ich durfte gehen.

Nach meinem Urlaub habe ich die Story dann im Sportverein zu Besten gegeben. Eine Vereinskollegin, die In FRA bei LH in der Passagierbetreuung arbeitet hat dann gemeint, das es wohl zwischen Zoll und Luftsicherheit ein Deal gäbe, dass die Taschenfummler in solchen Fällen wie dem meinen ,wohl mal „ganz unauffällig“ checken sollen wieviel Kohle denn so am Mann bzw. der Frau ist und ggf. Meldung machen sollen.

Keine Ahnung ob das offiziell und rechtmäßig ist, war aber interessant davon zu hören.


....den hätte ich weggeboxt. Das ist nicht sein Job, mein Geld zu zählen bzw. das mir abzunehmen, auch nicht kurzfristig.

Was aber sicher ist, dass die Sec Futzies Hinweise an den Zoll geben, wenn ihnen was auffällt, was den Zoll betreffen könnte.
 

Schlucke68

geht nur Longtime mit.
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Rhein-Main-Gebiet
....den hätte ich weggeboxt. Das ist nicht sein Job, mein Geld zu zählen bzw. das mir abzunehmen, auch nicht kurzfristig.

Was aber sicher ist, dass die Sec Futzies Hinweise an den Zoll geben, wenn ihnen was auffällt, was den Zoll betreffen könnte.
Ist ja auch vollkommen in Ordnung. Wenn die beim Röntgen sehen, dass Einer bündelweise Bargeld im Rucksack hat, dann sollen sie das natürlich melden. Aber vor versammelter Mannschaft das Geld von Passagieren zählen geht gar nicht. Da könnten sie der Person auch gleich ‘ne Zielscheibe auf den Rücken malen.
 

Jonyw

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Was in FRA aber wohl sehr häufig vorkommt, ist eine Visa oder Passkontrolle bei Ankunft aus Asien direkt beim Aussteigen aus dem Flieger, noch bevor man ins eigentliche Fliughafenterminal kommt.
Bei EU-Ausweisen ist man aber nach einem Blick auf Pass und Foto fertig damit.
Die sollen lieber mal die Grenzen kontrollieren wo täglich ohne Paß und Visa kommen. Wäre sinnvoller als Fluggäste die sicher ein Visum haben!
 

Johannes

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Inaktiver Member
6 April 2023
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....den hätte ich weggeboxt. Das ist nicht sein Job, mein Geld zu zählen bzw. das mir abzunehmen, auch nicht kurzfristig.

Was aber sicher ist, dass die Sec Futzies Hinweise an den Zoll geben, wenn ihnen was auffällt, was den Zoll betreffen könnte.
Daher immer alle Eurobeträge über 9.999,99 € ins Aufgabegepäck fest eingewickelt in eine Luftmatraze oder ähnlichem, und gut ist´s
 
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