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Kindsunterhalt nach Schwängerung einer Thaifrau

Michim

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25 April 2016
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Hallo an alle

ich frage nicht für einen Freund und auch nicht aus konkretem Anlass, sondern rein hypothetisch:

Fall ist folgender und kann jedem passieren, der nicht aufpasst bzw. verhütet:

1) Mann hat eine Thai geschwängert und erfährt davon, weil der Kontakt nicht nur ein paar Wochen bestand sondern weit darüber hinaus.
2) Frau (oder beide) entscheiden sich, das Kind auszutragen😀
3) Heirat oder so'n Quatsch kommt nicht infrage.
4) Der Mann handelt verantwortlich und verhält sich nicht wie ein Arsch, der sich wegduckt. Und er erkennt sein Kind (nach entsprechenden DNA-Check!) auch an.
5) Kind bleibt in Thailand und lebt bei der Mutter bzw. bei deren Familie. Papa kommt regelmäßig zu Besuch.

Nun 2 Fragen:
Was zahlt der Vater (gibt’s da Regelungen)?
Und erbt das Kind (Es ist ja anerkannt)?

Bin mal gespannt auf Antworten. Bestimmt gibt’s verantwortliche Väter hier und nicht nur „die anderen“.
 
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Doggy

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12 März 2021
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Mir ist es bis heute ehrlich gesagt ein Rätsel, wie jemals eine Thai schwanger werden konnte. :cool: . Gibt ja keine Magen Darm Schwangerschaft.:D
 

anton1

Schreibwütig
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13 Oktober 2009
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Bielefeld
Das Kind ist selbstverständlich erbberechtigt und hat auch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Vater ist auch unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhaltssatzes richtet sich nach dem Aufenthaltsort. Andere Fragen sind aber, wo wurde der Unterhalt geltend gemacht etc. Das ist dann etwas komplizierter, kann man aber nachlesen.
 

Robinsonsson

Gibt sich Mühe
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12 November 2020
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Die einzige Info die ich dazu geben kann ist, dass in diesem Fall für einen deutschen Staatsbürger lediglich thailändisches Unterhaltsrecht relevant ist.
Wenn er seinen hypothetischen Verpflichtungen nachkommen möchte. Und wenn der hypothetische Vater ja hypothetisch regelmäßig nach Thailand reisen möchte um Zeit mit seiner hypothetischen Familie zu verbringen.

In Deutschland ist die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für eine in Thailand lebende Mutter praktisch unmöglich, da Thailand weder dem UN- noch dem Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüche beigetreten ist.
 

Michim

🌴☀️Traveller🌴😎
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25 April 2016
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Ich hab‘ mich nur (fast) totgelacht. Sorry😉
 

Ushaian

Kennt noch nicht jeder
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18 Juli 2024
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Hallo an alle

ich frage nicht für einen Freund und auch nicht aus konkretem Anlass, sondern rein hypothetisch:

Fall ist folgender und kann jedem passieren, der nicht aufpasst bzw. verhütet:

1) Mann hat eine Thai geschwängert und erfährt davon, weil der Kontakt nicht nur ein paar Wochen bestand sondern weit darüber hinaus.
2) Frau (oder beide) entscheiden sich, das Kind auszutragen😀
3) Heirat oder so'n Quatsch kommt nicht infrage.
4) Der Mann handelt verantwortlich und verhält sich nicht wie ein Arsch, der sich wegduckt. Und er erkennt sein Kind (nach entsprechenden DNA-Check!) auch an.
5) Kind bleibt in Thailand und lebt bei der Mutter bzw. bei deren Familie. Papa kommt regelmäßig zu Besuch.

Nun 2 Fragen:
Was zahlt der Vater (gibt’s da Regelungen)?
Und erbt das Kind (Es ist ja anerkannt)?

Bin mal gespannt auf Antworten. Bestimmt gibt’s verantwortliche Väter hier und nicht nur „die anderen“.
a) was Er meint,der allgemeine Thai nichts,der ist meistens weg.Ist man ein Gutmensch und kann es Sich leisten,warum nicht.Bedenke jedoch: wird mit Zahlungen begonnen,sind diese nie genug,es wird im Regelfall Verzockt und Versoffen.
b) Sicher könnte geerbt werden wenn der Vater dementsprechendes eingeleitet hat.Bekommen tut das Kind nichts sondern die Mutter und dazu siehe a
 
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Earn

Kennt noch nicht jeder
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17 Oktober 2024
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Wenn ein Kind in Thailand unehelich geboren wird, ist der leibliche Vater des Kindes gesetzlich nicht verpflichtet, für die finanzielle Unterstützung aufzukommen.
Nur wenn die Unterhaltsfrage vor Gericht gebracht wird entscheidet das Gericht über Frage des Sorgerechts und des Kindesunterhalts.

Ansonsten sind Unterhaltszahlungen zwischen den Parteien frei verhandelbar. Das ist gleich wie bei anderen Kompensationszahlungen.
Wenn eine freiwillige Unterhaltsvereinbarung beim Bezirksamt registriert wurde, ist sie auch vollstreckbar.
 
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