Du hast recht Homer, Seuchengesetze gibt es ja in der BRD nicht, daher ist dieses Wort in meinem Beitrag durch das Wort 'Meldepflicht' zu ersetzen, was nichts weiter besagt, als dass der Arzt bestimmte Krankheiten der zustaendigen Behoerde melden muss und der Patient wird natuerlich nicht aus dem Verkehr gezogen, der bekommt nur eine Kur verpasst.
Diese Klinik kann er nach Genesung wieder verlassen.
TB ist uebrigens auch meldepflichtig, obwohl die von Bakterien uebertragen wird und in D als so gut wie ausgerottet gilt.
Diese Klinik kann er nach Genesung wieder verlassen.
TB ist uebrigens auch meldepflichtig, obwohl die von Bakterien uebertragen wird und in D als so gut wie ausgerottet gilt.