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Joe
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Thailand Frage an die Visaexperten,

donald20

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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?
 

Nordwind

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Der abgelehnte Antrag ist etwa noch 3 Jahre im Schengener Visa- System drin ,dürfte schwer werden ,es sei denn es ändert sich irgendwas bei den Antragsvoraussetzungen (Einkommen, Bankguthaben ,Job ,Heirat etc.) .Jede Botschaft ist anders gestrickt. Probieren !

Vorausgesetzt es geht um ein Schengenvisa ??
 
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Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?
Hast Du versucht ein Visum für Thailand zubekommen oder hast Du versucht ein Schengenvisum für Deine Freundin zubekommen?
 

Earn

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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?
Also erstmal: Keine Sorge, geblackmailed wirst du eher von Ex-Freunden oder dubiosen Prinzen aus Nigeria, nicht von der Ausländerbehörde.
Eine Ablehnung in einem EU-Land bedeutet nicht automatisch eine Sperre im gesamten Schengenraum – das kommt auf die genauen Gründe an. Wenn du z. B. wegen fehlender Unterlagen abgelehnt wurdest, kannst du in einem DACH-Land mit besseren Voraussetzungen durchaus nochmal dein Glück versuchen.
Vielleicht dann mit einem Antrag, der auch ohne Decoder lesbar ist.
Tipp: Wenn schon Visa-Antrag, dann besser auch auf Verständlichkeit setzen – die Behörden sind nämlich nicht bei Google Translate angestellt.

Wenn du allerdings auf einer roten Liste wegen Falschangaben oder Einreisesperren stehst, dann bringt ein Antrag in Österreich auch nicht mehr als ein Hütchenspiel in der Fußgängerzone.

Fazit: Sinn kann es machen, aber nur mit sauberem Antrag und echten Chancen.
 

donald20

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Der abgelehnte Antrag ist etwa noch 3 Jahre im Schengener Visa- System drin ,dürfte schwer werden ,es sei denn es ändert sich irgendwas bei den Antragsvoraussetzungen (Einkommen, Bankguthaben ,Job ,Heirat etc.) .Jede Botschaft ist anders gestrickt. Probieren !

Vorausgesetzt es geht um ein Schengenvisa ??
Danke für die Antwort.

Nochmals zum allg. Verständnis es geht um einen Visantrag von Thailand nach EU Schengen. Ein Antrag wurde, der nicht in D, A gestellt wurde, leider abgewiesen angeblich mangelnder Beweis der Rückkehrwilligkeit.
 
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sockeye

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LoS4ever✌
Ein Antrag wurde, der nicht in D, A gestellt wurde, leider abgewiesen angeblich mangelnder Beweis der Rückkehrwilligkeit.

Dann mach zuerst eine Remonstration. Da bekommst den genauen Ablehnungsgrund mitgeteilt. Dann kannst die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Im Glücksfall bekommst nach der Remonstration einen positiven Bescheid. Weiß ich auch schon einen Fall 😉
 
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Nordwind

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Dann mach zuerst eine Remonstration. Da bekommst den genauen Ablehnungsgrund mitgeteilt. Dann kannst die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Im Glücksfall bekommst nach der Remonstration einen positiven Bescheid. Weiß ich auch schon einen Fall 😉
Ich weiss ja nicht wo der Kollege seinen Visaantrag gestellt hat und ob das Antragsland überhaupt eine Remonstration vorsieht .

Bei der deutschen Botschaft in BKK ist das zumindest nicht mehr möglich

Quelle : Botschaft Bangkok Visa FAQ:
Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags wird als Remonstration bezeichnet. Sie ist ein gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf.

Die Möglichkeit, bei der Visastelle der Botschaft Bangkok Remonstration einzulegen, entfällt ab 1.1.2024 bis auf Weiteres, sofern der Ablehnungsbescheid nicht explizit einen Rechtsbehelf zur Remonstration beinhaltet.

Es bleibt Antragstellenden nach Ablehnung eines Visumantrags weiterhin unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben.
 

donald20

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Ich weiss ja nicht wo der Kollege seinen Visaantrag gestellt hat und ob das Antragsland überhaupt eine Remonstration vorsieht .

Bei der deutschen Botschaft in BKK ist das zumindest nicht mehr möglich

Quelle : Botschaft Bangkok Visa FAQ:
Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags wird als Remonstration bezeichnet. Sie ist ein gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf.

Die Möglichkeit, bei der Visastelle der Botschaft Bangkok Remonstration einzulegen, entfällt ab 1.1.2024 bis auf Weiteres, sofern der Ablehnungsbescheid nicht explizit einen Rechtsbehelf zur Remonstration beinhaltet.

Es bleibt Antragstellenden nach Ablehnung eines Visumantrags weiterhin unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben.
Ok, nochmals danke für deine Antwort 👍