Du hast da eine ganz interessante Frage aufgerissen: Was passiert eigentlich mit meinem thailändischen Bankguthaben wenn ich mal Buddha treffe? Bisher dachte ich immer, Testament reicht aus. Aber in einem Land in dem der Premierminister nicht mal seinen Amtseid richtig ablesen kann ist das wohl etwas naiv.
Ich bin dann heute einfach mal bei meiner Bank (SCB) vorbeigelaufen und hab mich kundig gemacht:
- Um eine Vollmacht ausstellen lassen muss die bevollmächtigte Person persönlich anwesend sein und sich ausweisen können. Geht in meinem Fall nicht.
- Eine Person als Erben bei der Bank registrieren zu lassen geht auch nicht
Auf meine Frage wie das dann geregelt werden kann meinte die Angestellte ich sollte halt einfach meinen code an die Erben geben und die könnten das Konti dann einfach per eBanking abräumen. Dazu muss ich natürlich den Code irgendwo schriftlich hinterlassen und das ist auch nicht so toll. Jeder Unbefugte der den in die hand bekommt kann den natürlich genuso abräumen wie die rechtmässigen Erben.