Um nicht missverstanden zu werden, will ich nicht pro Einreise verstanden werden, aber:
Es ist kein schweres Verbrechen, nicht mal ein Verbrechen, sondern eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes (Vergehen) die Bilder veröffentlicht zu haben. Die Frage in Thailand ist dabei, läuft das unter Straf- oder Zivilrecht?
Eine Verhaftung aufgrund einer Anzeige (nicht Verurteilung) wegen Veröffentlichung von Bildern, die mit ihrer Zustimmung entstanden? Ich stell mir gerade vor, sie wäre exhibitionistisch veranlagt und hat sich erst später gegen die Publizierung gewandt. Alles schon dagewesen, um sich zu rächen und jemand fälschlich zu bezichtigen.
Je mehr Abstand zwischen diesem Geschehen liegt, umso schwieriger ist eine juristische Aufarbeitung, jedenfalls in einem Rechtsstaat. Jeder Anwalt weiß, was eine Zeugenbefragung nach 2 Jahren vor Gericht bringt, wer sich wie und glaubhaft an was erinnert und wie straf bewährt es genutzt werden kann. Meine Einlassungen bezogen sich aber auf Deutschland.
Ich schrieb schon an anderer Stelle von einem Verkehrsunfall, wo der thailändische Richter den Farang als Schuldigen erkannte, weil er ja da war. Wäre er zuhause in Deutschland geblieben, wäre das ja alles nicht passiert, war die Urteilsbegründung. Und wäre so ein Dummschädel nicht geboren, könnte er ja nicht solche Unsinn Urteile sprechen, sagte mir mein Bekannter hinterher.
Sowas aber auch, dass sich mein Bekannter so über eine thailändische Amtsperson äußert, kann ich gar nicht nachvollziehen.