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Joe
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Einreise nach Thailand verbieten....kann eine Thai das??

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salas

So nam na
   Autor
22 Oktober 2008
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Wer weiss,vielleicht geht dein Traum mit 50 Jahren in den Vorruhestand frueher in Erfuellung.:keine Ahnung
 

Sabaidee

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1 Oktober 2012
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Zu meckern ja, aber was sollen die Member machen ? Wer dümmliche oder ungenügend informative Fragen stellt bekommt auch entsprechende Antworten, soll heißen DU brauchst dich darüber nicht beschweren.

Deine Frage ist ja eh schon längst beatwortet, ich kann dir nur sagen das dir deine ehemalige Flamme, wenn sie denn will, in Zukunft ordentlich das Spiel in LOS verderben kann. Ist sie unentschlossen, doof, nicht ganz helle... dann hast du eher nichts zu bedenken. Aber es gibt auch andere, einfallsreiche, hartnäckige, zielstrebige, verbitterte Thais.... und die können zum richtigen Spielverderber mutieren....
Aber egal, auch das kannst nur du selber beantworten.
Viel Spass dennoch in TH

welche frage von mir war dümmlich?

sorry @Sabaidee, aber du wiedersprichst dir mit jedem Post mehr und mehr.
ja dann ist es vielleicht so.... Und Jetzt? brauchst es ja nicht lesen....
 

steiner

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2 Februar 2014
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Die Antwort ist Nein weil ....Sie keinen Grund hat und weil Sie nicht in TH ist.

Und die Ausreise kann auch Niemand verhindern....weil die Forderungen wenn sie Rechtskräftig geworden sind in der CH gefordert werden, wenn ich aber in Frankfurt abfliege juckt das keine Sau.

zu Punkt 1 , es gibt Telefone und Damen sind Grundsaetzlich gut vernetzt, die Imigration ist schnell angerufen.

zu Punkt 2 sobald die Dame mit einer gerichtlichen Verfuegung z.B ueber Unterhaltszahlungen sich an eine deutsche Behoerde, z.B. die Botschaft wendet, wird Diese die Ansprueche weiterleiten und der Unterhalt wird dann ggf. von den Sozialbehoerden vorgestreckt, sich bei dir wiedergeholt. Sich als Deutscher vor Unterhaltszahlungen druecken, geht nicht , sobald die Personaldaten bekannt sind , ist Zahlen angesagt!
 

BUG

Dem Licht voraus
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14 Oktober 2008
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3.618
Irgendwo anders in Mexico
www.bergnews.com
welche frage von mir war dümmlich?
....

Z.B. diese gerade, weil du das ODER einfach so übersiehst.
Nunja, schieben wir das "dümmliche" mal etwas zurück, du wirst die Reaktionen auf deine Fragen selber deuten können, hoffe ich mal, egal.....
Dümmliche Fragen stützen sich auf magere Infos deinerseits, wer will schon raten ODER alles abdecken bei der Antworzetstellung, Aufwand dann für nix verpulvern stimmt halt manch einen nicht freundlich, bzw. manch einer sprichts an oder enthält sich einfach grundsätzlich.
Wenn dann auch noch zum Schluss trotzdem häpchenweise infos kommen dann müssen sich "theoretisch" die Vorredner mit ihren Antworten verarscht vorkommen, aber egal, es gibt schlimmeres :rolleyes:
 

Alwaro

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zu Hause
Die Unterhaltsverpflichtung, der du angeblich nachkommst, ist sicher ein Beschluss des zust. schweizer Scheidungsgericht und somit nur in der Schweiz einklagbar (bei Nichtzahlung)?

Nicht ganz richtig. Er ist ja noch nicht geschieden, lebt "bloss" in Trennung. Eine Trennung ist in der Schweiz ohne richterlichen Beschluss möglich, und die Unterhaltsverpflichtungen können einvernehmlich geregelt werden. Ich hab dieses Szenario 4 Jahre mitgemacht.


Darüber hinaus wird die Höhe ihres Anspruchs wohl nur für den Ausgangsfall, dass sie in der Schweiz, lebt gelten?

Auch nicht richtig. Die Unterhaltszahlungen beruhen auf der wiirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie erziehlt in der Schweiz ein Einkommen (oder könnte ein Einkommen erziehlen). Dieses Einkommen wird ihr aufgerechnet und in der Differenz wird gegenseitiger Unterhalt ausgerechnet, der beiden den annähernd gleichen Lebensstandart ermöglichen soll.
 

Sabaidee

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1 Oktober 2012
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zu Punkt 1 , es gibt Telefone und Damen sind Grundsaetzlich gut vernetzt, die Imigration ist schnell angerufen.

zu Punkt 2 sobald die Dame mit einer gerichtlichen Verfuegung z.B ueber Unterhaltszahlungen sich an eine deutsche Behoerde, z.B. die Botschaft wendet, wird Diese die Ansprueche weiterleiten und der Unterhalt wird dann ggf. von den Sozialbehoerden vorgestreckt, sich bei dir wiedergeholt. Sich als Deutscher vor Unterhaltszahlungen druecken, geht nicht , sobald die Personaldaten bekannt sind , ist Zahlen angesagt!

1. Für eine derartige Anzeige reicht ein Telefonat nicht, da musst du persönlich erscheinen, könnte ja jeder anrufen( ich denke mir das es nicht anderst sein kann)

2. Ja aber bei uns ist es ein Sonderfall d.h. Sie lebt in der Schweiz und hat dort diese Gerichtl. Verfügung und ich wohne in DE. Sie müsste dann die CH-Botschaft in BKK anrufen, aber Sie ist keine Schweizerin und sie hat noch nichtmal eine Gültige Aufenthaltsgenemigung.
 

Sabaidee

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Z.B. diese gerade, weil du das ODER einfach so übersiehst.
Nunja, schieben wir das "dümmliche" mal etwas zurück, du wirst die Reaktionen auf deine Fragen selber deuten können, hoffe ich mal, egal.....
Dümmliche Fragen stützen sich auf magere Infos deinerseits, wer will schon raten ODER alles abdecken bei der Antworzetstellung, Aufwand dann für nix verpulvern stimmt halt manch einen nicht freundlich, bzw. manch einer sprichts an oder enthält sich einfach grundsätzlich.
Wenn dann auch noch zum Schluss trotzdem häpchenweise infos kommen dann müssen sich "theoretisch" die Vorredner mit ihren Antworten verarscht vorkommen, aber egal, es gibt schlimmeres :rolleyes:

gut ich werde es in meinen zukünftigen posts berücksichtigen...
 

Alwaro

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1Sie ist keine Schweizerin und sie hat noch nichtmal eine Gültige Aufenthaltsgenemigung.

Märchenstunden sind vorbei, ich hab dich durchschaut.

Du bist NICHT Schweizer, Du hast die Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erschlichen, Du hast Deine Ehefrau im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz genommen, Sie hat Aufenthaltsbewilligung B (mit der Einschränkung Verbleib beim Ehemann). Du bist nach Deutschland abgehauen.

Joggali schau Bloss, dass du im Schengenraum keine Probleme kriegst.
 
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Sabaidee

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Märchenstunden sind vorbei, ich hab dich durchschaut.

Du bist NICHT Schweizer, Du hast die Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erschlichen, Du hast Deine Ehefrau im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz genommen, Sie hat Aufenthaltsbewilligung B (mit der Einschränkung Verbleib beim Ehemann). Du bist nach Deutschland abgehauen.

Joggali schau Bloss, dass du im Schengenraum keine Probleme kriegst.

Ja Joe:) schon witzig machst Belanglose Feststellungen die mit meiner eigentlichen Frage nichts zu tun haben..wozu?

Als würde es an meiner Frage was ändern ob ich Schweizer, Deutscher oder wo immer ich mich auch gerade aufhalte.

Wenn jemand hier keine Qualifizierte Antwort auf die Frage hat der soll lieber seine Finger mal schön still halten und sich seinem eigenem interessantem Leben widmen.

Die Frage wurde ausserdem schon 100 mal beantwortet und ich hab auch Quellen in TH die ich schon befragte während das hier am laufen war.

Das heist.....

Ihr braucht hier nicht mehr zu antworten weil es zu nichts führt. Ich war lediglich an euren Erfahrungen interessiert und nicht daran das ihr mich durchschaut oder irgendso ein scheiss...Nur um ne Neue Thai Story zu hören wieder mal eine Thai einen Farang finanziell aussaugt.....

wenn eine Thai ein Problem hat ratet mal was dann passiert, genau alle Ihre Freunde, Familie und Fremde stehen 100% zu ihr und helfen Ihr wie es nur irgendwie geht...


Hauptsache was lustiges Posten ^^

weiter so
 

Alwaro

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zu Hause
Du bist eine Nülpe der besonderen Art.

Ihr braucht hier nicht mehr zu antworten weil es zu nichts führt. Ich war lediglich an euren Erfahrungen interessiert und nicht daran das ihr mich durchschaut oder irgendso ein scheiss...Nur um ne Neue Thai Story zu hören wieder mal eine Thai einen Farang finanziell aussaugt.....

Wer saugt wen aus?
 
Thailernen.net

Sabaidee

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Du bist eine Nülpe der besonderen Art.
hast du schön beschrieben Bravo!


Wer saugt wen aus?

Wir ihn - in Bezug auf die Hintergrundinfos, ohne die die meisten Fragen nicht richtig beantwortet werden koennen.
Aber das sollte nun ja allmaehlich klar sein.

es gibt keine meisten fragen...es gab von Anfang an nur eine Einzige die nur ein Bruchteil von euch teilweise beantworten konnte...bzw. die Frage richtig verstanden hat und Ihre eigene Erfahrungswerte postete...
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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@Sabaidee

zuletzt hat dir Member Alwaro noch mal richtig auf den Zahn gefühlt :daumen

Mit jeder nachgeschobenen Info kann ich nur mehr den Kopf über dich schütteln. Noch ein Hinweis zu dem Strohalm, an den du dich klammerst, dass deine Ex sich in der Schweiz und nicht in Thailand aufhält, um dich lang zu machen: dass kostet die Kleinigkeit eines Flugtickets und es soll Schweizer geben, die bedürftigen Frauen helfen und ihnen das Geld leihen, schenken oder Gegenleistungen erwarten. Also fühl dich nicht so sicher vor einer Thai, die ja deiner Meinung nach ganz und gar nichts machen kann :bigsmile

Viel Spaß bei deinem Aufenthalt in Thailand oder in Trollland.
 

Alwaro

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zu Hause
J
..................................Als würde es an meiner Frage was ändern ob ich Schweizer, Deutscher oder wo immer ich mich auch gerade aufhalte.

Wenn jemand hier keine Qualifizierte Antwort auf die Frage hat der soll lieber seine Finger mal schön still halten und..................................

Ich wünsche mal qualifizierte fragen, alle Antworten wurden genügend gestellt.

Du hast mich gefragt, ob ich in der Schweiz lebe. Ich lebe nicht in der Schweiz, kenne mich aber mit den schweizerischen Gesetzen aus.

Deine Thai lebt illegal in der Schweiz, hat somit ein illegales Geschäft. Im Rahmen der Ausländergesetze können die dich belangen, umsomehr es sich hierbei auch um eine Verletzung der Schengen Regeln handelt.

Bürschchen pass auf, ansonsten bezahlst du noch ihre Ausreise.
 

fossi

Rechtschreibverweigerer
   Autor
5 August 2010
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Ich wünsche mal qualifizierte fragen, alle Antworten wurden genügend gestellt.

Du hast mich gefragt, ob ich in der Schweiz lebe. Ich lebe nicht in der Schweiz, kenne mich aber mit den schweizerischen Gesetzen aus.

Deine Thai lebt illegal in der Schweiz, hat somit ein illegales Geschäft. Im Rahmen der Ausländergesetze können die dich belangen, umsomehr es sich hierbei auch um eine Verletzung der Schengen Regeln handelt.

Bürschchen pass auf, ansonsten bezahlst du noch ihre Ausreise.

ach hör doch auf den troll zu füttern er hat und wird keine ahnung haben was du damit meinst. so wörter wie verpflichtungserklärung und unterhaltsverpflchtungen sagen ihm nichts und helfen sollten wir ihm eigentlich auch nicht bei so einer frage den so gehts ja gar nicht. den ich weis jetzt mittlerweile auf seite drei schon warum hier infos so mager kommen den ich wäre mit infos natürlich auch sehr vorsichtig sonst erkennt noch jemand sein wahres gesicht das eines betrügenden, unterhaltspreller der lieber sextourist spielt als seinen verplfichtungen nachzukommen

Sabaide meinte ja.
Und da ich ja regelmässig nach TH fliege wil ich mir das nicht so einfach nehmen lassen.

ohhhhhhhhhhhhhhhhh du armer aber klar man will ja erst mal selber in der ferne schön braun werden am strand am besten mit der nächsten zükünftigen ex-frau bevor man seinen verpflichtungen zuhause nachkommt

Also es sind ausstehende Forderungen da, die Ich nicht zahlen kann.

ich hoffe das sie schnell nen titel gegen dich bekommt

wie es den möglich ist das ich mir Thai-Urlaube trotzdem leisten kann.

kannst du unterhaltspreller eigtentlich nicht den DU hast die scheise gebaut für die DU jetzt auch mal grade stehen solltest und wen du kohle über hast dann zahl deine schulden bei ihr den immerhin hast DU sie nach europa geholt und hast damals gesagt das du für sie aufkommst und jetzt machst DU hier so hinterfotzige aktion zeche prellen und in urlaub fahren





. wenigstens war er nicht so lernresistent was mein vorschlag bezüglich des avatars betrifft . wobei es jetzt in meinen augen kein bischen besser ist. aber da ist er ja hier in guter gesselschaft im forum bei den herren die sich nicht trauen ihre fratze im internet zu zeigen aber "whayn" da kann man ja die geile hoe vom letzten urlaub nehmen da hat man ja bei den 1000 baht gleich die rechte mit erworben ihr gesicht hier zu "vermarkten" aber wie gesagt ist er ja in guter gesselschaft hier-
 
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Sabaidee

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1 Oktober 2012
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Unterhaltspreller? wie bitte?

Was sind denn das für Unterstellungen?
Ihr Kennt nicht die ganze Geschichte aber angeben wie ne Tüte Mücken..

Es gibt Gründe warum ich zurück nach DE bin und Unterhalt ist nicht der Grund ich zahle Unterhalt und das schon seit 2 jahren ein sehr hohes Sümmchen und arbeite auch in der CH.....Wenn du den Unterhalt in der CH prellst pfänden die dir deinen Lohn also soviel zum Thema Verpflichtungen nicht nachkommen.

Der Grund warum ich schrieb das es evtl. Ausstehende Unterhaltszahlungen gibt ist weil Sie noch mehr Kohle will als Sie ohnehin zum Leben braucht und das eingeklagt hat, wie das Gericht entscheidet ist noch nicht klar.


Ich werde mich jetzt nicht mehr dazu äussern und brauche mich vor euch auch nicht Rechtfertigen.....


Das Thema ist und war Kann eine Thai dir Die Einreise oder Ausreise bei der Immigration verbieten? Hast du ne Antwort oder eine Erfahrung mit dem Thema? Nein? Dann brauchst du auch nicht zu antworten.

Es ist in unserer Ehe etwas vorgefallen das das ganze soweit gebracht hat, aber das ist Privat und darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Das Thema ist geschlossen

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