Zu meckern ja, aber was sollen die Member machen ? Wer dümmliche oder ungenügend informative Fragen stellt bekommt auch entsprechende Antworten, soll heißen DU brauchst dich darüber nicht beschweren.
Deine Frage ist ja eh schon längst beatwortet, ich kann dir nur sagen das dir deine ehemalige Flamme, wenn sie denn will, in Zukunft ordentlich das Spiel in LOS verderben kann. Ist sie unentschlossen, doof, nicht ganz helle... dann hast du eher nichts zu bedenken. Aber es gibt auch andere, einfallsreiche, hartnäckige, zielstrebige, verbitterte Thais.... und die können zum richtigen Spielverderber mutieren....
Aber egal, auch das kannst nur du selber beantworten.
Viel Spass dennoch in TH
ja dann ist es vielleicht so.... Und Jetzt? brauchst es ja nicht lesen....sorry @Sabaidee, aber du wiedersprichst dir mit jedem Post mehr und mehr.
Die Antwort ist Nein weil ....Sie keinen Grund hat und weil Sie nicht in TH ist.
Und die Ausreise kann auch Niemand verhindern....weil die Forderungen wenn sie Rechtskräftig geworden sind in der CH gefordert werden, wenn ich aber in Frankfurt abfliege juckt das keine Sau.
welche frage von mir war dümmlich?
....
Die Unterhaltsverpflichtung, der du angeblich nachkommst, ist sicher ein Beschluss des zust. schweizer Scheidungsgericht und somit nur in der Schweiz einklagbar (bei Nichtzahlung)?
Darüber hinaus wird die Höhe ihres Anspruchs wohl nur für den Ausgangsfall, dass sie in der Schweiz, lebt gelten?
zu Punkt 1 , es gibt Telefone und Damen sind Grundsaetzlich gut vernetzt, die Imigration ist schnell angerufen.
zu Punkt 2 sobald die Dame mit einer gerichtlichen Verfuegung z.B ueber Unterhaltszahlungen sich an eine deutsche Behoerde, z.B. die Botschaft wendet, wird Diese die Ansprueche weiterleiten und der Unterhalt wird dann ggf. von den Sozialbehoerden vorgestreckt, sich bei dir wiedergeholt. Sich als Deutscher vor Unterhaltszahlungen druecken, geht nicht , sobald die Personaldaten bekannt sind , ist Zahlen angesagt!
Z.B. diese gerade, weil du das ODER einfach so übersiehst.
Nunja, schieben wir das "dümmliche" mal etwas zurück, du wirst die Reaktionen auf deine Fragen selber deuten können, hoffe ich mal, egal.....
Dümmliche Fragen stützen sich auf magere Infos deinerseits, wer will schon raten ODER alles abdecken bei der Antworzetstellung, Aufwand dann für nix verpulvern stimmt halt manch einen nicht freundlich, bzw. manch einer sprichts an oder enthält sich einfach grundsätzlich.
Wenn dann auch noch zum Schluss trotzdem häpchenweise infos kommen dann müssen sich "theoretisch" die Vorredner mit ihren Antworten verarscht vorkommen, aber egal, es gibt schlimmeres
1Sie ist keine Schweizerin und sie hat noch nichtmal eine Gültige Aufenthaltsgenemigung.
Märchenstunden sind vorbei, ich hab dich durchschaut.
Du bist NICHT Schweizer, Du hast die Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erschlichen, Du hast Deine Ehefrau im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz genommen, Sie hat Aufenthaltsbewilligung B (mit der Einschränkung Verbleib beim Ehemann). Du bist nach Deutschland abgehauen.
Joggali schau Bloss, dass du im Schengenraum keine Probleme kriegst.
Ihr braucht hier nicht mehr zu antworten weil es zu nichts führt. Ich war lediglich an euren Erfahrungen interessiert und nicht daran das ihr mich durchschaut oder irgendso ein scheiss...Nur um ne Neue Thai Story zu hören wieder mal eine Thai einen Farang finanziell aussaugt.....
Du bist eine Nülpe der besonderen Art.
hast du schön beschrieben Bravo!
Wer saugt wen aus?
Wir ihn - in Bezug auf die Hintergrundinfos, ohne die die meisten Fragen nicht richtig beantwortet werden koennen.
Aber das sollte nun ja allmaehlich klar sein.
J
..................................Als würde es an meiner Frage was ändern ob ich Schweizer, Deutscher oder wo immer ich mich auch gerade aufhalte.
Wenn jemand hier keine Qualifizierte Antwort auf die Frage hat der soll lieber seine Finger mal schön still halten und..................................
Ich wünsche mal qualifizierte fragen, alle Antworten wurden genügend gestellt.
Du hast mich gefragt, ob ich in der Schweiz lebe. Ich lebe nicht in der Schweiz, kenne mich aber mit den schweizerischen Gesetzen aus.
Deine Thai lebt illegal in der Schweiz, hat somit ein illegales Geschäft. Im Rahmen der Ausländergesetze können die dich belangen, umsomehr es sich hierbei auch um eine Verletzung der Schengen Regeln handelt.
Bürschchen pass auf, ansonsten bezahlst du noch ihre Ausreise.