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Blacklist in Thailand

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
@MichaSoi 33

Im Gegensatz zum Botschaft bearbeiten die Honorar-Konsulate Visanträge lockerer.
Das Thaikonsulat hätte den den ganz sicher abgelehnt und das Generalkonsulat in
Frankfurt wahrscheins auch.
Soll ich Dir die Mailaddi von Dirk per PN schicken oder stehts Du mit dem auf Kriegsfuss?
Member hier im Forum ist er nicht, aber dem sein Fall war ähnlich gelagert wie bei Dir.
Der hat aber versucht über Berlin sein Visum zu bekommen und wurde abgeschmettert,
weil er ja blacklisted war.
Wie er es dann gemacht hat, kann ich Dir nicht genaus sagen, war aber über einen Deutschen
Kumpel drüben, der ihm den Anwalt besorgt.
Das kann zwar ein paar Monate dauern aber es geht.
 

MichaSoi33

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
1 Juni 2010
11
18
363
Mein Pass wurde damals von der Deutschen Botschaft für ungültig erklärt,und darauf ein Fax an die Immigration
geschickt.Es dauert nur 1 Stunde und die waren bei mir zu Hause um meinen Pass sehen zu wollen.Dann ging alles
sehr schnell.


Und ja 3 Jahre ist es jetzt zwar her,aber hatte in den letzten 2 Jahren in Deutschland versucht wieder auf die
Beine zu kommen,und das mit sehr viel erfolg.Vorher habe ich bereits 7 jahre in Pattaya gelebt.Die Mühlen der
Behörden haben damals sehr langsam gemahlen.


Auf die Frage ob so etwas in so ein Forum gehört ? Ich denke schon,nur hier trifft man auf viele Leute die
sich mit Thailand aus kennen bzw. auch schon erfahrungen gemacht haben.


Micha
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Allerdings werden die Behörden bei Ehegattenunterhaltsflüchtlingen nicht aktiv. Nur bei Kindesunterhaltsflüchtlingen.
 

upraha

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 August 2009
32
3
318
@Paul
Jetzt bin ich aber beruhigt.
@Micha
was hast du gemacht? Die Botschaft erklärt einen Pass doch nicht einfach aus Lust und Tollerei für ungültig... oder?
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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@Liggi

Sind doch nur ficktiefe Beispiele.

Das soll also auch nicht heissen, dass der Micha das alles gemacht hat. ;)
Ich wollte damit nur sagen, dass nicht nur Kapitalverbrechen inzwischen verfolgt werden,
sondern auch wie Du richtig geschrieben hast auch Verweigerung von Unterhaltszahlungen
für Kinder oder Fahrerflucht nach Beschädigung eines Bauzaunes.
Selbst wenn es nicht zu einer Abschiebung kommt, die Botschaft verlängert den Pass nicht,
wenn gegen jemand in D etwas vorliegt.
Da bekommt man dann zur Antwort, das müssen Sie in D machen lassen und im Airport
nehmen sie einen dann gleich in Beugehaft wegen Fluchtgefahr.

@MichaSoi33

PN mit der Mail-Addi von Dirk ist an Dich raus.
Gutes Gelingen.
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Das stimm so auch nicht ganz @Paul.

Bei zivilrechtlichen Dingen passiert dir nichts im Ausland wenn der Pass abgelaufen ist. Nur bei strafrechtlichen Dingen.
 

upraha

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 August 2009
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Jaaaa ich bin neugierig.
Wer mit einem solchem Thema beginnt muss mit dieser Frage rechnen.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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@Liggi

Fahrerflucht ist z.B. Strafrecht.
Wie man inzwischen Verweigerung von Unterhaltszahlungen bewertet, kann ich Dir nicht sagen.
Vielleicht gilt das jetzt als Unterschlagung.
Deren ihre Kompetenzen sind die letzten Jahre ganz schön erweitert worden,
die haben genausoviel Einblick in die persönliche finanzielle Lage wie das Finanzamt.
Ein Bekannter von mir hat zu seiner Alten im Streit gesagt, er setze sich ins Ausland ab
und lasse sie und die Brut alleine.
Die hat das dem Jugendamt mitgeteilt und nun darf
er alleine nicht einmal mehr nach Malle fliegen.
Aber warum sollen wir zwei uns darüber einen Kopp machen. :bigg
 

tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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@Liggi

Fahrerflucht ist z.B. Strafrecht.
Wie man inzwischen Verweigerung von Unterhaltszahlungen bewertet, kann ich Dir nicht sagen.
Vielleicht gilt das jetzt als Unterschlagung.

Das ist schon lange als strafbar im STGB verankert. Prinzipiell kann für jede Tat bzw. jeden Ermittlungsvorgang ein Haftbefehl erlassen werden. Da reicht es schon aus, dass man einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung unentschuldigt fernbleibt. Bereits dann kann ein Haftbefehl erlassen werden. §113 STPO

"http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html"]§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht[/URL]
"http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__171.html"]§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht[/URL]
"http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__172.html"]§ 172 Doppelehe[/URL]
"http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html"]§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten[/URL]

Das stimm so auch nicht ganz @Paul.
Bei zivilrechtlichen Dingen passiert dir nichts im Ausland wenn der Pass abgelaufen ist. Nur bei strafrechtlichen Dingen.

Aus zivilrechtlichen Dingen können schnell strafrechtliche Dinge werden. Braucht nur der Geschädigte einen halbwegs begündeten Verdacht auf Betrug, Unterschlagung o.ä. haben und eine entsprechende Anzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft stellen. Dann ermitteln die und spätestens nach Ladung zu seiner Verhandlung wird bei Nichtauftauchen auch in aller Regel ein Haftbefehl erlassen werden. Zivilrecht kann immer auch in Strafrecht münden. Geht recht fix. ;)
 

Ton

Dukkhamann
Inaktiver Member
13 Dezember 2008
6.203
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2.913
Thailand
@Paul

Sonst wären ja Dein und mein Beitrag dazu auch davon betroffen. :bigg

Klar hast Du Recht, ich habe übertrieben. Wenn aber von aktuell 33 Posts deren zwei etwas zur Ausgangsfrage beinhalten, was Hand und Fuss hat, dann ist das mathematisch ausgerechnet (fast) 0 :bigg.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Besser zwei richtige Antworten auf eine Frage, als gar keine oder
noch schlimmer nur falsche. :bigg
 

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