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Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz in Deutschland

TThunder

Bangsaray
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10 Januar 2013
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Bangsaray
Klassische Auslandskrankenversicherungen bringen mir wohl nichts, da viele Anbieter (Hanse Merkur usw.) darauf bestehen, dass der Wohnsitz während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland bestehen muss.

Das ist so, zumindestens mit der HM, nicht richtig. Nur zum Abschlußzeitpunkt der 5J Auslandsversicherung erwartet die Hansemerkur einen deutschen Wohnsitz und nicht während der gesamten Vertragslaufzeit. Das Gesamtpaket der Leistungen ist gut, die Abwicklung im Schadensfall funktioniert ohne große Diskussionen
und mit 3540€ (Stand 2015) für 5 Jahre preislich ebenfalls attraktiv.
 

robbbbor

Hat nicht gepasst
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2 März 2019
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Das ist so, zumindestens mit der HM, nicht richtig. Nur zum Abschlußzeitpunkt der 5J Auslandsversicherung erwartet die Hansemerkur einen deutschen Wohnsitz und nicht während der gesamten Vertragslaufzeit. Das Gesamtpaket der Leistungen ist gut, die Abwicklung im Schadensfall funktioniert ohne große Diskussionen
und mit 3540€ (Stand 2015) für 5 Jahre preislich ebenfalls attraktiv.

Ok, ich dachte nur, dass der Wohnsitz in DE auch während des Auslandsaufenthalts bestehen muss, weil in den Versicherungsbedingungen folgendes steht:

"Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag)."

Hast du persönliche Erfahrungen mit der Hanse Merkur?
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
spätestens wen du in Rente gehst musst du diese in Deutschland versteuern. Da werdet ihr Deutschen richtig gefickt.

Da haben die Schweizer vermutlich besser verhandelt. Mit Wohnsitz (angemeldet bei der Schweizer Botschaft) greift das DBA. Renten müssen aus der Privatwirtschaft werden nicht besteuert.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Sel
spätestens wen du in Rente gehst musst du diese in Deutschland versteuern.

Das stimmt nicht wenn man in Thailand lebt.
Es gibt ein Doppelsteuerabkommen.
Aber Thailand versteuert, noch, nicht die Renteneinkünfte.
 

dms

Gibt sich Mühe
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Das mit der Steuerpflicht ist noch so eine Sache. Da werd ich am besten meinen Steuerberater konsultieren.

Allerdings stelle ich mir das nicht so schwer vor. Wenn ich den Schritt nächstes Jahr wage, dann wird in Deutschland nichts mehr außer vllt einem Bankkonto auf meinen Namen laufen (kein Auto, keine Wohnung, kein Eigentum, keine Verträge etc.)
Geplante Aufenthaltsdauer in diversen Ländern in Asien liegt je nach Visum bei 3-5 Monaten, damit ich immer unter der 185 Tage-Regelung bleibe.
Wenn ich das dem deutschen Finanzamt anhand von Flugtickets, Stempeln im Reisepass und Mietverträgen nachweisen kann, dann sollte dem steuerfreien Leben wohl nichts mehr im Wege stehen oder übersehe ich was?

Wie gesagt du must irgendwo Einkommensteuer zahlen wenn du in keinem anderen Land außerhalb der EU über 185T bleibst und in keinem EU Land laut KOMI deinen Wohnsitz hast wirst du in Dland veranlagt
 

dms

Gibt sich Mühe
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19 Oktober 2008
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Sel

Das stimmt nicht wenn man in Thailand lebt.
Es gibt ein Doppelsteuerabkommen.
Aber Thailand versteuert, noch, nicht die Renteneinkünfte.

Mag sein aber könnten Sie jederzeit ...wenn die dann soweit sind kann es noch wie in D passieren das dann auch mal 5 Jahren zurück verlangt wird.....

also alles ein heißes Eisen auch das mit den einnahmen der Digitalen Nomaden die Ihren Hauptwohnsitz in TH haben und nix zahlen wird alles irgendwann und ich denke Zeitnah knallen-----

Der Thaiwirtschaft und dem Touristmus gehts ja nicht so gut da wird sich nach alternativen Einnahmequellen umgeschaut werden
 

robbbbor

Hat nicht gepasst
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Wie gesagt du must irgendwo Einkommensteuer zahlen wenn du in keinem anderen Land außerhalb der EU über 185T bleibst und in keinem EU Land laut KOMI deinen Wohnsitz hast wirst du in Dland veranlagt

Wieso sollte ich Einkommenssteuer in DE zahlen müssen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht Deutschland ist?

Angenommen ich verbringe:

3 Monate in Thailand
3 Monate in Vietnam
3 Monate in Indonesien
3 Monate in Malaysia

dann bin ich doch weder in einem dieser Länder noch in Deutschland steuerpflichtig.
Ich verbringe weniger als 180 Tage in einem der Länder. Zudem beziehe ich mein Einkommen nicht aus Deutschland bzw. einem der oben aufgeführten Länder.

Dementsprechend würde man quasi steuerfrei leben. Der Nachteil daran ist, dass man ständig unterwegs ist.
 
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dms

Gibt sich Mühe
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genau das

sollteste deinen steuerberater fragen ich denke es ist rechtlich wahrscheinlich so ausgelegt das wenn du nirgens anders zahlst dein geburtsland besteuern darf
 

JT29

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Südbaden
wenn du nirgens anders zahlst dein geburtsland besteuern darf

Aha, dann nenne mir mal die Rechtsgrundlage dazu, könnte spannend werden.

Ich kenne das anders:
Wenn ich meinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlege, dann bin ich nur noch beschränkt steuerpflichtig, nämlich gegenüber Einkommen, dass in DE generiert wurde (z.B. Mieteinnahmen etc...). Habe ich die nicht, dann bin ich auch nicht mehr in DE steuerpflichtig.

Was anderes ist, wenn ich hier in DE noch gemeldet bin. Gibt es ein DBA - und das haben wir mit TH seit 50 Jahren - dann greift die 183-Tages Regel für im Ausland erworbenes Einkommen, für Einkünfte aus DE bleibt man weiterhin in DE steuerpflichtig.
 

TThunder

Bangsaray
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Bangsaray
Ok, ich dachte nur, dass der Wohnsitz in DE auch während des Auslandsaufenthalts bestehen muss, weil in den Versicherungsbedingungen folgendes steht:

"Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag)."

Hast du persönliche Erfahrungen mit der Hanse Merkur?

Abschluß der Versicherung mit Wohnsitz in Deutschland - ist doch korrekt. Bei manchen Versicherungen ist die Versicherungsfähigkeit an bestimmte
Bedingungen vor- und während der Vertragslaufzeit geknüpft, das steht dann aber auch entsprechend in den AGBs.

Ja, ich nutze die HM seit 56 Monaten und bin seit 55 Monaten aus Deutschland abgemeldet, zudem habe ich eine schriftliche Bestätigung der HM, dass
der deutsche Wohnsitz nur bei Vertragsabschluß gefordert ist. Allerdings ist eine/meine Verlängerung um weitere 5 Jahre nicht möglich, so dass ich mich jetzt um eine andere Versicherung kümmern muß.
 
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angelplace

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9 August 2010
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pattaya
hallo allerseits,:)

ich bin in brd abgemeldet, fuer thailand habe ich in brd die bdae - expat retired, basisabsicherung, eintrittsalter bis 67 jahre , 250 euro jaehrliche selbstbeteiligung abgeschlossen , monatstarif 261 euro ,65 - 70 lebensjahre.
die gueltigkeit ist theoretisch unbegrenzt, kann aber beidseitig am ende eines jeden versicherungsjahres gekuendigt werden.
sicher, ist also nur die unsicherheit nach kostenintensiven versicherungsleistungen. dann droht wahrscheinlich die kuendigung.:mad:

zusaetzlich habe ich bei einer gesetzlichen krankenversicherung in brd eine anwartschaftsversicherung.

gruss an alle :)
angelplace
 
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