Nachtrag: Und mit dem Sparbuch alleine bekäm noch nicht mal meine Ehefrau nach meinem Ableben so ohne weiteres die Kohle. Wär eine aufwändige Sache bis hin zum Entscheid des D-Nachlassgerichtes.
Das wäre bei uns. z.B. in der Schweiz, auch nicht viel anders. Es geht dabei auch um den Schutz möglicher weiterer Erben. Da steht die Bank in der Sorgfaltspflicht!
Wenn der alleinige Kontoinhaber stirbt und die Bank das erfährt, wird das Konto sofort gesperrt. Erst bei Vorlage eines Erdberechtigungsscheines (da sind alle Erben aufgeführt) von der Gemeinde und ev. Erbteilungsvereinbarung aller in Frage kommenden Erben, wird entsprechender Zugriff aufs Konto gewährt. Genau so habe ich das vor einigen Jahren selber erlebt. Plötzlich stand meine Mutter ohne Geld da.
Die Bank hat aber im normalen Rahmen doch noch einen gewissen Zugriff erlaubt, weil auch die Rente auf dieses Konto rein kam. Muss aber die Bank nicht... In einem kleinen Dorf kennt man sich, sonst wäre nix gewesen.
Besser ist vorsorgen:
- Ein Konto als gemeinsames Konto für Frau & Mann einrichten. So hat der Überlebende immer noch vollen Zugriff auf dieses eine Konto. Das sollte das Konto sein, welches schon immer für die laufenden Ausgaben gebraucht wurde und regelmässig, z.B. von einer Rente, gespiesen wird.
- Kontovollmachten kann man, je nach Bank, individuell einrichten. Dafür braucht es kein Testament. Schon gar nicht ein bisschen Testament, welches gar nicht erst genommen werden kann. Siehe Schutz der ev. weiteren Erben... Die Anforderungen an ein Testament sind gross. Ein Testament kann auch nicht sofort einfach so am Schalter wirken. Da gibt es z.B. Einsprachfristen, Veröffentlichung, u.s.w.