Sag ich doch, dass man mit einer Apostille des HighCourt keine Legalisierung in D. bzw. für D. mehr braucht...
Was das Commonwealth und HKs vermeintliche Mitgliedschaft in demselbem betrifft - mea culpa & Asche auf mein Haupt. Da hast Du recht...Bin davon ausgegangen, dass HK immer noch im Commonwealth ist und die Apostille des HC deshalb ausreichend wäre. Die chinesische Geburtsurkunde unseres Sohnes mussten wir für seinen dt. Pass zweimal überbeglaubigen bzw. legalisieren lassen. Zudem musste sie übersetzt werden, obwohl sie genau wie die Heiratsurkunde aus HK zweisprachig ist. Folglich wurde sie einmal von einem chinesischen Notar beglaubigt und dann noch einmal von einem anderen Notar (vom Konsulat vorgegeben), der Übersetzung und Beglaubigung beglaubigte. Vielleicht brauchte das dt. Konsulat aber auch nur ein bißchen Geld für die Kaffeekasse...? Wobei es nicht die Welt gekostet, ärgerlich war eher die Rumrennerei deshalb...
Bei der Heiratsurkunde (aus HK) war das alles nicht notwendig - wie gesagt, Apostille war ausreichend.
Davon abgesehen, ist das Eckmeck um die dt. Geburturkunde eh eine Unverschähmtheit. Laut Gesetz ist der Nachwuchs automatisch Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist...was mit meinem Reisepass eigentlich hinreichend belegt sein sollte. Dass dennoch die Geburturkunden beider Eltern in Orginal (im Falle meiner Frau natürlich beglaubigt und übersetzt) und etlich weitere Papiere gefordert wurden, ist aus meiner Sicht reine Schikane und geldmacherei...aber egal hier geht es ja um A1 & Heiratsvisa. Darüber hinaus ist meine Ansicht für den dt. Gesetzgeber bedauerlicherweise ziemlich unmaßgeblich - also sorry für off topic...
Was das Commonwealth und HKs vermeintliche Mitgliedschaft in demselbem betrifft - mea culpa & Asche auf mein Haupt. Da hast Du recht...Bin davon ausgegangen, dass HK immer noch im Commonwealth ist und die Apostille des HC deshalb ausreichend wäre. Die chinesische Geburtsurkunde unseres Sohnes mussten wir für seinen dt. Pass zweimal überbeglaubigen bzw. legalisieren lassen. Zudem musste sie übersetzt werden, obwohl sie genau wie die Heiratsurkunde aus HK zweisprachig ist. Folglich wurde sie einmal von einem chinesischen Notar beglaubigt und dann noch einmal von einem anderen Notar (vom Konsulat vorgegeben), der Übersetzung und Beglaubigung beglaubigte. Vielleicht brauchte das dt. Konsulat aber auch nur ein bißchen Geld für die Kaffeekasse...? Wobei es nicht die Welt gekostet, ärgerlich war eher die Rumrennerei deshalb...
Bei der Heiratsurkunde (aus HK) war das alles nicht notwendig - wie gesagt, Apostille war ausreichend.
Davon abgesehen, ist das Eckmeck um die dt. Geburturkunde eh eine Unverschähmtheit. Laut Gesetz ist der Nachwuchs automatisch Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist...was mit meinem Reisepass eigentlich hinreichend belegt sein sollte. Dass dennoch die Geburturkunden beider Eltern in Orginal (im Falle meiner Frau natürlich beglaubigt und übersetzt) und etlich weitere Papiere gefordert wurden, ist aus meiner Sicht reine Schikane und geldmacherei...aber egal hier geht es ja um A1 & Heiratsvisa. Darüber hinaus ist meine Ansicht für den dt. Gesetzgeber bedauerlicherweise ziemlich unmaßgeblich - also sorry für off topic...