Dann bitte ich um Entschuldigung , daß ich dir geantwortet habe. Wird nicht mehr vorkommen. Versprochenich will da aber auch gar keine Ahnung davon haben.
Dann bitte ich um Entschuldigung , daß ich dir geantwortet habe. Wird nicht mehr vorkommen. Versprochenich will da aber auch gar keine Ahnung davon haben.
Dann bitte ich um Entschuldigung , daß ich dir geantwortet habe. Wird nicht mehr vorkommen. Versprochen
Wen auf dem Kontoauszug mehr Kohle am 23.12.23 drauf ist als du 2024 nach Thailand überweist kein ProblemWurde schon mehrfach erwähnt, ich stelle mir die Nachweisführung aber eher problematisch vor
Der ,für mich, beste Artikel über dieses Thema...!
Das hängt wohl sehr von der individuellen Situation ab....Kurz auf den Punkt gebracht:
Müssen Sie jetzt etwas tun?
Nichts!
"Warum für dich? Weil er deine Wünsche bestätigt?"Warum für dich? Weil er deine Wünsche bestätigt?
Ich bin auch der Meinung, Füsse stillhalten. Thailand ist jedoch per 1.1.2024 dem AIA der OECD beigetreten. Ich weiss von Kunden von Schweizer Banken, die Ihre Adresse in Thailand dort hinterlegt haben bereits die Aufforderung erhalten haben, ihre TH Steuernummer der CH Bank mitzuteilen, ansonsten werde das Konto (gemäss OECD Richtlinien) blokiert.
Glücklicherweise hab ich dazu noch eine Korrespondenzadresse in der CH.
Also ich lebe schon 35 Jahre hier,und möchte auch eigentlich nicht zurück nach Köln.Das hängt wohl sehr von der individuellen Situation ab....
Beabsichtigt man noch einige Jahre in Thailand zu leben und besitzt hier z.B. Wohneigentum (Condo), dann muss man immer damit rechnen, dass man auch noch rückwirkend bis hin ins Jahr 2024 seine Steuern nachzahlen muss + Strafe und Zinseszins. Notfalls kann dann das Condo gepfändet werden. Ob sich das das Zocken lohnt?
Wer in Thailand nichts besitzt und vielleicht in 2026/27 wieder nach Europa zurückkehren will, für den könnte es sinnvoll sein, einfach die Beine still zu halten.
Auch in der Beziehung mache ich mir keinen Kopf!Dann treibe ich das Ganze mal auf die Spitze:
Bis 31.12.2023 galt die Regelung, dass zwischen Renten/Einkommenserhalt und Transfer nach Thailand 1 Jahr liegen musste, bevor es von der Steuer befreit war. Wer also seine Rente durch die Rentenkasse direkt nach Thailand ueberwies oder diese Ueberweisung manuell von einem auslaendischen Konto nach Thailand transferierte ohne dieses Jahr Wartezeit einzuhalten war schon immer steuerpflichtig in Thailand, solange Thailand sein Steuerland war. Das traf auf viele Rentner zu, da diese in D abgemeldet waren und somit in D keine Steuer auf die Rente bezahlten. Bezieher staatlicher Pensionen die unter Artikel 18 Absatz 2 des DBA fielen waren nicht betroffen, da ihre Pensionen immer in D versteuert werden mussten.
Ich bin seit Mitte 2013 in Thailand und mir ist jetzt kein Fall bekannt, dass Rentner hier in Thailand auf ihre Rente Steuer zahlen mussten auch wenn sie diese direkt nach Thailand verbrachten (ohne Wartezeit 1 Jahr). Mag vielleicht aber auch daran liegen, dass der Rentner ja keine Steuernummer hatte und auch keine Steuererklaerung abgab und somit nicht auf dem Radar der Steuerbehoerde auftauchte. Ich gehe mal davon aus, dass die Meisten diese steuerliche Regelung garnicht kannten. Auch mir war diese Regelung nicht bekannt - aber Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht sagt schon ein Sprichwort aus D.
Unter der Voraussetzung, dass der hier steuerpflichtige Auslaender ab 2025 zwingend eine thail. Steuernummer braucht und eine Steuerklaerung abgeben muss, wird er erstmalig fuer das thail. Steueramt aktenkundig. Bei einem Abgleich mit der Immigration waere es fuer das Steueramt ein Leichtes festzustellen ab wann fuer den Auslaender Thailand zum Steuerland wurde und ab wann der Auslaender eine Steuererklaerung haette abgeben muessen und sich aber bisher davor gedrueckt hat. Was daraus erwachsen koennte ...........
In dem Zusammenhang vllt für den ein oder anderen interessantMeine Rente in D beginnt 2/2025 und da sie über dem Freibetrag liegt wird sie auch in D versteuert, da ich noch in D gemeldet bin.